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Steuererstattung unter 50 GDB - Bedingungen


jojijan

Empfohlene Beiträge

Hi liebes Forum,

 

gerade bereite ich meine erste Steuererklärung seit dem Einsatz meiner neuen Mitralklappe vor.

Im Zuge dessen habe ich mich natürlich auch schlau gemacht, wie es sich mit dem GDB verhält. 

Ich habe dazu gelesen, dass im Grunde der einzig vernünftige Grund sich einen GDB von unter 50% anerkennen zu lassen v.a. der 

Steuerpauschbetrag ist. Nun lese ich das Steuerkapitel zu dem Thema durch und muss feststellen, dass man diesen gar nicht bekommt, 

sofern man nicht mindestens einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt: 

 

Sofern Ihr GdB mindestens 25, aber weniger als 50 beträgt, gibt es den Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen (§ 33b Abs. 2 Nr. 2a, b EStG):

  • Ihnen stehen wegen der Behinderung laufende Bezüge bzw. Renten nach gesetzlichen Vorschriften zu, z.B. aus der Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Unfallruhegeld, nicht aber eine Erwerbsunfähigkeitsrente (Niedersächsisches FG vom 16.6.2005, 10 K 183/00, EFG 2005 S. 1774).

  • Die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt.

  • Die Behinderung beruht auf einer typischen Berufskrankheit.

Der Nachweis der Behinderung erfolgt im ersten Fall durch den amtlichen Bescheid über die laufenden Bezüge und im zweiten durch den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts (§ 65 Abs. 1 Nr. 2 EStDV).

 

 

Deshalb meine Frage an Euch alle: Wie ist es denn bei Euch in der Praxis? Bekommt man ggf. die Beweglichkeitsbeeinträchtigung sowieso anerkannt?

Oder ist es tatsächlich so, dass man die Pauschale gar nicht bekommt wenn man "nur" eine Klappe hat, sonst aber alles ok ist.

 

Über Eure Tipps würde ich mich sehr freuen!


LG 

Johannes

bearbeitet von jojijan
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Hallo 

 

Wo ist denn nach einer Klappen-op die Bewegungsbeeiträchtigung? Also langfristig, wenn der Brustkorb normal heilt doch eher nicht.

 

Also ich bekomme da steuermäßig nichts, außer die Medizuzahlungen, etc als besondere Aufwendungen, aber GdB 30 bringt Dir nur etwas, wenn Du eine Gleichstellung erreichst. Und dann auch nur beim Kündigungsschutz, weder bei Urlaub, noch finanziell!

 

Gruß Jens

 

 

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Hallo,

 

habe damals nach Vorliegen des Bescheides vom Versorgungsamt (30 GdB) den Bescheid ans zuständige Finanzamt geschickt.

Da der Bescheid auf "unbefristet" lautet, gab es 26 €/Monat (= 310 €/Jahr) Steuerermäßigung.

Dem Arbeitgeber habe ich damals auch den entsprechenden Bescheid gegeben, und der hat den Freibetrag gleich auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.

Mit der Beantragung der "Gleichstellung als schwerbehindert" hatte das nichts zu tun. Der Gleichstellungsantrag wurde mit dem Hinweis genehmigt (nach Einspruch), dass wegen dem Alter (damals 53 J.) ja auch ein Wettbewerbsnachteil vorläge. Egal, Hauptsache genehmigt. Den medizinischen Hintergrund (Klappe, Antikoagulation) verstehen die (Arbeitsagentur) sowieso nicht.

In Summe also nur die genannte Steuerermäßigung, vielleicht den "theoretischen" Kündigungsschutz, nicht urlaubs- und nicht rentenwirksam.

Bei den Medikamentenzuzahlungen erreiche ich die Zumutbarkeitsgrenze nicht.

Irgendwie ist das ganze System etwas "sperrig" und nicht leicht zu verstehen... .

 

Viele Grüße, Horst

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Hallo Jens, Hallo Horst,

 

danke für Euer Feedback!

 

@Jens: eben, es gibt keine Beeinträchtigung. Deshalb steht mir im Grunde keine Pauschale zu :(

Umso fahrlässiger finde ich es, dass in vielen Berichten steht: Steuervorteil ab GDB 25 - defakto ist das nach meinen jetzigen Recherchen quatsch.

@Horst: Und aus diesem Grund wundert es mich, dass Du die Pauschale bekommst, denn einer der o.g. 3 Gründe muss eigentlich erfüllt sein.

Vielleicht muss man auch einfach Glück mit dem Sachbearbeiter haben ;) 

Hatte auch mal einen, der Scheidungskosten bei einem bekannten akzeptiert hat, obwohl das seit einiger Zeit nicht mehr möglich ist :) 

 

VG
JoJo

bearbeitet von jojijan
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Hallo JoJo,

 

nach meiner Erinnerung war das damals gar kein Problem und ging irgendwie automatisch ohne großes Zutun meinerseits vonstatten.

In der EkSt-Erklärung wird ja nach dem Vorliegen einer SB gefragt; angegeben, Kopie des Bescheides beigefügt - und fertig.

Wo der Steuervorteil in der genannten Höhe verankert ist? Etwa im EkStG?

Aber schleppt man den Steuervorteil übers Jahr gesehen nicht sowieso in Form von Zuzahlungen in die Apotheke oder für irgendwelche Prophylaxe-Leistungen (Zahnreinigungen) zum Zahnarzt?

Den GdB als auch den Stuervorteil empfinde ich lächerlich wenig und nicht wirklich als spürbare Erleichterung.

 

Viele Grüße, Horst

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Hallo Horst,

 

ja, absolut zu wenig. Ich muss alleine ca. 7TEUR für neue Implantate zahlen, da mir vor der OP 

div. Zähne gezogen werden mussten. Deshalb versuche ich ja jetzt auch alles raus zu holen was geht - eine spürbare Entlastung 

ist es auf keinen Fall. Aber besser als gar nichts :) 

 

Ok, dann versuche ich es auch mal mit - einfach versuchen :)

Laut § 33b Abs. 2 Nr. 2a, b EStG hat unsereins eigentlich leider kein Anrecht auf die Pauschale.

 

Hier meine Quelle: https://www.steuernetz.de/lexikon/behinderten-pauschbetrag

 

LG
JoJo

bearbeitet von jojijan
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Servus Zusammen

 

Meine mechanische AO-Klappe ist nun 13 Jahre drin. In all der Zeit hab ich hinsichtlich der 30 % GdB nichts vom Finanzamt bekommen.

Antrag auf Gleichstellung: diesen Antrag hab ich damals auch gestellt......aber gleich wieder zurück gezogen. So konnte ich mich von meinem Arbeitgeber zum 60. kündigen lassen. Mit Gleichstellung wäre das nicht möglich gewesen (Schutz des Arbeitsnehmers) und genieße mein Leben ohne Arbeit!!

 

Grüße

 

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Hallo Jojo,

 

grundsätzlich bekommst Du nur eine Steuerermäßigung wg. einer Schwerbehinderung, wenn Du auch vom Amt für Versorgung einen Grad der Behinderung / Schwerbehinderung

anerkannt bekommst. Dazu musst Du beim Amt für Versorgung einen Antrag auf Behinderung stellen und wenn dieser Antrag dann bearbeitet wurde und Du mindestens 30% zugestanden bekommen hast, dann giltst Du als behindert im Sinne des Sozialgesetzes. Erst ab dem Grad von 30% gibt es eine Steuerermäßigung - Steuerfreibetrag. Ab einem Grad der Behinderung von 50% giltst Du als schwerbehindert - nur eine weitere Begrifflichkeit. Ob Du Dir dann den Steuerfreibetrag bereits zum Anfang des Jahres über eine sogenannte Steuerermäßigung (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) eintragen lässt, damit Du monatlich bereits die Steuerersparnis hast (hat allerdings die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung zur Folge) oder ob Du die Steuerermäßigung dann erst mit der Einkommensteuererklärung geltend machst, das bleibt Dir überlassen.

Sofern Du weitere Ausgaben für Deine Gesundheit hast, kannst Du diese als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wobei diese Ausgaben aufgrund einer ärztlichen Verordnung angefallen sind (z.B. Zuzahlungen beim Zahnarzt). Allerdings gibt es da auch wieder eine sog. zumutbare Eigenbelastung, erst wenn Du diese überschreitest, dann wirkt sich das auch steuerlich aus. Am Besten immer mit angeben, dann siehst Du schon ob Du über der Eigenbelastung bist und wenn nicht, dann wirkt es sich halt nicht aus.

 

Hoffe ich konnte Dir damit helfen, LG ciao Sally

 

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  • 2 weeks later...

Ich habe meine 40% ebenfalls beim Finanzamt eingereicht und bekomme das jetzt mit 320(?)€ anerkannt. Wieviel das im Endeffekt macht, weiß ich nicht. Die Steuersoftware sagte mir immer,  das würde keine Auswirkungen haben, weil ich  zuviele andere Dinge absetze. Der Steuerberater, bei dem wir jetzt seit neuestem sind, hat es mit angegeben....

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