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GdB - Urteile/Hilfe/Erfahrungen


inception

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Sehr geehrte "Die-Herzklappe" - Forumsmitgleider,

 

meine Person:

 

Ich bin 30 Jahre alt und bin seit meiner Geburt herzkrank. (EMAH-Patient)

Bis zum heutigen Zeitpunkt habe ich drei Herz-Op's hinter mir.

1. Aortenklappen-Rekonstruktion 2. Ross-Op 3. Melodyeinsatz

 

zum Rechtsstreit:

 

Ich streite jetzt ca. seit knapp 4 Jahren mit dem Sozialgericht um einen GdB. von 50% zugesprochen zu bekommen. Leider will mir das Sozialgericht nur 40% zugestehen.

Feststellungen seitens der Ärzte und etlichen Gutachten war:

- Psyche 20%

- Wirbelsäule 10%

- Herzklappe 30%

 

und noch etwas, was ich aber gerade aus dem Kopf nicht weiß. In keinem der Gutachten wurde eine Würdigung der Ross-Op im Sinne einer Transplantation vorgenommen.

Entsprechende Urteile habe ich leider auch dazu nicht gefunden. Was mich doch sehr stark verwundert, dass die heutigen Patienten keiner Klage nachgehen obwohl diese, in meinen Augen berechtigt wäre.

Denn schaut man sich die GdB-Tabelle an und dazu alle "Eingruppierungen", so wird bei einer Transplantation nie ein GdB von weniger als 50% zugesprochen.

Ich finde es auch verwunderlich, dass so etwas nicht seitens des Sozialgerichtes gewürdigt wird. Zu meiner persönlichen Situation kommt noch, dass durch den Melodyeinsatz die gespendete Herzklappe im Körper verblieben ist.

 

in eigener Sache:

 

Mir geht es nicht um die wesentlichen Vorteile durch eine Einstufung auf 50%, da ich bis heute noch nie von irgendeiner Einstufung (trotz damaliger 70% als Kind) gebrauch gemacht habe.

Es geht mir vielmehr um Gerechtigkeit und die Tatsache, dass die Gerichte hier von einer Vorteilsannahme ausgehen, die einfach nicht der Realität entspricht.

Ein zusätzlicher Steuerfreibetrag i.H.v. ca. 1000€, könnte niemals zu an einer Anhäufung von Reichtum führen. Denn durch meine Op's musste ich volle zwei ganze Jahre aussetzen.

Unterstellt man nur das durchschnittliche Bruttoentgeld eines deutschen Arbeitsnehmers, würde eine solche Höhe aberwitzig aussehen. Dementsprechend kann ich es einfach nicht nachvollziehen.

Ich kenne niemanden der sich auch in der freien Wirtschaft mit einem GdB von 50% bewirbt außer beim dem Staat selbst.

 

meine Bitte:

 

Deswegen Bitte ich höflichst darum, mir vielleicht eigene Erfahrungen mit dem Sozialgericht mitzuteilen. Oder gibt es hier Menschen die vielleicht auch einen langjährigen Rechtsstreit ausgefochten haben etc.

 

 

Wie seht ihr die Sache?

 

 

Vielen Dank und liebe Grüße

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Hallo Inception,

 

auch ich bin EMAH-Patient. Habe GdB 50% - vor meinem Klappenersatz, wohlgemerkt und aufgrund mehrerer erheblicher Begleiterkrankungen.

 

Da du dich mit der Materie beschäftigt hast, weißt du sicher, dass die einzelnen Komponenten nicht addiert, sondern gesamtheitlich gewürdigt werden - und zwar mit Blick auf die zu erwartenden Einschränkungen und eben nicht pauschal nach Diagnose.

So kommt bei 20+30+10 eben nicht 60, sondern 30 raus.

 

Die Frage ist also, welche Einschränkungen nach einem Herzklappenersatz bestehen, für den Alltag.

Hier ist dazu ein offizieller Begutachtungsleitfaden:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/anhaltspunkte-gutachter.pdf?__blob=publicationFile

 

Demnach ist der Herzklappenersatz mit pauschal 30% inklusive ggf nötiger Antikoagulation anzunehmen - die du auch bekommen hast. Dazu mehr auf Seiten 80/81 des Dokuments.

Alles weitere wäre von deinen Einschränkungen im Alltag abhängig - siehe Auflistung der Belastbarkeitsstufen, nicht vom Klappentyp.

 

Außerdem steht in dem schlauen Papier noch: "Fremdkörper in Herzmuskel oder Herzbeutel - reaktionslos eingeheilt: 0/ mit Beeinträchtigung der Herzleistung: siehe oben"

 

Mit den Transplantationen bist du, fürchte ich, auf dem Holzweg.

Bei transplantierten Organen besteht normalerweise eine lebenslange Gefahr der Abstoßung und die dagegen nötigen Medikamente verursachen mit der Immunsuppression durchaus schwere Einschränkungen, da die Betroffenen erheblich infektgefährdet sind und ein erhöhtes Risiko von Krebserkrankungen sowie teils heftige Nebenwirkungen haben.

 

Bioklappen oder menschliche Klappen sind aber behandelt (gefrostet, bestrahlt) und werden vom Körper nicht abgestoßen, da sie eben keine fremden Immuninformationen mehr aufweisen. Damit entfällt die Immunsuppression mit dem daraus resultierenden erhöhten Behandlungsaufwand und den Gesundheitseinschränkungen.

Die Nachsorge und das Risiko einer Re-Operation sind offensichtlich in den pauschalen 30% "eingepreist".

 

Meine "Behinderung" durch die Bioklappe mit Patienten gleichzusetzen, die jeden Tag nach der Uhr zig Medikamente einnehmen müssen und für die jeder Schnupfen lebensgefährlich ist (und die immer mit dem großen Risiko Krebs und Abstoßung leben müssen), fände ehrlich gesagt ICH ungerecht.

 

So lange die Begutachtungsleitfäden sich so eindeutig positionieren, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gericht anders urteilt - denn ein Gutachter müsste eine abweichende Beurteilung ja begründen können.

 

Und das kann eben nur über die tatsächliche Beeinträchtigung im Alltag, nicht über eine Diagnose auf dem Papier gehen.

Schau einmal bei dem Punkt Herztransplantationen nach, dort steht das auch noch einmal erklärt: Akutphase pauschal 90-100%, später meist Einschränkung von mindestens 70% - da wird es also individuell.

 

Das sind nun einmal die Grundlagen der Begutachtung.

Wenn du bei dir Anhaltspunkte aus der Auflistung findest, die einen höheren Grad der Beeinträchtigung rechtfertigen, lohnt es sich auf jeden Fall, das von einem Arzt in einer Stellungnahme bescheinigen zu lassen und damit vor Gericht zu gehen, damit der Gutachter diesen Aspekt mit werten muss.

Sollte jemand andere Infos finden, wäre ich natürlich auch interessiert. Allein, mir fehlt der Glaube...

 

Viele Grüße

bearbeitet von Rosalie
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Hallo,

 

Das ich EMAH Patient bin wusste ich bis ein halbes Jahr vor der Operation nicht.

In der Kindheit haben Kardiologen immer mal gestutzt , bzw Ende der 80Jahre in Erfurt weil ich wegen Augen während der Armeezeit in der medizinischen Akademie lag US gab es dort noch nicht. Da ich aber nie blau angelaufen bin geriet das in Vergessenheit.

Zu meiner Herzklappe kommt noch Linksherzschwäche dazu muss Wassertabletten nehmen. Überlastung führt sofort zum Gewichtsanstieg wg Wasser. Das ergibt einen GDB von 30.

Mit meiner Wirbelsäule bin ich kaum noch in der Lage in ein normales Auto einzusteigen. Selbst PKW fahren nur Kurzstrecken. dann ist das rechte Bein Taub. Fliegen von 2h sind selbst mit Tilidin eine Qual.

Gesichtsfeldausfall durch einen Schlaganfall.

Nun Rate mal was für einen GDB man mir gegeben hat.    20!!!!!

Widerspruch -- abgelehnt.

Vor dem Sozialgericht nach nicht mal ganz 2Jahren hat man sich (Rechtsschutz und Versorgungsamt) nach Empfehlung des Gerichtes auf einen GDB von 40 geeingt.

Gleichstellung beim Arbeitsamt hat 14 Tage gedauert.

30 fürs Herz für den Rest dann auf 40 erhöht. Ist die heute übliche Rechenweise. 

Ich bin wegen Sehstörungen seit 6 Monaten AU kein Auto kein Motorrad kein Fahrrad. Auch das wird nicht für einen GDB über 40reichen weil jedes Auge für sich nicht so schlecht sieht. Nur beide zusammen können nicht sehen.

 

Ich glaube nicht dass du nach der neuen Tabelle über einen GDB von 40 kommst. 2009 ist alles verschärft worden und es wird solange verschärft bis es keine Behinderten in Deutschland gibt.

Dann gibt es noch welche die damit Prahlen mit Herklappe schneller zu laufen als Arne und schneller den Mount Everest besteigen wie Pemba Dorjie.

 

Eine Umfrage im Herzklappenforum ergab dass sich 78,95% nicht in Ihrer Lebensqualität beeinträchtigt sehen. Also was willst Du!!

Ich spüre die Einschränkungen ständig. Wegen Markumar wird keine Lumbalpunktion vorgenommen Ursache wg. Sehstörungen suchen. Orthopäde. Das meiste was hilft ist nicht Möglich oder wegen Herz rote Hand. Ich möchte dem Autor der Umfrage nicht zu Nahe treten wer weiß für wen er arbeitet.

 

 

Da sich Deutschland nicht an die UN Vorgaben hält, rechne damit dass es irgendwann nichts mehr gibt.

 

Kater

bearbeitet von Kater62
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Dazu kommt noch, dass kürzlich eine Studie durch die Presse ging, in Deutschland gäbe es so viele Schwerbehinderte wie nie zuvor.

Es ist anzunehmen, dass eine entsprechende Gegeninitiative vom Gesetzgeber nicht lange auf sich warten lässt.

Andererseits, Kater, ist es tatsächlich so, dass mit dem Einsatz einer neuen Herzklappe eine deutliche Verbesserung der Beschwerden eintritt, weil der Blutfluss wieder vernünftig funktioniert. Ergo kommt mehr Blut im Körper an, mehr Sauerstoff, das Herz muss nicht mehr unter Volllast pumpen - und damit erhöht sich eben die subjektive Belastbarkeit häufig sehr.

Zumindest aber werden die Folgen einer Klappenstenose oder Insuffizienz verhindert bzw deutlich gebremst.

Das wären Kadiomyopathie, Herzinsuffizienz - mit ihren lebensbedrohenden und -limitierenden Konsequenzen.

 

Meiner Meinung nach ist ein Herzklappenersatz im Vergleich zum Gesunden (was wir nicht waren!) auf jeden Fall eine Einschränkung.

Im Vergleich aber zu einem unbehandelten, fortschreitenden Klappenfehler in den allermeisten Fällen glücklicherweise (!!) eine deutliche Verbesserung der Erkrankung bzw sogar deren Heilung.

 

Vergesst bitte nicht, dass wir vor der Operation sehr schwer krank waren und die Klappe auf Dauer unser Leben beendet hätte.

Das Vermittlungsproblem liegt eher daran, dass viele von dieser Zeitbombe in ihrer Brust bis zum OP-Tisch wenig merken und sich dadurch nach der OP kränker fühlen als zuvor.

Tatsächlich ist es umgekehrt.

 

Kater: du kannst jederzeit einen Verschlimmerungsantrag stellen. Dann aber am besten gleich mit ausführlichen Stellungnahmen deiner Ärzte im Gepäck.

Am allerbesten: selbst beim Arzt deiner Wahl ein Gutachten erstellen lassen. Das muss bei der Beurteilung genauso berücksichtigt werden, wie die Meinung der amtlichen Gutachter.

Ich habe mir damals für meinen Widerspruch Atteste aller meiner behandelnden Ärzte besorgt und das hat geholfen.

 

Viele Grüße

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Hallo Rosalie!

 

Meine Antwort ging an den Themenersteller, der für seine HK OP einen GDB größer100 haben möchte.

 

Meine Haupteinschränkungen sind nicht die Klappe sondern die eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten für die Probleme die mich mehr zu schaffen machen als die Klappe selber.

 

5Monate vor der OP hatte ich 150Watt, die habe ich nie wieder erreicht, jetzt habe ich noch 75Watt.

Das widerspricht Deiner Aussage.

 

4 Wochen vor der OP bin ich keine Treppe mehr hochgekommen, da habe ich mich dann operieren lassen.

Hinzu kam das ich dann das erste Mal gemerkt habe dass es etwas schlimmeres gibt als nicht sitzen, nicht liegen damit durchschlafen, nicht stehen können gibt nämlich Todesangst. Ich hätte nur noch ein paar Monate gehabt. Da habe ich dann einer OP zugestimmt.

12 Monate vor der OP hat man eine Herzthrombose festgestellt, mir aber nicht verraten, dass ich einen operationsbedürftigen Herzfehler habe, im Gegenteil auf die Frage kann ich weiterhin Schicht arbeiten wurde mir gesagt sie erhalten nur Blutverdünner ich solle lediglich beim Sport aufpassen, dass ich mich nicht größer verletze. Erst 6 Monate vor der OP erfuhr ich was auf mich zukommt. Da dachte ich das ist noch Jahre hin.

Es war immer von einer mechanischen die Rede bei der OP Belehrung konnte ich dann wählen. Zeit zurückgedreht würde ich eine biologische nehmen, da das Markumar das bei einer mechanischen nicht so einfach abgesetzt werden kann die Behandlungsmöglichkeiten meiner Probleme auf fast 0 setzt. Eine Infiltration half 3Monate von denen 1Monat völlige Schmerzfreiheit war. Die Schmerzen nach der Herz OP im Brustkorb sind ein Spass dagegen. Da wäre eine 2. OP in ein paar Jahren das kleinere Übel.

Klappenwahl ist eigentlich eine andere Abteilung.

 

Rosalie wahrscheinlich hast Du nicht gelesen dass ich meine 40 vor dem Amtsgericht bekommen habe, ich kenne mich also mit Widersprüchen aus und ich kenne die GDB Tabelle fast im Schlaf da steht für Herzklappe mindestens 30 mehr wird auch nicht gegeben, da hat sich der Ersteller der Tabelle schön rausgewunden.

In Österreich soll es wohl nach wie vor 50 geben. In D wird mal wieder die Wirkung nicht die Ursache bekämpft.

 

Wenn sich 2 ambulant Knieoperierte unterhalten bin ich froh, dass ich nur einen aufgeschnittenen Brustkorb habe dass sind Wirklich schlimme Operationen!!!

 

Kater

bearbeitet von Kater62
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Hallo Kater,

 

ich sehe keinen Widerspruch. Wahrscheinlich wärst du ohne OP jetzt bei Null Watt - um das einmal so deutlich zu sagen.

Das Marcumar hast du ja schon für (oder gegen) den Thrombus bekommen. Ob die Klappe jetzt Ursache oder Wirkung des Problems, dem du den Thrombus verdankst, war, kann nur dein Arzt sagen.

Offensichtlich gab es aber irgendwann eine OP-Indikation und du hast zugestimmt, als es für dich nicht mehr ging, im Alltag.

Da ich das Vergnügen bereits zweimal hatte, kann ich bei Todesängsten ganz gut mitreden, denke ich. Und auch beim Rest.

Die Bioklappe hat auch ihre Nachteile - die mich so spätestens in 10 Jahren einholen dürften.

Bei dir gab es das Marcumar schon vor der Klappe und ob du es mit Bioklappe hättest einfach absetzen dürfen, ist keinesfalls sicher!

Möglicherweise hättest du ohnehin wegen des Thrombus (und der Gefahr einer Neubildung!) lebenslang antikoaguliert werden müssen? Dann hätte dir die Bioklappe nicht geholfen.

Infiltrationen (auch die kenne ich) sind eine feine wenn auch immer riskante Sache, die wunderbar und kurzfristig gegen Schmerzen wirkt. Das Problem beseitigen sie aber nicht und für gewöhnlich wird das mit den Jahren auch nicht von allein besser.

Deine reduzierte Wattzahl könnte eventuell auch mit Medikamenten zum Herzschutz zu tun haben. Wenn du zum Beispiel Betablocker einnimmst, wirst du da künstlich "gedrosselt".

Ergo kommst du eher aus der Puste, die Oberschenkel brennen schneller und die Leistung ist niedriger - weil das Herz eben langsamer pumpt und damit die Blutversorgung nicht so schnell das Maximum erreicht.

Das kann häufig durch kontinuierliches Training etwas verbessert werden, wenn man die Betablocker denn weiternehmen muss.

 

Sobald sich irgendeiner deiner "Parameter" verschlechtert und voraussichtlich innerhalb von 6 Monaten nicht mehr besser wird, kannst du einen Verschlimmerungsantrag stellen. Egal, bei welchem Gericht du vorher wie weit geklagt hast.

Es ist ja eine Änderung zum Vorbefund eingetreten. Nur solltest du eben von vornherein gute Stellungnahmen deiner Ärzte im Gepäck haben, weil sie die einzigen sind, die für deine Sache aussagen können.

Und in einem Bescheid muss der Gutachter genau begründen, warum er ggf der Einschätzung deiner Ärtze nicht folgt.

Diese Begründung ist dann auch mit etwas Glück leicht von einem Fachmann (deinen Ärzten) zu widerlegen.

 

Ich habe mich (wie wohl alle hier) wahrlich auch nicht gefreut, mein Brustbein zersägen und mich an der Herz-Lungenmaschine "kaltstellen" zu lassen. Und ich habe auch noch erheblich mit den Nachwehen zu kämpfen.

 

Trotzdem freue ich mich, noch dazusein. Und eben endlich einmal wieder Treppen steigen zu können - inzwischen auch mal zwei, drei Etagen am Stück.

Mir ist meine Wattzahl ehrlich gesagt, piepegal, vor diesem Hintergrund. Bin froh, noch eine zu haben...

 

Und es kann halt niemand was dafür, dass ich diesen Herzfehler habe und diverse andere Einschränkungen - nicht ich, nicht die Ärzte, aber auch nicht das Versorgungsamt.

An dem Tag, an dem die mir 100% zubilligen, mache ich mir dann wirklich Sorgen.

bearbeitet von Rosalie
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