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20% Behinderung nach Mitralklappenrekonstruktion


Weman

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Hallo zusammen,

 

ich habe gestern meinen Bescheid bezüglich dem Grad meiner Behinderung erhalten. 20% wegen einer operierten (reparierten) Mitralklappe.

 

Ist das normal, das es dafür 20% gibt, oder habt ihr mehr erhalten? Soll ich Einspruch einlegen?

 

Um eure Erfahrungen und Meinungen wäre ich dankbar.

 

Viele Grüße

 

Jürgen

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Hi, Jürgen,

Ist das normal, das es dafür 20% gibt, oder habt ihr mehr erhalten? Soll ich Einspruch einlegen?
In 1995 habe ich mit AKE/MKE 40% erhalten, nach Einspruch dann die relevanten 50% bis heute nach 2-maliger Verlängerung. In den letzten 10 Jahren hat sich bestimmt bei der Einstufung etwas geändert. Aber Einspruch würde ich auf jeden Fall einlegen. Rede mit Deinem Kardiologen, er kann entsprechende Gutachten an das Versorgungsamt leiten.

Viel Erfolg und bye, Roland

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Hallo,

 

Nach erfolgreicher Operation besitze ich seit Februar 2004 zwei künstliche Herzklappen (Aortenklappe und Mitralklappe). Zusätzlich leide ich seit 30 Jahren an Migräne. Ich habe im April 2004 einen Antrag auf Behinderung gestellt und mein GdB wurde mit 60% festgelegt. Die Laufzeit beträgt zunächst 15 Jahre, d. h bis April 2019. Es wurde mir empfohlen, die Behinderung nicht nur wegen der Herzklappen zu beantragen, sondern auch eventuell andere gesundheitlichen Einschränkungen zu erwähnen (Bsp. Migräne, Augen usw.)

 

Gruß, Stefan

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Hallo Jürgen,

 

mich würde mal interessieren, was mir eine Anerkennung auf 20% Behinderung bringt. Gibt es da einen besonderen Kündigungsschutz oder ähnliches. Wäre für Infos dankbar.

 

Viele Grüße

 

Dominik

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Hi,

 

 

ich nehme an, dass es bei der ermessung des grades der schwerbehinderung ein ziemlicher unterschied ist, ob es eine rekonstruktion oder einen klappenersatz gegeben hat.

 

es wundert mich eigentlich, dass es überhaupt eine schwerbehinderung gibt, wenn doch die klappe rekonstruiert wurde und es doch immer heißt, man sei nach einer rekonstruktion jetzt gesund??

 

 

gruß

Mollie

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Hallo zusammen,

 

das ist es ja eben mit den 20%. Die bringen erstmal gar nichts.

 

Mit 25% hätte man Steuervorteile und mit 30% könnte man einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt stellen, was soviel heißt, man bekommt vom Arbeitsamt eine Gleichstellung mit den 50% Behinderten. Somit ist man schwerer kündbar.

 

Mollie - Mit Mitralrekonstruktion bist du wieder vollkommen gesund, sagen die Ärzte. Jedoch hast du in dir ein Implantat (Ring). Der ist der Grund für die Behinderung.

 

Viele Grüße

 

Jürgen

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Mollie - Mit Mitralrekonstruktion bist du wieder vollkommen gesund, sagen die Ärzte. Jedoch hast du in dir ein Implantat (Ring). Der ist der Grund für die Behinderung.

 

 

ach so, nein, ich hab ja keinen ring, bei mir wurde das gespaltene segel nur genäht!

 

und es gibt ja auch andere, die keinen ring implantiert bekommen. also kommen die dann für schwerbehinderung ohnehin nicht mehr infrage...?

 

ich werde mich mal erkundigen...

 

 

Mollie

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Hallo Mollie,

 

soviel ich von meinem Oberarzt auf der REHA gehört habe, bekommt jeder Herzoperierte einen Behinderungsgrad.

 

Ob er was damit anfangen kann ist zwar fraglich, aber was man hat, hat man. Vielleicht braucht man es doch mal irgendwo.

 

Viele Grüße

 

Jürgen

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Hallo, :D

 

ich habe bereits 1988 einen Schwerbeschädigten-Ausweis mit 50 % erhalten. (Hätte sicher mehr bekommen, weil ich seit 1974 auf einem Auge blind bin, aber dann hätte es Einschränkungen im Führerschein gegeben!). Damals hatte ich "nur" zwei Kommissurotomien. Habe allerdings nach dem Klappenersatz auch keinen Antrag auf Verschlimmerung gestellt. Das ist ja auch noch möglich!

 

@ Jürgen: Ich würde Einspruch einlegen! Einen Versuch ist es sicherlich wert.

 

:D Claudia

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Hallo Jürgen,

 

nach meiner AK-OP habe ich 30 % GdB zugesprochen bekommen. Die anschl. beantragte Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit war gar nicht so einfach (nochmals Dank @Andreas für die Begründung).

 

Aufgrund meiner weiteren Erkrankungen habe ich inzwischen 60 % GdB mit Merkzeichen G.

 

Die Folge des erweiterten Kündigungsschutzes erhielt ich dann mit der Mitteilung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Integrationsamt aus Münster:

Die vom Arbeitgeber beantragte Zustimmung zur betrieblichen Kündigung war zu erteilen... Für xxx wird es sicherlich schwierig sein, einen neue Arbeitsstelle zu finden.

Also, dein Versuch in allen Ehren, am Ende kommt dabei aber nicht viel heraus :D

 

Viele Grüße

Michael

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Hallo Michael,

 

ich wollte eigentlich nicht als Behinderter gelten, habe aber den Antrag auf Anraten des REHA Oberarztes gestellt. Mehr nicht.

 

Da ich schon öfter gelesen habe und dies auch auf der REHA gesagt wurde, dass man dann 30% erhält, habe ich jetzt im Forum nachgefragt.

 

Jetzt werde ich noch Rücksprache mit meinem Kardiologen halten, dann sehen wir weiter.

 

Viele Grüße und schönes Wochenende.

 

Jürgen

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Kann gar nicht glauben, dass ich nach meiner OP eine Behinderung von mindestens 20% haben soll. Das ist mir total neu.

Dachte, dass ich nach der Rekonstruktion wieder voll gesund bin (so jedenfalls der Arzt).

 

Dann bekomme ich einen Behindertenausweis? Das zieht einen ja ziemlich runter....

 

Im Moment geht es mir sehr gut, abgesehen von der seelischen Belastung (wegen OP Termin). Da müsste ich ja zur Zeit eine noch höhrere Behinderung haben, ohne OP.

 

Ich weiß noch nicht, ob bei mir ein Ring implantiert wird (entscheidet der Chirurg bei der OP). Wenn alles schief geht, muss ja sowieso eine mechanische Klappe eingesetzt werden.

 

Viele Grüße

Manu

 

___________________________________________________________

MKI III-VI, OP am 09.11.05

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Hmm, muß auch nochmal meinen Senf dazu geben:

@Manu: Wenn die 20% nichts bringen, sehe ich auch keinen Grund, einen Behindertenstatus zu beantragen. Und wenn ich keinen beantrage, habe ich offiziell auch keine Behinderung (und keinen Ausweis). Es besteht doch keine Verpflichtung dazu, sich einstufen zu lassen, oder bin ich da falsch informiert??

Ich würde mir das sehr gut überlegen, da ich auch im Freundeskreis Fälle erlebt habe, bei denen ein Behinderungsgrad gerade bei der Jobsuche zu Problemen (bzw. zu keinem Job) geführt hat.

Viele Grüße, Dominik

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:roll:

 

@Manu: Mit 20% Behinderung bekommst Du noch keinen Behinderten-Ausweis. Auch eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten kann man erst ab 30% beim Arbeitsamt beantragen. Ich habe nach AKE und 2xBypass im 04/2000 ab Ende des Jahres 2000 eine behinderung von 40% erhalten und die Gleichstellung mit Schwerbehinderten. Trotzdem habe ich zum 31.07.2003 meine ordentliche Kündigung erhalten und die Behindertenstelle hat dieser zugestimmt. Einen Behinderten-Ausweis gibt es erst ab 50% aufwärts.

 

Alles Gute für Deine OP in Jena. Ich wurde in Bad Berka operiert und war auch dort zur AHB (REHA).

 

Viele Grüße und Daumendrücken für Deine OP,

 

Christine und Thomas aus Südthüringen. ;)

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  • 3 weeks later...

auf Grund welcher medizinischen Gruende/Messungen werden diese xx% " Behinderung" bei Klappen-Ersatz denn festgelegt?

 

Kommt es denn nicht darauf an, ob man

(1) wieder zurueck zur Arbeit kann und/oder

(2) man gewisse essentielle Taetigkeiten (essen, atmen, WC, duschen, etc) nicht mehr (alleine) ausfuehren kann und/oder man

(3) Lebensqualitaet verliert zb kein Sex mehr oder so :)

 

 

danke fuer die Aufklaerung

gruss

ar bee

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Du findest das beschrieben in den "Anhaltspunkten".

 

http://www.bmgs.bund.de/download/broschueren/K710.pdf

 

Wichtig: Es gibt hier einen erheblichen Spielraum für den Begutachter. Entschieden wird praktisch immer nach Aktenlage, ein Widerspruch gegen den Bescheid kann die Prozentschwelle "feinjustieren", und erst ab 50 % lohnt es sich einigermassen: Sowohl der Arbeitgeber spart sich Behindertenstrafabgaben, als auch der "normale" Einkommensteuerzahler kann einen nennenswerten Freibetrag geltend machen.

 

50 % müßten selbst bei einer MKR drin sein (bei Klappenersatz sowieso), zumal dann, wenn noch andere Erkrankungen vorliegen. Mich hatte da der Sozialarbeiter in der Reha "beraten". O-Ton: "Bei unter 50 % auf jeden Fall Widerspruch einlegen".

 

Kann eigentlich auch gar nicht anders sein, möchte sonst gerne mal wissen, woher die knapp 7 Millionen Behinderte in Deutschland kommen sollen.

 

Frieder

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wir koennten hier stundenlang debatieren (und uns in alle seltsamen Richtungen verrennnen), aber etwas seltsam kommt es mir schon vor, dass ich nun 30% behindert sein soll!

 

Ich arbeite voll, treibe Sport, reise, werde anfangs 2006 Vater, etc

 

gruss

ar bee

 

PS: 7 mio Behinderte!! Das ist eine erstaunliche Zahl!!

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Hi, "ar bee"

...aber etwas seltsam kommt es mir schon vor, dass ich nun 30% behindert sein soll! Ich arbeite voll...
Komisch bin ich mir damit eigentlich nur einmal vorgekommen, als ich an der Kasse am Heidelberger Zoo "ein Erwachsener und ein Schwerbehinderter" (die Kinder durften noch so durch) gesagt habe, meine Ausweis hervorkramen wollte, aber die Kassiererin sofort sagte: "Das glaub ich ihnen auch ohne...". Hmmh?

Ansonsten ist der Vorteil, den ich ab 50% sehe, das ich fünf Tage Urlaub mehr im Jahr habe. Die nutze ich für die entsprechenden Kontrolluntersuchungen oder andere ärztliche Aktivitäten, bei denen ich wegen Marcumarisierung mehr Zeit brauche.

Bye, Roland

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  • 13 years later...

Guten Abend,

 

leider lese ich diesen Post erst jetzt.). Ich habe auch eine "rekonstruierte" Mitraklappe. Macht es denn Sinn..eine Schwerbehinderung zu beantragen ?

Habe zusätzlich noch eine "leichte Aortenklappen-, Mitral,- und Trikuspidalklappeninsuffienz".

 

LG

 

Kai

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Hallo Kai, Sinn macht es erst ab einem GdB von 50.

Ich sag es mal so, was du hast, hast du. 

Jeder sollte es für sich entscheiden und man kann ja auch zur Not den Grad der Behinderung rückgängig machen, auf dem Papier natürlich. 

Nicht die Krankheit oder die Diagnose zählt! 

Wichtig ist, ob du dadurch im täglichen Leben eingeschränkt bist. 

Nicht jeder Nachteilsausgleich hat Vorteile. 

 

Gruß

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  • 1 month later...

Hallo zusammen,

da jetzt dieses Thema 2018 noch einmal aufgegriffen wurde, worüber ich sehr froh bin, möchte ich mich kurz anschließen. Ih habe leider noch nicht den informativen Anhang zu meiner Diagnose geschafft, daher ganz kurz: nach Zusammenbruch beim morgendlichen Joggen Aortenklappenersatz, Aortenprothese (15cm) mit Aortenbogen. Das war August 2018. 

Schwere Operation, 11 Stunden, danach das Übliche: 10 Tage Intensiv, 2 Tage Normalstation, 16 Tage Nachsorge im Krankenhaus, 3 Wochen Reha und jetzt Herzgruppe und Physio. 

Aber egal, was ich beim Antrag und beim Widerspruch auf die Einstufung GdB 30 auch formuliert habe, es blieb immer bei 30.

 

Da konnte ich anführen, dass ich eben täglich keine 7-8 Stunden  mehr durchhalte, als Lehrer vor einer Klasse zu stehen (nicht einmal 3-4 aufeinanderfolgend) oder 3-4 Aufsichten dazu zu absolvieren. Mit GdB 30 bekomme ich keine Abminderung in der zu haltenden Stundenzahl. Auch die Beeinflussung meines Schlafrhythmuses durch die Klappengräusche, die schnelle Ermüdung bei Beanspruchung ...egal, was ich noch formuliert habe, es führte bisher kein Weg zu GdB 50. Erst mit dem wäre eine Minderung der zu haltenden Stunden möglich; da geht es wohl um 2 Schulstunden pro Woche. Das sind aber mit Vor- und Nachbereitung bei meiner Fächerkombi Deutsch/Englisch gute 4 Arbeitsstunden pro Woche. 

 

Da ich nun schon Widerspruch eingelegt habe und der entsprechend abgeschmettert wurde, frage ich mich, ob ich gerichtlich vorgehen sollte.

Ich habe da natürlich auch so meine Bedenken und Skrupel, wie Roland oben beim Zoobesuch beschrieben hat. Du siehst halt nicht schwerbehindert aus, aber kannst nicht mehr die Dinge tun, die du immer getan hast: mit Leidenschaft deinen Job machen, dazu Marathon, Triathlon, Bogenschießen...alles off-limits. 

 

Was für einen Anwalt müsste man bemühen, um sich in dieser Sache vertreten zu lassen?

 

Danke für eure Beiträge.

Und ein gesundes und (im Positiven) ereignisreiches Jahr 2019.

 

Möge der INR-Wert immer in der Norm bleiben und uns die Kraft und der Optimismus nie verlassen.

 

Gruß Volker

 

 

 

 

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Hallo Volker,

ich glaube das Problem ist, dass man davon ausgeht, dass du früher oder später deine alte Leistungsfähigkeit wieder herstellen kannst.  Mir hatte man vor meiner Operation ganz klar gesagt, dass es mindestens ein Jahr dauern würde, bis die alte Leistungsfähigkeit wieder da ist. Beurteilungen vorher wären auf jeden Fall zu früh!  Von diesem einen Jahr bist du ja noch ganz schön weit entfernt, insofern würde ich an deiner Stelle erst einmal nicht die Hoffnung verlieren, dass du doch noch deutlich leistungsfähiger werden wirst. Die Oprtation hat ja eigentlich dazu gedient, deine Herzfunktion wieder vollkommen herzustellen. Soweit kein anderes Herzleiden vorliegt, gehen die Versorgungsämter von einer zumindest funktionellen Restitutio ad integrum aus. Bist du auch nach einem Jahr noch nicht wieder voll leistungsfähig, musst du dich vielleicht mal einer Leistungsdiagnostik (z.b. Spiroergometrie) unterziehen, um herauszufinden, woran es liegt. 

Ich habe, als ich gemerkt habe, ich bringe noch nicht meine volle Leistung, vorübergehend selber die Stunden etwas reduziert. Das gibt zwar etwas finanzielle Einbußen, nimmt aber ganz viel Druck aus dem Kessel. 

 

Lass den Koof nicht hängen, verlier nicht den Mut!

Viele Grüße!

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Hallo Volker,

 

Ich denke mit der mechanischen Herzklappe wirSst du keine 50 % bekommen. Du hattest aber eine Aortendissektion. Führt die zu Einschränkungen in deinem Beruf?

Was war die Ursache für die Aortendissektion? Besteht da weiterhin ein Restrisiko?

 

Herzliche Grüße

Brigitte

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Hallo Brigitte,

die Dissektion geht auf einen Bindehautschwäche an der inneren Aortenwand zurück. Es hatte sich unbemerkt ein Lumen gebildet und der Peak war an jenem Morgen plötzlich erreicht. 

Beim Gespräch im Herzzentrum letzte Woche zur Auswertung der ersten Nachuntersuchung (CT und Echo) wurde mir gesagt, dass zwar alles quasi Todbringende repariert ist, da also keine Gefahr mehr bestünde, das Lumen aber noch existiere, jedoch nicht mehr von oben gefüllt würde. Von unten wird auch gerade kein Blut reingepumpt. Es ist leer. Das bleibt zu beobachten.

Irgendwie dachte ich, alles sei gut nach der OP. 

Ich bemerke, wie schwach ich bin. Ich kann zwar in unserem Flachland zwischen 5 und 10 km in flottem Schritt absolvieren, aber sobald ich Höhenunterschiede zu bewältigen haben, ist's aus. Und wenn ich an meine Altbau-Schule denke mit unendlichen Treppen, da brauche ich schon nach der Ankunft einen Ruheraum.

Das, was wahrscheinlich gar keine Beachtung in der Zuerkennung des GdB findet, sind die Kollateralschäden. Ich kann meinen rechten Arm noch immer nicht über Schulterhöhe anheben. Da musste ja der Venenkatheder rein und die Lungenmaschine. Also scheint der Schnitt in der notwendigen Geschwindigkeit einige Nerven getroffen zu haben. Aber das soll ja auch wieder werden.

 

@Huhn und Brigitte

Ich höre also mal auf Huhn, danke für den Beitrag, warte ab, sammle Untersuchungsberichte und mache weiter mit meiner sportlichen Betätigung.

Zum Glück muss ich ja nicht sofort mit voller Stundenzahl vor den Schülern wieder einsteigen, wenn ich soweit bin. Ich könnte mir jetzt weder 7-8 noch 3-4 Stunden mit entsprechender Vor- und Nachbereitung vorstellen. Das geht gar nicht. Dafür bin ich zu leidenschaftlich. Da ist die Energie zu schnell aufgebraucht, zumal ich schon einen Anfahrtsweg von mindestens 1 Stunde habe. Früher ging das sehr schön mit dem Rad. Jetzt muss ich das dann mit dem Auto bewältigen. Furchterregender Gedanke.

Zusätzlich schaue ich mich mal nach Rechtsberatung um. Vielleicht geht ja was, wenn jemand anderes mit den Versorgungsamtsmitarbeitern kommuniziert.

 

Liebe Grüße

Volker

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