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Frage zum Thema TAVI:


hreidmar

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Meine Mutter benötigt eine neue Herzklappe, ist aber für eine konventionelle OP in zu schlechtem Zustand. Sie ist 74 Jahre alt und hatte vor 11 Jahren einen Herzinfarkt und vor 7 Jahren einen leichten Schlaganfall. Jetzt wurde aufgrund einer leicht dementiellen Entwicklung und einer relativ schwachen Lungenleistung seitens der Krankenhauses von einer TAVI OP abgesehen, obwohl diese laut mehrerer Ärzte mittelfristig notwendig sei. Ich habe diesbezüglich mehrere Fragen: 1. Gibt es Situationen in denen die Kasse aus Kostengründen eine OP ablehnt? Zweitens Habe ich als Angehöriger die Möglichkeit eine deraartige OP durchzusetzen( Ich verfüge über eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung allerdings über KEINE Patientenverfügung. 

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Hallo hreidmar,

 

ich glaube nicht, dass finanzielle Erwägungen da eine Rolle spielen, denn über die OP entscheidet nicht dir Kasse sondern die Ärzte.

 

Insofern deute ich es eher als positives Zeichen, wenn die Ärzte jetzt (noch) nicht operieren, denn an einer TAVI-OP wird deutlich mehr verdient als an einem konventionellen Ersatz.

 

VG, Rainer

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In der Tat ist die herkömmliche offene Herzchirurgie, ein Minusgeschäft für jede Klinik, aber nach allen neuen Verfahren die es mittlerweile gibt, noch immer die sicherste Methode für den Patienten. Wenn diese auch extrem belastend ist.

Natürlich kannst du entscheiden was oder wie operiert werden soll. Letztendlich liegt es nicht in deiner Hand und es muß vor Ort geklärt werden

bearbeitet von Badboy
Hinweis
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Hallo hreidmar,

 

zuerst möchte ich Dich im Forum hier herzlich Willkommen heißen.

 

Bezugnehmend auf den von Dir dargestellten Fall und Deine Fragen möchte ich Dir wie folgt antworten:

Meinem Wissen nach können Kassen eine medizinisch notwendige Operation nicht aus Kostengründen ablehnen.

 

Ob Du als Angehöriger, mit den Dir vorliegenden Dokumenten, die Möglichkeit hast eine Operation durchzusetzen, das kann Dir am besten ein Rechtsbeistand beantworten. Gerade da es hier um Patienten-,Medizin- und Betreuungsrecht geht, wäre hierzu jede Aussage von mir unseriös. Da hier wahrscheinlich geprüft werden muss, ob die Dir vorliegenden Vollmachten und Verfügungen rechtlich sauber abgefasst sind und Dir solche Recht einräumen.

 

Haben sich die Ärzte dazu geäußert wann Sie, gerade betreffend der Lungenleistung, den Zustand Deiner Mutter für eine TAVI-OP gegeben sehen?

 

Viele Grüße

Micha

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Bei meinem Bruder wird auch aufgrund seiner ganz schlechten psychischen und physischen Verfassung  (er ist 60) nach Schlaganfall und schwerer Herzschwäche von einer überlebensnotwendigen Op seitens der Ärzte abgesehen. Diese wäre zum jetzigen Zeitpunkt für ihn auch in hohem Maße traumatisierend und  würde ihn psychisch aufgrund mangelndem Verständnis und Einsicht "noch weiter runter ziehen". Die Ärzte haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, ebenso nicht die Angehörigen.

Ich denke, dass die Ärzte bei der Entscheidung bezüglich deiner Mutter es sich nicht leicht gemacht haben und  das Risiko einer Nichtoo gegenüber einer OP sehr intensiv abgewogen haben. Auch wenn es schwefällt, würde ich Ihnen vertrauen.

Herzliche Grüße 

Brigitte 

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