Klaus Geschrieben 27. Mai 2014 Share Geschrieben 27. Mai 2014 Hallo Zusammen, ich bin auf einen Bericht gestossen, der vielleicht den Unterschied zwischen Original und Generikum gut wiedergibt. Viele Grüsse Klaus Quelle: RP-Online So unterscheiden sich Original und Generikum Original-Arzneimittel und ihre Nachahmerprodukte unterscheiden sich in weit mehr als dem Datum ihres Marktstarts. Lesen Sie hier die größten Unterschiede. Der bedeutendste UnterschiedNach dem deutschen Arzneimittelgesetz dürfen Generika bis zu 20 Prozent weniger und bis zu 25 Prozent stärker wirken als das Original-Präparat. Dadurch ergibt sich im ungünstigsten Fall eine Wirkstoffschwankung von 45 Prozent. Problem WirkstoffschwankungDurch die Wirkstoffschwankungen können bei gut eingestellten Herzpatienten, Menschen mit Epilepsi, Schmerzpatienten oder psychisch Kranken gravierende Probleme auftreten, die bis zur Gesundheitsgefährdung reichen. Besonders betroffen sind Kranke, die schwierig einzustellende Medikamente einnehmen. Kleinste Abweichungen bergen dann schon größte Risiken. Unterschiede in der ComplianceOriginal und zahlreiche Nachahmermedikamente unterscheiden sich durch unterschiedliche Verpackungen, Farbe der Tabletten, ihre Größe und Form. Bei Patienten, die mehrmals täglich verschiedene Präparate einnehmen müssen, kann so schon ein einziger Medikamentenwechsel für Verwirrung sorgen. War es die blaue Tablette, die ich jetzt weglassen sollte, oder die pinke? Das kann zu mangelnder Therapietreue führen. Andere HilfsstoffeDer eine sieht es als Vorteil, der andere als Nachteil: Originalarzneien und ihre Nachahmer beinhalten verschiedene Hilfsstoffe. Dazu zählen neben Farbstoffen auch Lactose oder Geschmacksstoffe. Diese können dafür verantwortlich sein, dass zwar das eine Medikament vertragen wurde, das andere aber nicht. Generika kosten wenigerDie Kosten für die Entwicklung und Erforschung eines Medikaments sind immens. Laut einer amerikansichen Studie dauert sie über 13 Jahre und verschlingt bis zu 1,6 Milliarden Dollar. Leichter haben es Generika. Sie müssen zwar nachweisen, dass sie bei der gleichen Menge Wirkstoff gleich schnell wirken, weitere Tests aber entfallen. Generika kosten oft nur ein Drittel des Originalprodukts. http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/medizin/so-unterscheiden-sich-original-und-generikum-bid-1.3416358 Zitieren Link zu diesem Kommentar
hanny06 Geschrieben 27. Mai 2014 Share Geschrieben 27. Mai 2014 Danke, Klaus, super erklärt Zitieren Link zu diesem Kommentar
zocker Geschrieben 28. Mai 2014 Share Geschrieben 28. Mai 2014 Der bedeutendste Unterschied Nach dem deutschen Arzneimittelgesetz dürfen Generika bis zu 20 Prozent weniger und bis zu 25 Prozent stärker wirken als das Original-Präparat. Dadurch ergibt sich im ungünstigsten Fall eine Wirkstoffschwankung von 45 Prozent. Wobei meiner Meinung nach auch der Wirkstoffanteil innerhalb einer Packung in den einzelnen Tabletten schwankt. Am Anfang wollte ich es ja nicht so recht glauben ....... Mit dem originalen Marcumar steht mein INR sehr oft wie festgetackert. Mit den Generika schwankt er immer. Gruß Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
Reni Geschrieben 28. Mai 2014 Share Geschrieben 28. Mai 2014 Ist zwar nicht gravierend, aber auch ich muss feststellen, dass sie bei Marcumar konstanter ist. Für mich ist der größte Nachteil, dass sich einige Tabletten, und ich nehme viele unterschiedliche, total ähneln. Gerade ist das so bei Enalapril und Phencuromon. Nächste Woche ist es vielleicht was anderes. Marcumar erkennst du blind. Gruß Reni Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 29. Mai 2014 Share Geschrieben 29. Mai 2014 Hi, speziell auf Marcumar vs. Generika sehe ich den Nachteil in der Teilbarkeit. Ich habe Glück und brauche ganz selten kleinere Teilungen als 1/2Tabletten. Das geht auch mit Generika gut. Aber bei kleineren Teilungen wird es bröselig und damit ungenau - der INR schwankt. Ich brauche - fast stabil 1 Tablette pro Tag und der INR steht fest - Schwankungen sind extern bedingt. Fragt sich warum die Generika so bröselig sein muss? Ansonste sehe ich das eher - bis auf einige recht intensiv zu behandelnde Krankheiten - eher locker mit dem Ersatz. MfG Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Birgit Andrea Geschrieben 29. Mai 2014 Share Geschrieben 29. Mai 2014 Hi zusammen! Bin zwar kein Marcumarpatient, habe aber feststellen müssen, dass es auch bei den Schilddrüsenhormonen einen Unterschied zwischen Originalpräparaten und Generika gibt. Bei mit jedenfalls... Lieben Gruß, Birgit. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Monaco di Baviera Geschrieben 30. Mai 2014 Share Geschrieben 30. Mai 2014 (bearbeitet) Mein Hausarzt schreibt mir immer das Marcumar-Generikum Phenpro auf, um sein Budget nicht zu stark zu belasten, und weist mich an, das original Marcumar zu verlangen und den Preisunterschied selbst zu bezahlen. Phenpro dürfe ich nicht verlangen bzw. nur, wenn durch engmaschigere Blutkontrollen in der Praxis (bin kein Selbstbestimmer) abgesichert werd, dass das Phenpro bei mir genausogut funktioniere wie Marcumar, so der Hausarzt. Da ich kein Risiko eingehen will und auf engmaschigere Blutkontrollen auch keine große Lust habe, verlange ich also immer das Marcumar. Bisher problemlos. Doch meine Apotheke hat leider wegen bevorstehendem Gebäudeabriss für immer dicht gemacht. Bin daher in die nächste Apotheke. Doch die Apothekerin wollte kein Marcumar ausgeben. Sie stellte mich vor die Wahl, entweder nehme ich Phenpro oder ich bringe vom Hausarzt ein Marcumar-Privatrezept und zahle das Marxumar vollständig alleine. Erst nach längerer Diskussion ließ sie sich darauf ein, sagte aber, sie dürfe das eigentlich nicht, es sei - so wörtlich - rechtliche Grauzone. Sie war ziemlich unfreundlich, zumindest vom Alter her schien sie nicht unerfahren, müsste also die Regeln kennen? Wer hat jetzt recht? Muss sie mir das Marcumar aushändigen? Ob auf dem Rezept "aut idem" angekreuzt war, kann ich mich leider nicht erinnern. Der Hausarzt wählt jedenfalls die Variante, die für ihn preisgünstiger ist. bearbeitet 30. Mai 2014 von Monaco di Baviera Zitieren Link zu diesem Kommentar
Reni Geschrieben 30. Mai 2014 Share Geschrieben 30. Mai 2014 Ich glaube, sie muss es nicht machen. Habe zwar in meiner Stammapotheke auch schonmal einen Aufpreis von 3 ct (!) gezahlt aber beim nächsten Mal wollte man nichts davon wissen und dass das angeblich nicht ginge. Aber kein Grund, unfreundlich zu sein. Gruß Reni Zitieren Link zu diesem Kommentar
Monaco di Baviera Geschrieben 30. Mai 2014 Share Geschrieben 30. Mai 2014 Ich glaube, sie muss es nicht machen. Habe zwar in meiner Stammapotheke auch schonmal einen Aufpreis von 3 ct (!) gezahlt aber beim nächsten Mal wollte man nichts davon wissen und dass das angeblich nicht ginge. Aber kein Grund, unfreundlich zu sein. Gruß Reni Danke. Wenn das noch mal (in einer weiteren Apotheke) passiert, dann werde ich meinen Arzt bitten, das Medikament. das ich seiner Meinung nach nehmen muss, auch aufzuscheiben (eigentlich ja eine Selbstverständlichkeit). Aber ich fürchte, er macht es nicht, hatte schon mal eine Diskussion mit ihm. Dann bedeute das mal wieder einen Arztwechsel. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 30. Mai 2014 Share Geschrieben 30. Mai 2014 Hey, es gibt zwei Möglichkeiten: 1. der Arzt setzt das Aut Idem Kreuz - die Apotheke gibt dann das Originalmdikament heraus (darf nicht ausgetauscht werden). Zuzahlung normal PLUS dem (evtl,) Diiferenzbetrag über dem Festbetrag. Dieser Differenzbetrag ist auch zu zahlen wenn eine Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen vorliegt. 2. Man verlangt das Originalmedikament - zahlt den GESAMTEN Betrag - reicht dann seiner gesetzl.Krankenkasse das Rezept und die Quittung zur Erstattung ein. Diese erstattet dann den Preis des Generikamedikamentes (aus dem Rabatvertrag) ABZÜGLICH der Zuzahlung und einer Verwaltungsgebühr. Eine sehr ungünstige Regelung mit hohem Eigenanteil. Es bleibt also nur bei dem Aut Idem Kreuz - dies darf aber nur gesetzt werden wenn medizinische Gründe vorliegen, die einen Austausch nicht erlauben. Diese müssen belegt werden - ansonsten kann der Arzt haftbar gemacht werden. MfG Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Monaco di Baviera Geschrieben 31. Mai 2014 Share Geschrieben 31. Mai 2014 Wurde die Bedeutung von "Aut Idem" nicht vor einiger Zeit mal umgedreht? Jetzt kann (muss) man es glaub ich durchstreichen, nicht mehr ankreuzen? Ich bin mir aber nicht ganz sicher.Aber ich habe leider nicht darauf geachtet, wie das Aut Idem-Feld aussah, zumal ich ja das Marcumar bislang immer problemlos in der Apotheke bekommen habe. Die Regelung würde aber bedeuten, dass der Arzt mich unter Phenpro engmaschiger kontrolliert und dann eventuell feststellt, dass ich dann mehr Schwankungen beim INR aufweise und dies dokumentiert. Damit wäre aber ein Risiko für mich verbunden, es könnte ja dabei z.B. zu schweren Blutungen kommen. So etwas finde ich unverantwortlich, denn das Marcumar hat sich bei mir bewährt. Habe (nicht nur hier) von einigen schon gehört, dass sie unter Phenpro mehr Schwankungen haben (ob es immer Zufall war, sei dahingestellt). Auch sollen sich die Tabletten schlechter teilen lassen und bröseln dann. Dabei muss ich an vielen Tagen eine 3/4-Tabeltte nehmen, wodurch ich dann logischerweise die Tabletten gleich zweimal teilen muss. Außerdem macht es sich der Arzt einfach. Er erlaubt mir das Phenpro ja nicht einmal, obwohl er es aufschreibt. Das richtige Medikament zu bekommen, überlässt er dann mir - mit den beschriebenen Problemen.Wenn ich das Originaldokument will und erst einmal alles selbst zahle, dann brauche ich ein Privatrezept, sagte die Apothekerin. Ich hätte also noch einmal extra zum Arzt laufen müssen. Alles sehr unbefriedigend. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 31. Mai 2014 Share Geschrieben 31. Mai 2014 OK - um es noch ganz sicher zu erklären hier eine Erklärung einer Krankenkasse. Die Auswahl ist zufällig und soll keine Werbung oder Wertung sein: http://www.kkh.de/index.cfm?pageid=3458 Also kein Privatrezept sondern ein Kassenrezept und es wird dann quittiert und mit der Rechnung der KK eingereicht. MfG Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Monaco di Baviera Geschrieben 31. Mai 2014 Share Geschrieben 31. Mai 2014 O.k., das ist eindeutig, aber auch ein sehr umständlicher Weg. Bei vermutlich 23,88 Euro Kosten, von denen ich dann wahrscheinlich dank Verwaltungsgebühr wenig zurückkriege, lohnt sich der ganze Aufwand inkl. Porto, Brief ausdrucken und einwerfen ja kaum. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, hier einen einfacheren Weg umzusetzen. Leider bestand ja die Apothekerin auch noch auf dem Privatrezept - so 100 % richtig war sie ja nicht informiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Thomas W. Geschrieben 4. Juni 2014 Share Geschrieben 4. Juni 2014 Hi, hier noch ein Link - bitte dort auf Seite 18 gehen - über die seit 2007 geltende Aut Idem Regelung: http://www.kvhh.net/media/public/db/media/1/2009/10/45/kvh_journal_4_08_internet.pdf MfG Thomas W. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.