Claus Geschrieben 30. Januar 2003 Share Geschrieben 30. Januar 2003 Guten Tag zusammen, nach meiner Operation (AKE 1995) hatte ich es nicht für nötig gehalten, beim Versorgungsamt eine Schwerbehinderung feststellen zu lassen. Ich wollte ja normal weiterleben und -arbeiten, was mir auch weitestgehend gelungen ist. Es kann sein, daß die Firma für die ich arbeite, ab der zweiten Jahreshälfte Mitarbeiter entläßt. Es geht mir weniger darum, eine Kündigung - wenn dann kommen sollte - mit einem Behindertenausweis zu verhindern oder zu erschweren. Vielmehr möchte ich für die Zeit danach (Arbeitsamt, Zumutbarkeit usw.) etwas in der Hand haben. Eben habe ich mir noch einmal den Thread über den Gleichstellungsantrag durchgelesen und gesehen, daß der Grad der Behinderung zwischen 30% und 50% liegen kann. Nun möchte ich nicht unvorbereitet zum Versorgungsamt gehen und aus Unwissenheit einen Fehler machen, der mich 10% oder 20% kostet. Meine Fragen: - hat jemand Erfahrung mit nachträglich gestellten Anträgen? - wie argumentiert man am geschicktesten? Ganz toll wäre es, wenn jemand mit dem Versorgungsamt in Bremen zu tun hatte. Gruß Claus Zitieren Link zu diesem Kommentar
huneke1 Geschrieben 30. Januar 2003 Share Geschrieben 30. Januar 2003 Hallo Claus durch eine nachträgliche Inanspruchnahme des Behindertengrades entstehen keine Nachteile. Der Grad 30% wird Dir auf jeden Fall zuerkannt, damit hast Du die Möglichkeit eine Gleichstellung zu beantragen. Es wird keinerlei Rückfragen geben, da dieser Satz festgelegt ist und es sich um einen Mindessatz handelt. Die Behinderung wird meines Wissens nach ab Antragstellung anerkannt, es entsteht übrigends auch ein kleiner Steuervorteil, der als Pauschalte geltend gemacht werden kann. Ob eine Anerkennung bis zum Zeitpunkt nach der OP erreicht werden kann, braucht eigentlich nur nachgeftragt werden, es wird sicherlich keine Nachteile daraus geben. Als Argument würde ich einfach Unwissenheit angeben. Gruss Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar
andreas Geschrieben 31. Januar 2003 Share Geschrieben 31. Januar 2003 Hallo, ich kann Peter nur voll zustimmen. Die 30% sind als Minimum festgelegt. Solltest Du 50% erhalten hast Du automatischen Kündigungsschutz, ansonsten stelle den Gleichstellungsantrag, der ohne Probleme genehmigt wird. Auch wenn Du den Antrag für andere Zwecke stellen möchtest, so ist dies kein Problem. Mir wurde bereits in der Reha gesagt, daß ich den Antrag auch erst in 20 Jahren stellen bräuchte, wenn ich dies so möchte, denn auch dann hätte ich ja nach wie vor die künstliche Klappe. Rückfragen aufgrund des späten Antrages kommen seitens des Versorgungsamtes mit Sicherheit nicht. Schon alleine wegen der steuerlichen Pauschale solltest Du diesen Antrag nun stellen. Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar
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