Thomas W. Geschrieben 1. September 2016 Share Geschrieben 1. September 2016 Hallo in die Runde, Folgende Info ist evtl. ganz hilfreich bei einer Verordnungsdiskussion. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat jetzt in der Anlage VII Teil B der Arzneimittelrichtlinie geregelt, dass bei der Verordnung von Phenprocoumon allein der verordnende Arzt nach Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit das Präparat (Marke) bestimmt. Dieses auf dem Rezept vermerkte Präparat darf durch die Apotheke nicht ausgetauscht werden. Ein zusätzliches Aut Idem Kreuz ist nicht zu setzen. MfG Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Kater62 Geschrieben 1. September 2016 Share Geschrieben 1. September 2016 Hallo! Ich bin von vorneherein auf Falthrom eingestellt worden und es gab wohl deshalb noch kein Austausch, obwohl es noch preiswerte gibt bzw. Krankenkassenverträge. Kater Zitieren Link zu diesem Kommentar
Reni Geschrieben 6. September 2016 Share Geschrieben 6. September 2016 Ich war verwundert, dass ich letztens in der Apotheke Marcumar bekam, wie es auf dem Rezept stand. Allerdings musste ich diesesmal dazu bezahlen, sonst nie. Ist das nur bei Marcumar so? Oder bezahlt ihr für eure Gerinnungshemmer immer dazu? Gruß Reni Zitieren Link zu diesem Kommentar
Marion Hut Geschrieben 6. September 2016 Share Geschrieben 6. September 2016 (bearbeitet) Hallo Reni, soviel ich weiß, darf die Apotheke bei bestimmten Medikamenten, kein Austausch gegen ein Generika mehr vornehmen, sondern dürfen nur das original Medikament rausgeben, egal was mit der KK verhandelt wurde. Ich zahle bei Eliques auch dazu, für 200 Tabletten sind das 10€, 5€ Rezeptgebühr und 5€ Zuzahlung, mehr darf der Apotheker nicht nehmen. Gruß Marion bearbeitet 6. September 2016 von Marion Hut Zitieren Link zu diesem Kommentar
stefan Geschrieben 6. September 2016 Share Geschrieben 6. September 2016 Hallo Reni, ich bekomme in der Apotheke auch immer Marcumar der Firma MEDA. Die Differenz zu dem günstigeren Präparat muss ich aber immer drauflegen. Das sind zwischen 5 und 6 Euro. Gruß Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 6. September 2016 Share Geschrieben 6. September 2016 Ich zahle für Marcumar von Meda immer 11 € und das schon seit mehreren Jahren. Ist das Jürgen trotzdem noch erforderlich den vollen Betrag zahlen zu müssen ? Gruß schlingeline Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 9. September 2016 Autor Share Geschrieben 9. September 2016 Hi, der Nachteil der Regelung ist, wenn man das Originalmedikament verschrieben bekommt und dieses teurer als der festgelegte Festpreis ist dfallen ZWEI Zuzahlungen an - einmal die gesetzliche (5 Euro z.B.) UND der Differenzbetrag vom Festpreis zum höheren Preis des Originalmedikaments. Also wer Marcumar erhält muss tatsächlich mehr Zuzahlung leisten. Dies gilt für alle Medikamente nicht nur für Gerinnungshemmer. MfG Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Reni Geschrieben 9. September 2016 Share Geschrieben 9. September 2016 (bearbeitet) Das wusste ich nicht, ist ja interessant. Ich merke jedenfalls von der Wirkung her keinen Unterschied zwischen Original und Generikum. Es gibt jedoch Tabletten, die nicht zu vierteln sind und das geht gar nicht. Aber unbedingt Marcumar muss ich nicht haben. LG Reni bearbeitet 9. September 2016 von Reni Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. September 2016 Share Geschrieben 9. September 2016 Ich schon da sonst meine Gerinnungswerte nicht konstant wären. Daher muss ich das orginale nehmen und kann nicht auf Gernika zurückgehen. Sei froh du sparst ordentlich Kohle. Danke für die Beantwortung meiner Frage @ Thomas Gruß schlingeline Zitieren Link zu diesem Kommentar
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