Gast Geschrieben 2. Dezember 2015 Share Geschrieben 2. Dezember 2015 Hallo an alle, habe heute einen sehr merkwürigen Brief von meiner damaligen Krankenkasse erhalten die mir das Messgerät bezahlt hatte. Nun haben sie nach gut 5 Jahren festgestellt das ich das noch besitze aber nicht mehr Kunde bei Ihnen sei: Folgender Text steht dort drin: Sehr geehrte Frau schlingeline, wir haben Sie vor 6 Jahren mit einem CoaguCheck XS - Gerät versorgt. Da sie aber inzwschen bei uns nicht mehr Mitglied sind und wir nicht wissen ob Sie dieses weiterhin verwenden bitten wir um schnell mögliche Veranlassung einer Rückholung da das hochwertige Gerät im Eigentum von uns verbleibt. Desweiteren teilen Sie uns bitte mit bei welcher Krankenkasse sie inzwsichen versichert sind, ob sie Marcumar einnehmen und ob Sie weiterhin ein solches Gerät verwenden / benötigen. Wir veranlassen eine weitere Versorgung bei Ihrer jetztigen Krankenkasse mit einem neuen und aktuellen Gerät. ( vor 6 Jahre mußte ich eine Zuzahlung leisten) Sehe aber nicht ein das ich das wieder tun muss. Mit freundlichen Grüßen Ihre BKK Wer hat so einen Schrieb auch erhalten ? Was kann ich machen bzw. brauche ich ein neues Rezept , wie schnell werde ich mit einem neuen Gerät versorgt, darf eine Kasse seine Geräte einfordern wenn man kein Mitglied mehr ist ? Danke für Eure Hilfe Gruß schlingeline Zitieren Link zu diesem Kommentar
herzkummer Geschrieben 3. Dezember 2015 Share Geschrieben 3. Dezember 2015 Hallo Schlingeline, ruf mal beim Konsumentenschutz an und frag was das soll?! Sowas habe ich überhaupt noch nicht gehört... Wie meinen die, ob du das Gerät noch brauchst? Du hast ja die Klappe und wirst es immer brauchen. Lg Ally Zitieren Link zu diesem Kommentar
alan71 Geschrieben 3. Dezember 2015 Share Geschrieben 3. Dezember 2015 (bearbeitet) Hallo Schlingeline ... also ich bin bei der KKH und mein Gerät ist auch nur geliehen, also es gehört der Krankenkasse. Ich werde eventuell demnächst aufgrund meiner gescheiterten Klage (ist noch nicht entschieden) wegen der EU Rente mich rückwirkend auch bei meiner Frau versichern müssen und die ist bei der AOK plus. Daher werde ich dies Messgerät dann auch zurückgeben müssen. Wie dies dann weiter geht weiß ich auch nicht. Aber das werde ich mit meiner Kasse auch besprechen. Der Lieferer des Gerätes hat mir zuletzt auch geschrieben mit dem Hinweis, ob ich das Gerät noch bräuchte, verbunden mit dem Hinweis das es der Kasse gehört. Sollte sich daran was ändern sollte ich mich mit jenen in Verbindung setzen und sie kümmern sich dann um eine Abholung. Verzichten will ich auf das Gerät nicht mehr, aber auch mein Messgerät ist nur geliehen. LG Thomas bearbeitet 3. Dezember 2015 von alan71 Zitieren Link zu diesem Kommentar
helga-margarete Geschrieben 3. Dezember 2015 Share Geschrieben 3. Dezember 2015 Hallo schlingeline, hallo Thomas, warum erkundigt ihr euch nicht bei den Kassen, bei denen ihr aktuell versichert seid bzw. zukünftig versichert sein werdet? Die können ja ruhig wissen, wo ihr vorher versichert ward. Den Vorgänger geht nicht an, wo ihr jetzt versichert seid. Richtig ist, dass die Geräte den Krankenkassen gehören, wenn diese sie zum größten Teil bezahlt haben. Eine neue Kfz-Versicherung z.B. kümmert sich ja auch um die Ablösung vom Vorgänger. Warum nicht auch die Krankenkassen? Ich würde es jedenfalls auf diesem Wege versuchen und ggf. einen neuen Antrag bei der neuen Krankenkasse stellen und wenn das bewilligt ist, das alte Gerät zurückschicken. Zunächst würde ich einmal dem Hausarzt die Situation schildern und ihn bitten, dass er mich unterstützt. @Thomas, wieso kannst du als EU-Rentner nicht bei deiner Kasse bleiben? Viel Erfolg Helga Zitieren Link zu diesem Kommentar
alan71 Geschrieben 3. Dezember 2015 Share Geschrieben 3. Dezember 2015 Hallo Helga ... das geht schon seinen Weg. Ich bin noch kein EU Rentner, ich hatte eine EU Rente, seit der Verlängerung murren sie rum, die Klage dagegen ist jetzt gar seit fast drei Jahren aufrecht und aktuell vor dem Landessozialgericht. Nur wenn ich nicht Recht bekomme, muss ich mit rückwirkend ja versichern. Meine EU Rente ist Februar 2013 ausgelaufen, ich klage auf Weiterzahlung. Habe ich kein Erfolg, muss ich mich rtückwirkend ab dem 1. März 2013 bei meiner Frau familienversichern. Die ist bei einer anderen Kasse. LG Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 3. Dezember 2015 Share Geschrieben 3. Dezember 2015 Hallo Helga, ich bin ja seid Sommer 2010 bei der jetzigen versichert. Ich trage Hörgeräte und Brille und als ich wechselte stellte das auch keiner in Frage ( als die Kassen noch alles gezahlt haben) und wollte diese wieder haben ( Vorgänger Krankenkasse). Daher kenne ich mich nicht aus das man bei seiner neuen KK das angeben muss. Die das Messgeräte welches ich 2009 erhalten habe hat mir bei der kündigung nicht erwähnt das sie das Gerät wieder haben wollen geschweige meine Hörgeräte die ja zu 70 % die Kasse übernommen hatte. Lichtwecker und Blitzlichantlage........ Ich werde ein Fax an den Hausazrt schikcen und dann erkundigen was ich da machen soll. @ Thomas: Hallo Schlingeline ... also ich bin bei der KKH und mein Gerät ist auch nur geliehen, also es gehört der Krankenkasse. Ich werde eventuell demnächst aufgrund meiner gescheiterten Klage (ist noch nicht entschieden) wegen der EU Rente mich rückwirkend auch bei meiner Frau versichern müssen und die ist bei der AOK plus. Daher werde ich dies Messgerät dann auch zurückgeben müssen. Wie dies dann weiter geht weiß ich auch nicht. Aber das werde ich mit meiner Kasse auch besprechen. Der Lieferer des Gerätes hat mir zuletzt auch geschrieben mit dem Hinweis, ob ich das Gerät noch bräuchte, verbunden mit dem Hinweis das es der Kasse gehört. Sollte sich daran was ändern sollte ich mich mit jenen in Verbindung setzen und sie kümmern sich dann um eine Abholung. Verzichten will ich auf das Gerät nicht mehr, aber auch mein Messgerät ist nur geliehen. LG Thomas War das die Apotheke oder wer hat dir das geliefert ? Was hast du denen gesagt / geschrieben ? Ich verzichte auch nicht . Sehe aber auch nicht ein weiteres mal 10 € Zuzahlung zu leisten , entweder bekomme ich das Geld von der alten Krankenkasse zurück oder die verechenen das miteinander. GRuß schlingeline Zitieren Link zu diesem Kommentar
alan71 Geschrieben 3. Dezember 2015 Share Geschrieben 3. Dezember 2015 Hallo Schlingeline ... ich hab das Gerät von Dia plus-minus Handelsgesellschaft bekommen. Ich werde Ihnen nicht schreiben, ich brauche es ja noch und soll mich ja nur melden wenn ich es nicht mehr brauche. Bislang bin ich ja noch bei der KKH, eine letztendliche Gerichtsentscheidung steht ja noch aus, erst wenn diese kommt und ich verliere, oder wenn ich auf die Verhandlung doch noch verzichte, dann müss ich mich bei meiner Frau rück versichern, und die ist bei einer anderen Kasse. Was ich dann mache werde ich sehen. Daher kann ich dir das gar nicht sagen wie es bei einem Kassenwechsel noch läuft, ich hab dies ja noch eventuell vor mir. Rede doch mal mit der jetzigen Kasse wo du bist was die dazu sagen. Vielleicht einigen die sich mit der alten Kasse ja irgendwie und du kannst das Gerät behalten. Grüßle Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 4. Dezember 2015 Share Geschrieben 4. Dezember 2015 Liebe Schlingeline, das Vorgehen zwischen den Kassen ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich wäre es in Deinem Fall so, dass das Messgerät zurückgegeben werden muss. Zusätzlich wäre die neue Kasse nicht an die Leistungsentscheidung der alten Kasse gebunden. Dann bedürfte es eines neuen Antrages auf Versorgung mit dem Messgerät. Aber es ist nicht verboten, dass die Kassen Daten austauschen und dann, auch das wäre möglich, Deine neue Kasse der alten Kasse eine Summe X zahlt und damit dann das Gerät in den Eigentum der neuen Kasse übergeht. Ich würde hier einfach mal mit der neuen Kasse sprechen und um eine möglichst unbürokratische Lösung bitten. MfG Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Reni Geschrieben 7. Dezember 2015 Share Geschrieben 7. Dezember 2015 Wenn die das alte Gerät unbedingt zurück haben wollen, dann lass dir doch ein neues verordnen. Du brauchst es doch ein Leben lang und kriegst es sicher auch von der jetzigen Kasse. Dass die nach dieses langen Zeit ankommen, finde ich aber dreist. Da hatte wohl mal jemand nichts zu tun. Oder aber, die neue Kasse kauft der alten das Gerät zum Zeitwert ab, dann könnten alle Beteiligten zufrieden sein und du behältst dein gewohntes Gerät. Gruß Reni Zitieren Link zu diesem Kommentar
alan71 Geschrieben 18. Dezember 2015 Share Geschrieben 18. Dezember 2015 Hey Schlingeline ... und gibts was neues wegen deinem Messgerät, würde gerne mal wissen wie sich dies nun bei dir weiter entwickelt hat? LG Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 18. Dezember 2015 Share Geschrieben 18. Dezember 2015 Nein keine Ahnung es reagiert bisher keiner auf meine Briefe. GRuß schlingeline Zitieren Link zu diesem Kommentar
alan71 Geschrieben 11. April 2016 Share Geschrieben 11. April 2016 Hey Schlingeline ... also nettes Intermezzo nun auch bei mir. Da ich zum 1. April nun die Kasse gewechselt habe, hatte sich der Lieferer des CoaguChek gemneldet und will dies im Namen meiner alten Kasse wieder zurück bekommen. Man hat aber auch angeregt, ob eine Einigung zwischen der alten und neuen Kasse möglich wäre um das alte Gerät zu behalten. Fakt ist nun, zwei Wochen reden die miteinander und nichts wird, jetzt muss ich morgen zur Echo Untersuchung zu meiner Kardiologin und hole ein Rezept für ein neues Gerät bei der neuen Kasse und gebe das alte dann halt wieder ab. Das hat meine neue Kasse angeregt um hier endlich Ruhe zu bekommen. Habe ich nun alsbald wenigstens ein Neu Gerät wieder. Das ist halt typisch deutsche Kassen Bürokratie, was man eigentlich unkompliziert untereinander regeln könnte, bekommt oder will man nicht auf die Reihe bekommen. Grüße Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar
marathon2 Geschrieben 11. April 2016 Share Geschrieben 11. April 2016 Hallo Thomas, das ist schon ein Witz. Was will denn deine alte Kasse mit dem Gerät machen, bekommt das dann ein anderer Patient ? Wohl eher landet es auf dem Müll. So kann man Kassenbeiträge auch verbrennen. Armes Deutschland. Grüße Dietmar Zitieren Link zu diesem Kommentar
rudolf Geschrieben 30. August 2017 Share Geschrieben 30. August 2017 Hallo, zum 1. Aug. d. J. neue Kasse d. h. Kassenwechsel. Bisher keine Aufforderung an die frühere KK das Gerät zu übergeben. Ergibt auch meiner Meinung nach keinen Sinn, solch ein Gerät bei Rückgabe ohne Herstellerüberprüfung an den nächsten Patienten zu geben. Die Kosten sind vermutlich da nicht unerheblich. Gruss rudolf Zitieren Link zu diesem Kommentar
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