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Definition Herzinsuffizienz


Matthias123

Empfohlene Beiträge

Liebes Forum,

ich mache mir gerade etwas Gedanken über meinen Versicherungsantrag.

Ich bin seit Anfang diesen Jahres Grenzgänger in die Schweiz und habe ein kombinierten Krankenkassenmodell (der Standard), d.h. eine gesetztliche schweizerische Krankenkasse und eine deutsche Aushilfskrankenkasse (meine bisherige deutsche gesetztliche).

Außerdem habe ich eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Das war mit viel Bürokratie und Papierflut verbunden. Ich bin aber längst (und ohen Probleme) aufgenommen worden.

Ich hatte damals meines Wissens nach alles nötige angegeben. Gesundheitsfragen gab es nur vereinzelt und ich glaube auch nur bei der Zusatzversicherung.

Mein Befund lautet seit der Kindheit: Bikuspide Aortenklappe, leichte Aorteninsuffizien und leichte Aortenstenose, außerdem ist die Aorta ascendens mit 41 mm leicht erweitert.

Nun gibt es in einem der vielen damals (zusammenmit einer Grenzgängerberatungsstelle) von mir ausgefüllten Formula eine Frage nach dem Herz. Da ist alles mögliche wie koronore Herzkrankheit aufgeführt und auch die Frage nach einer Herzinsuffizienz. Das ganze ist ein Sammelpunkt und wurde von mir mit "Nein" beantwortet". Jetzt bin ich mir nicht sicher ob o. g. Befund schon eine Herzinsuffizienz darstellt. Dieser Begriff ist bei meinem Befunden noch nie so gefallen.

Der erste Befund, von der allerersten Diagnosestellung und auch der letzte Befund der 2-jährlichen Kontrolle hat zumindest eine Stelle (welche weiß ich nicht mehr) bekommen.

Ich weiß auch gerade nicht, wer überhaupt die Gesundheitsfragen gestellt hat. Ich glaube das war nur die Pflegeversicherung.
Ist eine Herzinsuffizienz ein gesonderdert Befund als mein angeborener Herzfehler bisher ohne Beschwerden? Ich habe nun Bedenken, dass das irgendwann mal zu Problemen führen könnte. Stichwort: Falsche Angaben beim Versicherungsantrag.

 

Liebe Grüße

Matthias

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Hallo Matthias,

 

eine HI ist theoretisch jede Einschränkung in der Pumpleistung des Herzens. Wenn also steht" der Patient hat eine leichtgradige Einschränkung in der Pumpfunktion des z.Bsp. rechten Ventrikels." Eine klinisch relevante HI ist dann aber auch nochmals anders beschrieben und stellt sich noch komplexer dar.

 

LG Steffi

Frag am Besten die Versicherung oder leg den Befund bei.

bearbeitet von steffi
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Hallo Steffi,

also zu den Ventrikel stand in allen Befunden immer: "gute links- und rechtsventrikuläre Funktion".

 

Ich habe nochmal im Versicherungsantrag nachgesehen. Also beim Antrag für die Zusatz-PV (und da war eben auch nach Herzinsuffizienz gefragt) waren definitiv dje Befunde als Anhang dabei. Nur war eben Herz-Kreislauferkrankungen im Fragebogen mit "Nein" angekreuzt, da nichts zutraf. Dass mein Klappenfehler als Herzinsuffizienz bezeichnet werde könnte, habe ich nicht in Erwägung gezogen. Aber wie gesagt, die Befunde sind mitgeschickt worden. Dann haben die sich schon einen Reim darauf machen können, denke ich mal. :-)

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Also so wie das klingt definitiv nicht nach Hi und eine Klappeninsuffizienz oder Koronargeschehen ist was völlig anderes. Kann zur Hi führen ist aber keine. Hi ist eindeutig eine Einschränkung der Pumpfunktion aus mannigfaltigen Gründen.

 

LG Steffi

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