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Grad der Behinderung bei Mitralklappenrekonstruktion?


Langstrecke

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Hallo,

 

nach bislang erfolgreicher Mitralklappenrekonstruktions-OP taucht die Frage ob, ob ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt werden soll.

 

Angeblich soll eine Mitralklappen-OP in der Regel einen Behinderungsgrad von mindestens 30% mit sich bringen. Was sich allerdings wohl auf Mitralklappen*ersatz* bezieht.

 

Hat jemand Erfahrungen damit, welcher Behinderungsgrad aufgrund einer Rekonstruktions-OP attestiert wird? Wird das genauso gehandhabt oder welche Werte(bandbreiten) ergeben sich da?

 

Schönen Dank und alles Gute

Langstrecke

bearbeitet von Langstrecke
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Hi,

wenn Du unter "Suche" mal suchst, dann findest Du hier im Forum eine Reihe von Antworten. Aber es geht auch so (wie bei mir, allerdings ohne Mitralklappe sondern mit nem anderen Herzklabaster): 1) Antrag stellen. Bei mir waren es mit Aortenklappe und Aortenersatz (40 GdB). Habe ich nicht akzeptiert. Telefoniert...Ergebnis: legen Sie Einspruch ein (weil ich noch permanente Herzrhythmusstörungen habe). Ergebnis: noch offen. Kommt in den nächsten Wochen. Wahrscheinlich mit der Auflage, dass von meiner Kardiologin bestätigen zu lassen. Die Schwelle scheint ein GdB von 50 zu sein, weil man ab da wohl umsonst Straßenbahn fahren kann ;-))

 

Herzliche Grüße

Guido

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Hi Guido,

 

Danke für Deine Antwort! Leider bin ich beim Suchen nicht so recht fündig geworden, was den Grad der Behinderung gerade bei Klappenrekonstruktion im Unterschied zum Klappenersatz angeht - vielleicht bekomme ich die Such-Syntax aber auch nicht richtig hin, was Und-Verknüpfungen und Ausschluss von Begriffen wie "Klappenersatz" angeht...

 

Die Idee, auch Rhythmusstörungen mit aufzunehmen, ist gut - mal überlegen, ob dabei etwas bei herauskommen könnte. Ein Grad von 30 wäre insofern nicht schlecht, als man unter Umständen bei drohendem Arbeitsplatzverlust einem Grad von 50 gleichgestellt werden könnte.

 

Danke und alles Gute

Langstrecke

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Hallo Langstrecke,

 

 

bei mir ist es so bei Klappenrekonstruktion. Ich habe zur Zeit 50% Behinderung. Es kommt darauf an was Du noch so mit dem Herzen hast. Bei mir kommt noch kronisches Vorhofflimmern dazu was mir einen Dephibrilator noch dieses Jahr einbringen wird. Die Belastung ist da auch ausschlaggebend. Irgendwie ist es verschieden.

Ein bekannter von mir hat nur noch 20% Sehfähigkeit und wird als Gesund gehandelt. Weil Körperlich ist er ja gesund. Also, keine Rente und auch keinen Behinderungsgrad. Er ist irgendwie schlimmer dran wie ich weil er nicht Arbeiten kann.

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Hallo Langstrecke,

 

bin ebenfalls Mitralrepariert und habe 20%.

 

Mehr ging laut Kardiologen nicht, weil sonst glücklicherweise Nichts fehlt.

 

Aber wer weiß, für was es mal gut ist.

 

Gruß

 

Jürgen

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Hallo,

 

@ chatangel - genau das ist der Grund warum ich hier in Hamburg keinen Schwerbehindertenausweis beantrage - wir haben KEINE Straßenbahn!!

 

Nee aber mal ernsthaft - bei einer geglückten Rekonstruktion ohne bleibende dauerhafte Begleiterkrankung wird es sicherlich keine hohe Einstufung geben. Warum auch - das Herz ist repariert - kein Marcumar - normale Belastbarkeit. Eine kostenfreie Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie besondere Autoausrüstung gibt es erst wenn spezielle Kennzeichen vergeben werden. Diese bedingen aber eine so schwere Erkrankung/Behinderung das jeder froh sein sollte davon nicht betroffen zu sein.

 

MfG

Thomas W.

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Euch allen vielen Dank für die Antworten!

 

Ein Grad der Behinderung irgendwo um 20 scheint ein für eine reine Mitralklappenrekonstruktion in etwa anzunehmendes Maß zu sein. Wobei es dann darauf ankommt, ob es irgend welche Symptome bzw. andere Erkrankungen gibt.

 

Ich habe daraus die Konsequenz gezogen, zum einen abzuwarten, ob sich Symptome wie Rhythmusstörungen im weiteren Verlauf (hoffentlich) verlieren oder bleiben, und zum anderen mal zu prüfen, ob andere Erkrankungen und Einschränkungen relevant sein können.

 

Vielen Dank und alles Gute

Langstrecke

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Hallo Langstrecke,

 

tja bei den Versorgungsämtern ist das wohl alles sehr verschieden wenn man sich hier so einige Berichte durchliest, vergeben die Beamten den GdB je nach Wasserstandsmeldung.

 

Mir haben sie 30% zugestanden, auch nach einem Wiederspruch und mein Doc meinte 50% wären gerechtfertigt.

 

Aber mit 30% kannst Du beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen und wirst wenigstens Arbeitsrechtlich den 50% igen angepasst, das ging dann Reibungslos bei mir.

 

 

Gruß

Nobby

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  • 12 years later...

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