Hallo in die Runde,
hier eine relatuiv neue Meldung:
07.02.2018 / -Information
Der GKV-SV hat die Indikationen für die Verordnung von Blutgerinnungs-Messgeräten (Koagulometer) zur Selbstkontrolle, Produktgruppe 21 im Hilfsmittelverzeichnis, zum 15.02.2018 um eine weitere Definitionen ergänzt:
"Ein Blutgerinnungs-Messgerät (Koagulometer) sollte nur solchen Versicherten zur Verfügung gestellt werden, die
nach diagnostischer Abklärung und Ausschluss kausaltherapeutischer Optionen auf unabsehbare Zeit (i. d. R. lebenslang) gerinnungshemmender Medikamente bedürfen, deren Einsatz gemäß Arzneimittelfachinformation eine regelmäßige Gerinnungskontrolle erfordert und
bei denen eine Gerinnungskontrolle in der Häuslichkeit erforderlich ist, z. B. wegen Einleitung der Blutgerinnungsselbstkontrolle unmittelbar im Anschluss nach Implantation einer künstlichen-mechanischen-Herzklappe (mit und ohne Conduit) und Notwendigkeit einer dauerhaften Therapie mit oral einzunehmenden gerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulantien).“
Diese neue Textierungen finden Sie auf der Internetseite des GKV-SV unter dem folgenden Link .
Evtl. hilfreich bei der Diskussion mit der Krankenkasse.
MfG
Thomas W.