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Schrittmacher und Grad der Behinderung


Jörg68

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Beim GdB geht es ja nicht um die Diagnosen, sondern die Funktionseinschränkungen.

 

Wenn dir der Schrittmacher hilft und die Symptomatik gering gehalten wird, wird dir weiteres wenig bringen.

 

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Genau, es geht nur um die Behinderung. Inwiefern behindert der Schrittmacher dich im Alltag?

Wenn du Gutachten und Atteste vorlegen kannst die gravierende Einschränkungen belegen, kannst du natürlich klagen.

 

Viele denken auch immer das sich der GdB addiert bei mehreren Einschränkungen. Das ist aber auch nicht so, wenn du zusätzlich etwas anderes hast das mit GdB 30 einzustufen ist, bekommst du mit dem Schrittmacher trotzdem nur die 30, es addiert sich nicht auf 40.

 

Die Sachbearbeiter haben aber immer einen Ermessensspielraum. Wenn etwas lt Tabelle GdB 10 gibt, könntest du bei Widerspruch auch 20 bekommen. Um die 10 Punkte sind immer in Ermessen zusätzlich drin, aber meist erst bei Widerspruch.

 

 

 

bearbeitet von shabeel
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Hallo Jörg,

der Schrittmacher ist die Lösung und nicht die Ursache deines Leidens. Einen GdB bekommt man aber nur für Verschlechterungen und Einschränkungen. Durch den Schritti geht es dir aber besser. Lediglich für den Grund, weshalb du ihn bekommen hast, könnte dir zu einem höheren GdB verhelfen.

Gruß, Rainer.

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  • 3 weeks later...

Moin also mir geht es darum dass der grad der Behinderung zu niedrig ist.


ich weiß nicht genau wie, aber meine Idee ist es gegen die Behinderung Tabelle zu klagen.

 

denkt einmal daran dass dein Leben von einer Maschine abhängig ist.

da kann 10% nur zu wenig sein.

 

Möchte sich jmd der Klage anschließen?

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Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV)


 

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Hallo Jörg,

 

einer solchen Klage wird wohl wenig Erfolg beschieden sein. 

Ganz davon abgesehen, schadet die mit einer solchen Klage verbundene Belastung durch Stress, Ärger und Frust deinem Herz viel mehr, als dir die unwahrscheinliche Möglichkeit nützen würde, vielleicht 10% GdB mehr zu erhalten.

 

Grüße

Dietmar

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Die Frage ist auch, wie der Stand der Dinge ist.

Einfach so klagen geht nicht (hab selbst gegen das Land Berlin geklagt; erfolgreich).

Die Sache ist, dass ein Schrittmacher dich unterstützt und das zuständige Amt es so sieht, dass dein Herzproblem durch den Schrittmacher gelöst wurde.

Die eigentliche Symptomatik, welche ausschlaggebend für den GdB ist, ist weg.

Für meine mechanische Klappe hab ich keinen GdB bekommen, jedoch aber für die lebenslange Marcumareinnahme.

 

Wenn du Fragen hast, melde dich gerne.

Aber bei der Ausgangssituation kann es sein, dass du auf den Anwaltskosten sitzen bleibst.

Und, was erhoffst du dir von einem höheren GdB?

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Bei der Einstufung des GdB kommt es nicht auf die Diagnose an, sondern auf die verbleibende Funktionsbeeinträchtigung.

 

Es kann also durchaus sein, wenn du ohne Schrittmacher massive Probleme hast das du einen höheren GdB als mit Schrittmacher bekommst. Denn der Schrittmacher beseitigt ja die Probleme.

 

Hier aus der Tabelle:

 

Zitat

 

9.1.6 Rhythmusstörungen

 

Die Beurteilung des GdS richtet sich vor allem nach der Leistungsbeeinträchtigung des Herzens.

Anfallsweise auftretende hämodynamisch relevante Rhythmusstörungen (z. B. paroxysmale Tachykardien) je nach Häufigkeit, Dauer und subjektiver Beeinträchtigung

bei fehlender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens

10-30

bei bestehender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens sind sie entsprechend zusätzlich zu bewerten.

nach Implantation eines Herzschrittmachers

10
 

nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators

wenigstens 50

bei ventrikulären tachykarden Rhythmusstörungen im Kindesalter ohne Implantation eines Kardioverter-Defibrillators

wenigstens 60

 

 
Daraus wird deutlich das der GdB nach einsetzen das Herzschrittmachers sinkt. Ein Defibrillator würde wenigstens 50 bringen, den hast du aber nicht.
 
Du kannst gerne klagen, würde mich auch wirklich interessieren was dabei rauskommt.
Ich verstehe nur nicht was das bringt, selbst GdB 30 bringt ja eigentlich nicht viel. Außer eben minimale Steuererleichterung. Man könnte auch eine Gleichstellung beantragen, aber da bekommt man weder Sonderurlaub noch vorzeitige Altersrente. Insofern ist alles was man unter GdB 50 einklagen kann in meinen Augen nutzlos.
Und GdB 50 mit einem Herzschrittmacher einzuklagen sehe ich als schwierig.
 
Betonen kann man in dem Zusammenhang nochmal das sich verschiedene GdB nicht addieren. Bewertet wird dann das Gesamtbild. Wer 5 Leiden hat die alle einzeln GdB 10 geben würden, bekommt dann wohl auch nur zwischen 20 und 30.
Aus dem Gesetzbuch:
Zitat

Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.

 

bearbeitet von shabeel
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Moin Leute, danke für die Antworten.

 

Angestrebt sind 50%, früher voll in Rente und mehr Urlaub.


Ich nehme einmal Kontakt mit dem Sozialgericht auf und melde mich wieder.

 

 

 

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