Anamae Geschrieben 16. Oktober 2017 Share Geschrieben 16. Oktober 2017 Hallo liebe Forenmitglieder, da bin ich mal wieder und habe auch eine Frage an Euch. Ich habe ein Aneurysma welches 50 mm groß ist. Es sitzt oberhalb der Aortenklappenersatz (Aneurysma der Aorta ascendes). Zudem habe ich eine künstliche Aortenklappenersatz, die in die Jahre gekommen ist. Die Flussgeschwindigkeit über der Klappe ist erhöht. Die Ärzte sagen.....es ist nicht gut aber nicht schlecht genug zum operieren. Meine Frage an Euch lautet: wann gilt ein Aneurysma als groß? Ich habe eine Schwerbehinderung beantragt. Eine Erwerbsminderung von einem Grad von 40 liegt vor. Im Arbeitsleben bin ich gleichgestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, weil sich seit 1990 nichts wesentlich verändert hätte. Beide genannten Diagnosen lagen 1990 noch gar nicht vor. Na ja, ich lass mich überraschen, ob der Widerspruch etwas bringt und neugierig auf Eure Antworten. Liebe Grüße Anamae Zitieren Link zu diesem Kommentar
Pepelotzki Geschrieben 17. Oktober 2017 Share Geschrieben 17. Oktober 2017 Huhu, ich hatte wie viele hier eine bikuspide Aotenklappe, die am Ende ziemlich im Eimer war und über die Jahre ein Aneurysma verursacht hat. Meins war 4,9 cm im Durchmesser, somit also schon in einer Größe, bei der man operiert. Einige hier im Forum hatte noch deutlich größere. Soweit ich weiß, ist eine Aorta Ascendens mit 2,5 - 3 cm im Durchmesser normal. Gruß Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
Brigittchen Geschrieben 18. Oktober 2017 Share Geschrieben 18. Oktober 2017 Meine Kardiologin hat gesagt, dass die Indikation zur Op nicht allein von der absoluten Größe des Aneurysmas bestimmt wird, sondern auch von anderen Faktoren, Bindegewebsschwäche, Schnelligkeit des Wachstums, liegt eine biskuspide Klappe vor, Marfan, ........ Zitieren Link zu diesem Kommentar
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