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Teststreifen - Anspruch nur zwei Mal pro Jahr???


wolfstar

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Hallo zusammen,

 

ich komme gerade von meiner Hausärztin die mir ja die Teststreifen für das CoaguChek verschreiben muss.

Hab mich mal wieder innerlich ziemlich aufgeregt, da sagt sie mir doch zum wiederholten Male dass Sie die Teststreifen nur alle halbe Jahr verordnen kann...

Das Problem hatte ich im Sommer schon einmal, da wollte ich vor dem Urlaub das Rezept haben damit ich gar nicht erst in Not komme keine Streifen mehr zu haben. Da hat sie mir schon das gleiche erzählt, letzten Endes haben die Streifen dann gerade so ausgereicht. Aber halt auf den letzten Drücker.

Hatte damals bei der Krankenkasse angerufen, die mir bestätigt hat dass man die immer nach Bedarf bekommen kann, denn 24 Streifen reichen ja so schon kein halbes Jahr.

Jetzt das gleiche wieder, ich habe noch genau zwei Streifen, für die nächsten beiden Sonntage an denen ich immer messe. Vorausgesetzt, dass man nicht einen Streifen versemmelt weil man keinen Tropfen herausbekommt...

Heute sagte sie mir dass ja alle 10 Tage messen völlig ausreichend sei, woher ich denn gesagt bekommen habe dass man jede Woche messen soll...

Und wenn ich ihr ein Schriftstück von der KK vorlege, dann schreibt sie mir die auch öfter auf. Vorher nicht.

 

Wie ist da eure Erfahrung? Wie oft bekommt ihr das Rezept für die Streifen?

Und gibt es irgendeinen Anspruch den man ihr vorlegen kann, oder muss ich tatsächlich erst zur KK in der Hoffnung dass die ihr ein Schreiben aufsetzen?

 

Schönen Abend noch euch allen,

frohe und ruhige Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch in ein hoffentlich gesundes 2017!

 

VG Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

mein Hausarzt macht keine Probleme und bei mir sind immer 48 Streifen in der Verpackung (2x 24). Möglicherweise ist deine Ärztin noch von Hypokrates persönlich unterrichtet worden und eventuell nicht ganz auf dem Stand von heute üblichen Heilverfahren. Ich würde an deiner Stelle über einen Arztwechsel nachdenken.

Gruß Rainer

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Hallo Wolgang,

ca 100 Teststreifen sind ohne Risiko verordnungsfähig.

 

Schau mal hier:

 

https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/produktgruppeAnzeigen_input.action?gruppeId=21

 

Zitat:

"Leistungsrechtlich besteht ein Anspruch auf Blutteststreifen nach § 31 Absatz 1 SGB V, so dass diese nicht Bestandteil die-ser Produktgruppe sind. Nach § 31 Absatz 3 SGB V entfällt für Blutteststreifen jedoch die Zuzahlungspflicht für Versicherte. Es kann von einem durchschnittlichen Verbrauch von ca. 100 Streifen pro Jahr ausgegangen werden.".
 

 

Scrolle unter dem Punkt DEFINITION bis zu 2.5 - hier in diesem Kapitel ganz zum Schluß ist die Aussage zu der Verordnungsmenge. Ebenso die begründung warum das für die ärztliche Praxis kein Risiko eines Regresses beinhaltet.

 

Eine Bescheinigung - Kostenzusage - von Deiner Krankenkasse wird es hierzu für die Ärztin nicht geben - das sollte sie aber eigentlich selbst wissen.

 

Zeige ihr doch diese Fundstelle - immer ein Kapitel aus dem offiziellen Hilfsmittelverzeichnis der GKV (alle gestzl. Krankenkassen). Wenn sie es dann immer noch nicht glaubt so sollte sie ihre Kassenärztliche Vereinigung anrufen und sich dort beraten lassen zur Produktgruppe 21 und den entsprechenden Teststreifen.

 

Hoffe diese Information hilft Dir weiter.

 

MfG

Thomas W.

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Hallo, ich selbst lasse einmal im Monat vom Hausarzt messen. Bisher fahre ich recht gut damit, oder sollte ich doch öfter?

Hier mal ein Auszug von der coaguchek Seite....

Ihr Budget wird nicht belastet.

 

Teststreifen sind leistungsrechtlich sogenannte Geltungs-Arzneimittel im Sinne des § 3 AMG und somit Bestandteil des Arzneimittelbudgets.

Auf deren Erstattung nach Verordnung – unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots – hat der Patient nach § 31Absatz 1 Satz 1 SGB V einen Anspruch.

Sie sollten quartalsweise das Verordnungsvolumen für die INR-Teststreifen erfassen. Das Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 211 geht von durchschnittlich ca. 100 benötigten Streifen pro Patient pro Jahr aus.

Da die Kasse der Verordnung des Gerinnungszeit-Messgeräts zugestimmt hat, ist das Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Teststreifenverordnung gegeben, und Sie handeln leitliniengerecht.2

Daraus ergibt sich die mögliche Begründung für die Erhöhung des Arzneimittelbudgets um den Betrag der verordneten Teststreifen – um eventuellen Regressforderungen entgegenzuwirken. Dies gilt auch für Patienten, denen das CoaguChek® System im Rahmen einer rehabilitativen Maßnahme (z.B. nach Herzklappen-OP) verordnet wurde.

Nach § 31 Absatz 3 Satz 2 SGB V entfällt die Zuzahlungspflicht für Versicherte.

Hinweis: Lanzetten, Stechhilfe und das Messgerät sind leistungsrechtlich Hilfsmittel.

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Hi,

 

ich mache das so um so ein Problem wie du es hast gar nicht auffkommen zu lassenim Wechsel von Hausarzt und Kardiologen. Entweder gehe cih zum Kardiologen und dann nach ca. 15 Wochen zum Hausarzt und lass es mir da auch nocht verschreiben. Vom Hausazrt bekam ich immer die 48 Stück und vom Kardiologen, seit ich umgezogen bin ist es umgekehrt der Hausazrt verschreibt nur 24 und der Kardiologe 48 Stück. Gruß schlingeline

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Das gleiche Problem hatte ich auch schon. Es gab da eine sehr schlaue Schwester, die immer penibel nachgerechnet hat und meinte, dass ich zu häufig messe. Mein Hausarzt war zum Glück einsichtig und ich bekomme jetzt immer ein Rezept über 48 Teststreifen, was ja auch günstiger ist. Wie du schon schreibst, es kommt schonmal vor, dass eine Messung nicht hinhaut oder man möchte aus irgendwelchen Gründen doch mal zwischendurch messen. Erst gestern habe wieder neue Streifen bekommen, so dass ich wirklich mal im Neuen Jahr mit der Packung beginne. Ich denke, etwa 80 Streifen benötige ich schon übers Jahr.

 

LG Reni

bearbeitet von Reni
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Hallöchen ...

 

also ich mache es auch so, das jene Streifen als auch Nadeln immer abwechselnd von meiner Hausärztin als auch Kardiologin verschrieben werden und dies ohne zu murren. Das einizige wo ich schon agiere, ich gehe immer zu Beginn des Quartals wo ich die Streifen brauchen zu meiner Hausärztin, weil diese ja auch ein Budget haben und am Ende des Quartals dann doch immer ein gewisses raunen zu Beginn bei mir gab.

 

Grüßle Thomas -_-  :D

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Hallo zusammen,

und vielen Dank für eure antworten.

 

Dass ich nicht falsch liege war mir ja auch klar, denn ich denke nicht dass irgendjemand einem vorschreiben darf dass man die Messzyklen vergrößern muss nur um damit in das Budget des Arztes zu passen.

 

Ich habe auch schon überlegt dass ich jetzt wo sie Urlaub hat einfach zur Vertretung gehe. Alternativ käme auch meine Kardiologin in Frage, wobei die schon mal erwähnt hatte dass sie eigentlich keine Rezepte ausstellt.

 

Sollten beide Möglichkeiten nicht fruchten spreche ich am 02.01.17 mit meiner Hausärztin ob sie nicht auch gleich die 48er Packung aufschreiben kann und ihr auch gerne die Fundstelle von Thomas zeigen.

 

Im Prinzip bin ich mit meiner Hausärztin sehr zufrieden, immerhin war sie es ja auch die meine Herzgeräusche im letzten Jahr vernommen hat und mich zum Kardiologen verwiesen hat. Was daraus resultierte ist der Grund warum ich hier bin.

Mich ärgert nur dass sie sich nun wegen der Streifen so stur stellt weil ihr das aus welchen Gründen auch immer nicht passt.

 

Zumindest weiß ich jetzt dass es Ärzte gibt die das nicht so handhaben, und zusätzlich dass es die Möglichkeit gibt das Rezept von einem anderen zuständigen Arzt ausstellen zu lassen.

 

VG Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

 

kleiner Tipp zur 48 er Packung: bestehe auf ein langes Haltbarkeitdatum, sodass Du im günstigsten Fall auch über 48 Wochen messen kannst.

 

LG

 

Klaus

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Hallo Klaus,

danke für deinen Tipp.

Wurde uns bei der Schulung auf der Reha auch so gesagt.

Da ich das Rezept zu einem Vertriebshändler schicke der mir dann das Päckchen schickt, bin ich auf das Mitdenken der Mitarbeiter dort angewiesen...

Aber ich kann ja auch einen Begleitzettel mitschicken und das dort so vermerken ;-)

 

Frohe Weihnachten noch!

VG Wolfgang

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  • 5 months later...

Hallo zusammen,

 

ich muss das Thema leider noch einmal aufgreifen, da ich gerade wieder von meiner Hausärztin komme die mir wieder die Teststreifen verweigert hat.

Wie bereits geschildert bleibt sie stur dabei mir nur alle 6 Monate eine 24er Packung Teststreifen zu verordnen, also bekäme ich am 01.07.2017 erst wieder ein neues Rezept. Ich habe nun noch drei Messstreifen, die dann also am 18.06.2017 verbraucht sind. Für die zwei Messungen danach nehme ich dann also welche...???
 

Ein nochmaliges Gespräch mit einem Mitarbeiter der KK hat auch nur ergeben, dass ein Arzt das nach eigenem Ermessen handhaben kann...

 

Meine Kardiologin habe ich auch gefragt, aber sie schreibt grundsätzlich keine Rezepte aus, auch nicht in diesem besonderen Fall.

 

Ein weiteres Gespräch mit meiner Hausärztin werde ich nicht mehr suchen, da wir in diesem Punkt völlig inkompatibel sind.

 

Eine Beschwerde bei der Ärztekammer werde ich nach meinem nächsten Besprechungstermin am 08.06.2017 einreichen.

 

 

Seht ihr noch eine weitere Möglichkeit an das Rezept zu kommen?
 

VG Wolfgang

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Hallo Wofgang,

 

an deiner Stelle würde ich den Hausarzt wechseln. Es sollte sich doch einer finden lassen, der kein Theater wegen eines neuen Rezepts veranstaltet.

 

Grüße

Dietmar

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Hallo Wolfgang,

 

nach meinem Kenntnisstand fallen die Streifen unter die "Hilfsmittelverordnung" - und belasten somit das Arztbudget nicht.

Wenn die KK das Gerät gezahlt hat, was in der Regel der Fall ist, ergibt es keinen Sinn, die Streifen zu verweigern. Irgendwo habe ich gelesen: "100 Streifen/Jahr sollten kein Problem sein." Nach den ESCAT-Studien ist eine wöchentliche Messung zu empfehlen, das garantiert, die meisten Werte im therapeutischen Zielbereich zu bekommen. Dazu gibt es wie gesagt Studien, die sich Deine Ärztin mal antun sollte.

 

Wende Dich doch mal an den Hersteller des CoaguCheks (Roche) oder suche Infos unter "coaguchek.de". [https://www.coaguchek.de] Oder an deren Hotline, die sagen Dir vielleicht, was zu tun ist.

 

Bei mir macht das immer die medizinische Fachangestellte, ob der Arzt das mitbekommt, weiß ich nicht, der unterschreibt ja nur das Rezept. Ich lasse mir immer die 2x24-Packung verschreiben, die kostet etwa 180 Euro, während die 1x24 etwa 100 Euro kostet. Das heißt, die große Packung ist auch ökonomischer.

 

Das mit der langen Haltbarkeitsdauer (ca. 1 Jahr) ist wichtig, einmal habe ich in der Apotheke eine Packung abgelehnt, weil die Verwendbarkeit nur 9 Monate lief, da wollte wohl jemand Restbestände an den Mann bringen. Meist haben die Apos die Streifen auch nicht vorrätig, so dass ich denen immer sage, sie mögen auf die Verwendbarkeitsdauer achten. Die Streifen sind ja auch so konfektioniert, dass eine 2x24-Packung ca. 1 Jahr hält.

 

Ansonsten gilt, wie schon gesagt, Arztwechsel! Dringend! Für ein derartiges Gezicke wäre ich auch nicht zu gebrauchen.

 

Viele Grüße, Horst

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Hallo Dietmar,

das werde ich als nächstes machen, wenn ich das Beschwerdeformular an die Ärztekammer abgeschickt habe.

Allerdings nimmt leider auch nicht jeder Arzt (in der Nähe) neue Patienten auf.

 

Hallo Horst,

auch dir vielen Dank für deine Antwort.

Ja, du, ihr alle und ich wissen das ganz genau dass uns diese Teststreifen nun mal ohne wenn und aber zustehen.
Meiner Ärztin ist das (warum auch immer) ziemlich egal, sie sagt mir jedes mal lächeln das gleiche...

Auch ich habe keinen Bock auf diesen völlig unnötigen Stress jedes mal, deshalb suche ich

1. Mittel und Wege sie dazu zu verdonnern (Habe Heute nochmals bei der KK angerufen, und erwarte am Dienstag einen Rückruf dazu)

2. Wenn das nichts nützt dann einen anderen Arzt (siehe Antwort an Dietmar)

 

Einfach nur ätzend, sowas braucht doch kein Mensch...

 

Falls noch jemand einen guten Tipp hat gerne her damit, ansonsten halte ich euch auf dem Laufenden.

 

VG Wolfgang

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Hast du eine Stammapotheke ?  Wenn ja gehe dort hin und schildere denen dein Problem und bitte das die dir im Voraus die Testreifen aushändigen und  du reichst am 1.7.2017 das Rezept nach. Das müßte als bekannte guter Kunde kein Problem sein.

 

Sage denen als Grund  Urlaub und Fortbildung ....

 

Gruß schlingeline

 
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Hallo Schlingeline,

das geht nicht, weil ich das Rezept ja zu einem Versandhandel schicke und die mir dann die Streifen zusenden.

Außerdem würde das das Problem ja immer weiter verlageern, denn es werden ja dadurch nicht mehr Teststreifen ;-)

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Hallo Wolfgang,

 

Da hast Du es auch doppelt schlecht getroffen, sowohl Kardiologen als Hausarzt verordnen bei mir problemlos (wo ich gerade bin, bzw. Anruf genügt) insofern warte ich nicht bis kurz vor knapp, auch wenn es das letzte mal problematisch war dadurch Streifen zu bekommen, die lange genug haltbar sind, aber letztendlich hat meine Apotheke dann extra welche vom Großhandel bestellt, die etwas über ein Jahr sind (Hausarzt hat gleich ohne zu fragen 2x24 aufgeschrieben). Gibt es keinen weiteren Hausarzt bei Dir in der Nähe?

 

LG Jens

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Hallo Jens,

 

doch, ein paar andere gibt es natürlich.

Ich warte jetzt noch mal auf den Rückruf der KK, denn nach dem was ich gelesen habe bin ich schon der Meinung dass die etwas tun MÜSSEN.

Um einen anderen Arzt kümmere ich mich dann trotzdem gleich danach, nur nimmt nicht jeder Arzt auch neue Patienten auf.
Ich werde berichten wie es weiter geht ;-)

Schöne Pfingsten euch allen,

VG Wolfgang

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So, nun noch ein kurzes Feedback von mir:

Mit der KK habe ich Gestern gesprochen, die sind in solchen Fällen tatsächlich machtlos. Der Arzt hat die Verordnungshoheit und kann frei entscheiden.

Einzige Möglichkeit ist eine Beschwerde bei der Ärztekammer, die mir zwar dann auch nicht mehr weiter hilft aber vielleicht anderen Patienten.

Heute war ich bei einem anderen Arzt, der mich zuletzt vor 10 Jahren ein Mal gesehen hat. Geschätztes Alter ü65, sehr gemütlich und ruhig, und tippte mit 10 Finger Suchsystem schön langsam meine Krankengeschichte in seinen Computer.

Als ich ihm sagte dass meine Hausärztin mir nur alle halbe Jahr ein Rezept für die Teststreifen ausstellt zuckte er kurz und schaute ziemlich skeptisch...

Dann sagte er: Ist doch gar kein Problem, bekommen Sie. Soll ich gleich eine VE mit 48 Stück aufschreiben?

 

Oh man.... Da macht man sich so einen unnötigen Stress, und dabei kann das auch so einfach gehen.
Jetzt hab ich erst mal ne Weile Ruhe, und einen neuen Arzt zu dem ich dann wohl auch fest wechseln werde :-)

 

Also Ende gut alles gut, und vielen Dank für eure Antworten.

VG Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

 

es freut mich für dich, dass das Problem jetzt aus der Welt ist. Ein Hoch auf die freie Arztwahl.

 

Grüße

Dietmar

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Ganz genau Dietmar. Man darf sich wirklich nicht auf nur einen Arzt verlassen, denn dann ist man u.U. verlassen.

 

VG Wolfgang

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