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Patientenverfügung - wie am geschicktesten Vorgehen


AnneS

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Hallo ihr Lieben,

 

die Frage kreist jetzt schon eine Weile in meinem Kopf umher und ich wollt einfach mal fragen, wie man am geschicktesten eine Patientenverfügung erstellt.

Mag  komisch sein, andere Leute in meinem Alter setzen sich sicherlich mit was anderem auseinander, aber ich glaub, bei chronischen Erkrankungen ist es nicht blöd eine zu haben.

Wie seht ihr das?

 

Liebe Grüße

 

Anne

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Ich habe eine Vollmacht, untergliedert nach Finanzen,  Medizinischer Bereich, usw... für meinen Mann erstellt für definierte Fälle.

 

Darin ist verfügt, dass er entscheiden darf, was gemacht wird und ich habe vorher mit ihm lange darüber gesprochen, was ich möchte. 

 

 

Herzliche Grüße 

Brigitte 

 

 

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Nein muss sie nicht. Ich habe mich diesbezüglich aber rechtlich nochmal abgesichert, dass es auch passt und es nicht im Ernstfall irgendwo hackt.

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Hallo Anne

Ich glaube ich war eine der ersten in der Schweiz die eine Patientenverfügung erstellte. Es ist nie zu früh sich diesen Fragen zu stellen. Die Formulare kann man ja ausdrucken. Es gibt deren viele. (auch vom roten Kreuz) . Die einen gehen sehr in's Detail - andere beschränken sich auf weniger  Fragen.  Ich habe ein Exemplar beim Hausarzt deponiert. Ein Anderes bei einem befreundeten Arzt und ein weiteres bei einem Familienmitglied.  Ausserdem sind meine Kinder informiert und wissen in welchem Ordner das Original abgeheftet ist. Ich weiss, dass meine Kinder in meinem Sinne handeln werden. Die Patientenverfügung hilft einfach diese auch umzusetzen. 

sei ganz herzlich gegrüsst

ursela

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  • 3 months later...

Eine Patientenverfügung kann in verschiedenen Formen aufgebaut sein. Da auch ich mich schon vor geraumer Zeit um eine solche bemüht habe, kann ich ein Lied davon singen was es bedeutet diese nach bestem Wissen auszufüllen. Ohne medizintechnische Kenntnisse ist es schier unmöglich. Ich habe das Glück das ich einen ehemaligen Medizinstudenten in der Familie habe. Ich habe mich daraufhin auf seine Empfehlung hin auf folgenden Vordruck in Textbausteinvariante entschieden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html

 

Weil ich absolut rechtssicher sein wollte habe ich das Dokument vom Bundesgesundheitsministerium verwendet. Das Dokument ist als Textbaustein aufgebaut. Dennoch steckt der Teufel im Detail. Wir haben mehrere Stunden damit zugebracht um einen ersten Entwurf nach meinem Wunsch auszuarbeiten. Sehr viel medizintechnische Hintergründe wußte ich schlicht nicht und mein Verwandter konnte vieles näher erläutern. Danach hab ich das Dokument für viele Tage beiseite gelegt und wieder und wieder drüber gelesen. Denn eines ist klar....gewisse Details wollen wohl überdacht sein und es hängt auch immer wieder von der eigenen körperlichen und psychischen Verfassung zum Zeitpunkt des Erstellens ab.

 

Da die Patientenverfügung nicht beglaubigt werden muss, ist es in jedem Fall gut wenn man auch ein paar handschriftliche Notizen mit einfliessen läßt. Dies verleiht dem eigenen Wunsch Nachdruck. Eventuell sollte man mit einem Arzt seines Vertrauens einen Beratungstermin hierfür ansetzen.

 

Ganz wichtig finde ich anzumerken, das die Patientenverfügung NICHT die Vorsorgevollmacht ersetzt. Ich persönlich finde diese fast noch wichtiger als die Patientenverfügung. Jeder Bürger kann gegen eine kleine Aufwandsentschädigung bei seinem ansässigen Versorgungsamt (mit 10 € deutlich günstiger als Notar) eine Beratung samt Beglaubigung einholen. Denn eine Vorsorgevollmacht muss beglaubigt sein. Mich hat es ungemein beruhigt, zu wissen das fortan meine Familie handlungsfähig bleibt, falls ich selbst nicht mehr geschäftsfähig sein sollte. Denn ohne eine solche Vorsorgevollmacht lässt man die Familienangehörigen oder Hinterbliebenen im Regen stehen. Ohne keine Möglichkeit sich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten zu lassen. Keine Möglichkeit Angelegenheiten der Gesundheitssorge zu entscheiden u.s.w. Da geht dann erstmal gar nichts mehr -  so z.b. Konten eingefroren und im schlimmsten Fall bekommt man einen gesetzlichen Vormund. Und im Todesfall geht dann ohne Erbschein gar nichts mehr. Ich kann aus persönlicher Erfahrung nur jedem raten: Denkt an eure Familienangehörigen und erspart Ihnen den Bürokratiewahnsinn in Deutschland. Regelt das solange ihr noch geschäftsfähig seid. EIne Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Auch ein eingetragener Angehöriger kann jederzeit davon zurücktreten falls er sich der Situation nicht gewachsen fühlt.

 

Und trotz einer solchen Vorsorgevollmacht sollte jeder unbedingt eine Bankvollmacht auf seiner Bank hinterlegen. Es soll Banken geben die selbst eine beglaubigte Vorsorgevollmacht nicht akzeptieren. All diese Dinge habe ich längst geregelt damit meine Familie, wenn ein solcher Ernstfall eintritt nicht zusätzlich zu ihren Sorgen um meine Person auch noch all solche Probleme lösen muss. 

 

Falls noch jemand das Dokument Vorsorgevollmacht benötigt: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html

 

LG,

Max

bearbeitet von Max70
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Die Vorsorgevollmacht muss nicht unbedingt beglaubigt werden.

 

Ich habe mich bewusst gegen eine Patientenverfügung entschieden und in der Vorsorgevollmacht geregelt, wer für mich entscheidet. Mit dieser Person habe ich sehr lange über meine Einstellung, meine Vorstellungen und Wünsche gesprochen. Ich bin der der Meinung, dass im Einzelfall unter Beachtung aller Umstände und Zukunftsaussichten die Entscheidung gefällt werden sollte und  duch eine Patientenverfügung nicht alle Fälle und Situationen abgedeckt werden können.

 

Aber das muss jeder für sich entscheiden.

 

Herzliche Grüße 

Brigitte 

 

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Guten Morgen Brigittchen,

 

ich bin kein Anwalt, daher wollte ich in meinem Fall auf Nummer Sicher gehen das im Ernstfall keine Probleme entstehen. Ich möchte hier auch keine Empfehlung aussprechen. Mir wurde seitens Versorgungsamt dazu geraten eine zusätzliche Patientenverfügung auszustellen. Eine Vorsorgevollmacht kann keine wirksame Patientenverfügung ersetzen. Im Unterschied zur Patientenverfügung regelt die Vorsorgevollmacht nämlich nicht, welche Behandlung der Vertretene im medizinischen Einzelfall selbst wünscht. Diese Entscheidung wird vielmehr an den Stellvertreter abgegeben. Verlässt man sich allein auf eine Vorsorgevollmacht, überfordert man den Bevollmächtigten unter Umständen mit schweren Entscheidungen über Leben und Tod. Vom Stellvertreter wird dann mehr erwartet, als ihm oder ihr zuzumuten ist. Abgesehen davon, ist selbst der Beste aller Stellvertreter unmöglich zu jeder Tages- und Nachtzeit immer und überall sofort zur Stelle. In der Patientenverfügung beschreibt man medizinisch genau, unter welchen Voraussetzungen und für welche Folgen mein Wille gelten soll. Deswegen werden Ärzte und Gerichte zuerst meine Patientenverfügung bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen und anschließend erst den Bevollmächtigten anhören.

 

Jeder muss das für sich entscheiden. Ich habe aber vor kurzem erst einen familiären Fall  erleben müssen, in dem all diese Dinge nicht geregelt waren und wir als Familie an unsere Grenzen gekommen sind :(

 

LG,

Max

bearbeitet von Max70
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Den Fall habe ich aktuell mit meinem Bruder. Und genau dieser Fall war "unplanbar" durch eine Patientenverfügung . Ich glaube jeder hat da leider so seine Erfahrungen machen müssen.

 

Bei der Vorsorgevollmacht habe ich sehr genau geklärt, was derjenige tragen müsste und kann. Ich hatte damals auch nicht viel Vorlaufzeit vor der OP und es musste alles sehr schnell und mit möglichst geringem Aufwand geregelt werden. Mein Mann hat sich zudem geweigert, über mögliche negative Op Folgen nachzudenken und da zu planen. Er war davon überzeugt, dass alles gut geht. 

Im Nachhinein war ich froh darum, denn ich denke,  das alle die positiven Gedanken um mich rum mich/ meine Psyche gut durch die ganze Zeit getragen haben. 

Liebe Grüße 

Brigitte 

 

 

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Hallo,

durch einen sehr großen Altersabstand zu meinen Geschwistern (teilweise >20 Jahre) bin ich vor zwei Jahren bei meinem Bruder in eine solche Intensivstation-Situation gekommen. Es gab keinerlei Verfügungen, da sich mein Bruder zeitlebens gegen solcherlei Verfügungen sträubte. Es gab wohl einen gesetzlichen Betreuer, der aber nicht verfügbar war. Mein Bruder (74) litt neben anderen Dingen final an einer Sepsis. Er lebte 6 Jahre im Pflegeheim. In sehr enger Absprache mit Stations- und Oberarzt, mehrfach, erlaubte ich diesen, die medikamentöse (Kreislaufmedikamente) Behandlung abzusetzen. Er starb dann binnen kürzester Zeit noch im künstlichen Koma.

Wie gesagt, das alles ohne Verfügungen jedwelcher Art. Der Arzt versicherte mir nach seinem Tod mehrfach, die richtige Entscheidung getroffen zu haben, alles andere hätte nur den Sterbeprozess verlängert. Gefühlt habe ich mich zuerst nach dieser Entscheidung ziemlich schlecht, bekam mich und die Situation aber recht bald wieder in den Griff, da eine gewisse Aussichtslosigkeit sowieso nicht zu übersehen war.

Bei meiner Schwester (61, doppelt beinamputiert und eben auch dadurch seit 6 Jahren im Pflegeheim), habe ich per Vorsorgevollmacht mit ihr vereinbart, im Falle das, ich auch medizin-bezogene Entscheidungen treffen darf. Darüber hinaus habe ich mit ihr eine Patientenverfügung erstellt.

Ergo-ich fühle mich gerade was meine Schwester betrifft, wohler, dass wir diese Verfügungen gemacht haben, sie ist auch sehr offen gegenüber dieser Thematik. Bei meinem Bruder war das nicht möglich, aber der O-arzt sagte nach seinem Tod noch, für ihn entscheidend sei der Dialog mit den Angehörigen und wiege mehr, als alle Verfügungen und Betreuungen.

So weit meine Erfahrungen. Ach so, ich bin seinerzeit auf der Intensivstation als Angehöriger sehr respektvoll und rücksichtsvoll behandelt worden; vor 30 Jahren, beim Tod meines Vaters, war das anders, aber das würde jetzt zu weit führen.

Viele Grüße, Horst

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Dasselbe habe ich in Zusammenhang mit meinem Bruder erfahren. Die Ärzte suchen das Gespräch mit der Familie  (Ehefrau und Schwester) und da hat sich einiges getan im Arzt-Patienten-Angehörigen-Verhältnis.

 

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Hallo Anne,

ich habe eine Patientenverfügung vor meiner Herz Op gemacht. Fast hätte ich sie gebraucht.

Ich habe auch ein vorgefertigtes Dokument mit Hilfe meines Arztes ausgefüllt. Die Definitionen sind manchmal ganz schön tricky.

 

Ich sehe die Patientenverfügung ähnlich wie eine Unfallversicherung. Man hofft, dass man sie nie braucht aber es ist gut eine zu haben.

Zum anderen wollte ich nicht, dass eine mir nahestehende Person (in dem Fall mein Mann) eine so schwere Entscheidung treffen muss. Das wünsche ich niemandem.

 

Es ist vollkommen ok sich auch als nicht kranker rechtzeitig darüber Gedanken zu machen.

 

live is short, sometimes

 

Alles Gute, Steffi 

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Der Rat der Evangelischen Kirche hat gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz 2012 eine Vorlage herausgebracht, die alle notwendigen Dokumente in einem Heft zusammenfasste. Die Printversion ist nicht mehr verfügbar, man kann das aber noch als PDF im Netz herunterladen. Natürlich ist dem Dokument ein "Gewisser Standpunkt" zu entnehmen, aber das ist vielleicht auch hilfreich, wenn man sich an etwas "reiben" will.

Da ich nicht sicher bin, ob der Link angemessen wäre, lasse ich ihn weg.

Für mich war praktisch, alles in einem Dokument abzuhandeln.

Ansonsten kann ich nur sagen, nach dem ich in einem Versuch einer Patientenverfügung zuviel ausgeschlossen hatte, und mein Arzt sagte: X, Y und Z schließen Sie aus, obwohl das Ihren Ansprüchen an Lebensqualität genügen würde, habe ich mit meiner Frau entschieden, dass ich Ihr freie Hand bei allen notwendigen Entscheidungen lasse und ich Ihr im Nachhinein keine Ihrer Entscheidungen vorwerfe, sondern lerne damit zu leben. (Das entspricht aber auch in etwa dem, wie wir das Leben angehen: Was sein muss muss sein, und dann stehen wir das durch...)

 

Gruß

Christian

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Hui,

 

da kamen doch noch einige Antworten zusammen.  :)

 

Ich belaber das alles am Dienstag mit meinen Ärzten. Bisher hab ich es nich geschafft eine zu erstellen, aber ich werd es definitv machen, für den Fall der Fälle.

Das will ich in Ruhe machen.

 

Liebe Grüße

 

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  • 9 months later...

Da möchte ich auch gerne etwas zu dem Thema sagen. 
Wenn man sich für eine Patientenverfügung interessiert dann ist es auch so, dass man sich verschiedene Quellen finden kann wo man sich schlau machen kann. In meinem Fall ist es auch so, dass ich im Namen meines Vaters nach Informationen zu einer solchen Verfügung suche. 

Zur Not kann man einfach einen Fachmann finden der einen beraten kann. 
Es gab auch einen Fall in München wo jemand ohne Patientenverfügung behandelt worden ist.. da wünscht man sich dann wirklich auch einfach nur eine kleine Absicherung. Aus dem Grund finde ich die Entscheidung wirklich gut. 

Wie sieht es denn bei dir aus, hast du dich da schon entschieden ? 

LG

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