andreas Geschrieben 9. April 2003 Share Geschrieben 9. April 2003 Hallo, muß man als Träger einer künstlichen Herzklappe in einem Vorstellungsgespräch über seine Schwerbehinderung berichten oder gibt es bei einer Behinderung ein ähnliches Schweigerecht wie z.B. bei einer Schwangerschaft? Da ich bisher keine sicheren Quellen gefunden habe kann mir vielleicht hier im Forum jemand weiterhelfen.. Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar
huneke1 Geschrieben 10. April 2003 Share Geschrieben 10. April 2003 hallo Andreas, ich glaube nicht, dass Du über Deine Herzklappe Angaben machen mußt. Die Schwerbehinderungist für den Arbeitgeber ist ja nur interessant, wenn der Grad 50% erreicht, ansonsten hat das keinen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis. Da eine Herzklappe alleine aber in der Regel nur einen Grad von 30% hat, entfällt eine Benachrichtungspflicht dadurch. Bewerber mit anderen Krankheiten, brauchen ja auch keine Angaben zu machen, wenn dies keinen Einfluss auf den Job hat. Gruss Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar
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