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Marcumar jetzt zuzahlungsfrei!?


Monaco di Baviera

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Na da bin ich aber sehr gespannt wenn ich mir das nächste Mal meine Streifen abhole.

Wundern würde mich die Zuzahlung ja nicht wirklich ... Bin glatt gespannt wann wir die Sachen komplett selbst bezahlen müssen. Kann ja nicht mehr so lange dauern. :unsure:

 

Gruss

Markus

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Hallo Rudolf,

 

diese Ziffer 7768170 steht bei mir auf dem Kassenbon. Da ich mit meinen 3 1/2 Tabletten/Woche sowieso lange Haushalten kann, brauche ich da auch keine Doppelpackung und die 5 Euro finde ich auch in Ordnung.

Bezüglich der Teststreifen muss ich nichts dazubezahlen. Es wird wahrscheinlich wirklich mit der Krankenkasse und den Rabattverträgen was zu tun haben.

 

VlG

Sunny

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Hallo,

 

habe gerade noch mal in meiner Apotheke angerufen die hatte heute bis 19uhr offen, nachgefragt ob ich tatsächlich für meine Streifen was draufgezahlt habe,

ja da hat mir die Kleine wohl einen Schmarrn erzählt, ich hab ihr geglaubt, denn bei mir kommt alles auf eine Rechnung und ich krieg so nix in die Hand zum nachschauen......................ich habe für das Marcumar 5 Euro gezahlt und für das Magnerot 13.49. Sorry Leute , aber ich stell es hiermit wieder richtig!

 

Habe nichts draufgezahlt.......................... :rolleyes:

 

Grüssla Siggi

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Hallo Hanny,

 

ja es tut mir echt leid, das ich nicht gleich noch mal nachgefragt habe, aber mich ärgerts das ich für das Magnerot so viel zahlen muss, das letzte Mal

hats der Arzt mir in die Hand gedrückt, ja aber wenns hilft gell..............dann zahl ich des halt, ist echt gut da merke ich´die HRS nicht so arg!

 

Grüssla Siggi

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Hallo Leute!

 

Also ich muss für jedes Medikament welches ich mir von der Apotheke hole € 5,10 zahlen. Das sind monatlich zwischen € 40,-- und € 50,--. Ich hab mir da nie wirklich große Gedanken darüber gemacht, schließlich geht es um meine Gesundheit. Was das Marcoumar betrifft, in meiner Packung sind 100 Stück.

 

LG

Melita

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Hallo!

 

Ich bin gleich auf Falithrom eingestellt worden, gibt es wohl schon seit über 40Jahren.

Bei der online Anfrage in der Apotheke waren die noch zuzahlungsfrei und 100Stück.

Spirobeta habe ich auch zuzahlungsfrei erhalten es kam dann was mit gleichem Inhalt.

 

Ich kann die Krankenkassen verstehen, wenn versucht wird auf preiswertere Medikamente auszuweichen, darf nur nicht übertrieben werden.

Wenn sich das Austauschmedikament schlecht teilen lässt ist das in meinen Augen bei einem Medikament wie Falithrom/Makumar schon ein großer Mangel.

Mit einer INR Entgleisung ist nicht zu spaßen.

Gerade bei Patienten mit kleinem Makumarbedarf wirken sich ein paar µg aus. Ich möchte nicht aus einer zerbröselten Tablette eine halbe rausschätzen müssen.

 

Bei manchen Antibiotika wird extra ein "Normteelöffel" beigelegt.

 

Hartmut

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Super Diskussion, was der eine oder andere zuzahlen muss oder nicht .

Auch sehr interessant welche Medikamente es gibt.

 

Von meiner Seite aus, ich wurde mit Marcumar erst eingestellt und anschließend musste ich auf Marcuphen Ct 3 mg umstellen. Marcumar habe ich nicht in der Apotheke mehr bekommen.

Das Marcuphen ist bei mir zuzahlungsfrei und es sind100 Tabletten drin.

 

Gruß Schöppi

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Super Diskussion, was der eine oder andere zuzahlen muss oder nicht .

Auch sehr interessant welche Medikamente es gibt.

 

Von meiner Seite aus, ich wurde mit Marcumar erst eingestellt und anschließend musste ich auf Marcuphen Ct 3 mg umstellen. Marcumar habe ich nicht in der Apotheke mehr bekommen.

Das Marcuphen ist bei mir zuzahlungsfrei und es sind100 Tabletten drin.

Das wundert mich aber sehr, denn man kann in der Apotheke selbst entscheiden und ein anderes Generikum oder das Original verlangen, muss aber dann den Differenzbetrag selbst bezahlen. Bei mir macht das derzeit knapp 5 EUR pro N3-Packung Marcumar aus. Ich schätze, da bist Du falsch in der Apotheke beraten worden oder wurdest so verstanden, dass Du das Marcumar ohne Zuzuzahlung haben wolltest.

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Hallo Schöppi,

 

hast du denn gezielt nach dem Original gefragt? Bei mir war es so, dass die Arzthelferin auf das 1. Rezept "Marcumar Meda 100 St. N3" darauf geschrieben hat. Der Apotheker mir daraufhin anfangs auch eine andere Schachtel über die Theke reichte. Erst auf mein Nachfragen hin bezüglich Original-Medi erhielt ich die Auskunft, mir ein neues Rezept ausstellen lassen zu müssen, mit "Marcumar 92 Tabletten."

 

Alles Gute

Sunny

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Heho,

 

mein Arzt verschreibt mir bis jetzt auch Marcumar von Meda.

Das wird wahrscheinlich mit seinem Budget zusammenhängen. (?)

 

Ob ich wirklich 7-10 Euro extra in der Apo dazuzahlen würde kann ich nicht sagen. Vermutlich nicht.

So viel wäre mir die bröselfreie Tablette wahrscheinlich nicht wert.

 

Gruss

Markus

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Hallo Schöppi,

 

hast du denn gezielt nach dem Original gefragt? Bei mir war es so, dass die Arzthelferin auf das 1. Rezept "Marcumar Meda 100 St. N3" darauf geschrieben hat. Der Apotheker mir daraufhin anfangs auch eine andere Schachtel über die Theke reichte. Erst auf mein Nachfragen hin bezüglich Original-Medi erhielt ich die Auskunft, mir ein neues Rezept ausstellen lassen zu müssen, mit "Marcumar 92 Tabletten."

 

Alles Gute

Sunny

 

 

Hallo Sunny

 

nein ich habe nicht gezielt nach Marcumar gefragt. Damals Stand es auf dem Rezept zwar drauf, und es hat glaube ich irgend ein Kreuz auf dem Rezept gefehlt.

Dann habe ich das andere Medikament mit den gleichen Inhaltsstoffen bekommen.

 

Mit der Umstellung habe ich keinerlei Probleme gehabt. Naja wenn der gleiche Inhaltsstoff drin ist und ich nix dazu Zahlen muß, das ist doch

 

:rolleyes: OK.

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...Mit der Umstellung habe ich keinerlei Probleme gehabt. Naja wenn der gleiche Inhaltsstoff drin ist und ich nix dazu Zahlen muß, das ist doch

:rolleyes: OK.

 

Hey Schöppi,

 

klar ist das Okay wenn du das Medikament verträgst, etc. B)

 

VlG

Sunny

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Hallo,

 

wenn der verordnende Arzt nicht das "AUT IDEM" Kreuz setzt auf dem Rezept, darf die Apotheke nicht das original Medikament herausgeben - sie muss dann auf ein von der Kasse rabattiertes Generika zurückgreifen. Aut Idem setzt der Arzt aber nur dann, wenn tatsächlich feststeht, dass das Generika nicht vertragen wird - dies muss dann in der Patientenakte vermerkt werden.

 

Andere Möglichkeit ist, sich als Kassenpatient ein Privatrezept geben zu lassen (läuft nicht über das Budget des Arztes). Die Rechnung der Apotheke hinterher bei der Kasse einzureichen. Diese erstatt aber nur den Preis des Generika abzüglich der Rezeptkostengeb. und einer Verwaltungsgeb.. Das bedeutet das man sehr viel Eigenanteil hat.

 

MfG

Thomas W.

bearbeitet von Thomas W.
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  • 2 weeks later...

Hallo zusammen....

also ich hatte von Anfang an das Marcumar, sowie die Teststreifen und Stanzetten umsonnst....

aber ich kann mir auch vorstellen,wenn es Patienten gibt,die bezahlen müssen und sehr viel einnehmen müssen,wird das eine teure Sache...

ich bin momentan auf 5 Tabl.die Woche....

schönen Gruß an alle.... :)

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  • 4 weeks later...

Hallo,

 

wenn der verordnende Arzt nicht das "AUT IDEM" Kreuz setzt auf dem Rezept, darf die Apotheke nicht das original Medikament herausgeben - sie muss dann auf ein von der Kasse rabattiertes Generika zurückgreifen. Aut Idem setzt der Arzt aber nur dann, wenn tatsächlich feststeht, dass das Generika nicht vertragen wird - dies muss dann in der Patientenakte vermerkt werden.

 

Andere Möglichkeit ist, sich als Kassenpatient ein Privatrezept geben zu lassen (läuft nicht über das Budget des Arztes). Die Rechnung der Apotheke hinterher bei der Kasse einzureichen. Diese erstatt aber nur den Preis des Generika abzüglich der Rezeptkostengeb. und einer Verwaltungsgeb.. Das bedeutet das man sehr viel Eigenanteil hat.

 

MfG

Thomas W.

Bei meinem Rezept ist kein Kreuz beim Punkt "AUT IDEM" gesetzt (habe heute extra darauf geachtet), und dennoch gab die Apothekerin auch heute anstandslos das original Marcumar heraus. Ich musste die Differenz bezahlen, knapp 5 EUR. Dafür erhielt ich dann aber auch 2 Tabletten weniger als aufgeschrieben (beim Marcumar N3 wurden ja bekanntlich 2 Tabletten "weggespart").

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Hallo Monaco,

 

das liest sich ja interresant B) - wäre mal spannend zu erfahren wie die Apotheke dies verbucht. Ob da plötzlich ein Kreuzchen auftaucht auf dem Rezept - so nachtrgl. ??? :huh: - nun das muss die Apotheke mit sich abmachen.

 

MfG

Thomas W.

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Monaco di Baviera hat schon das richtige geschrieben mit dem Kreuz. Allerdings, sollte auch Marcumar auf dem Rezept stehen. Die Apotheke verbucht Marcumar bekommt von der Kasse nur das Geld für die Generika und durch die 5Euro

zuzahlung ist Marcumar bezahlt.

 

 

Tim

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Heho,

 

ich dachte ich könnte in der Apotheke schon entscheiden ob ich das 'original' Medikament haben möchte.

Muss dann aber nur wie auch Monaco die Differenz bezahlen.

Ist dem nicht so Thomas?

Die Apotheke müsste ja den Preis für das Generika von der KK bekommen und die Differenz habe ich schon Bar bezahlt ....

 

Gruß

Markus

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Hallo,

 

nun will ich hier nicht ein Fass aufmachen - aber ohne Kreuz ist die Apotheke, meiner Meinung nach, verpflichtet ein Generika nach dem jeweiligen Krankenkassenrabattvertrag herauszugeben.

 

Sollte Marcumar verordnet sein gehört auch ein Kreuz auf die Verordnung - Hintergrund dafür sollte sein, dass bei einer Budgetprüfung der Arzt begründen muss warum er nicht über die Generikaregelung verordnet hat. Wenn jetzt die Apotheke Marcumar heausgibt so entsteht irgendwo in der Buchführung eine Differenz - entweder die Apotheke kann nicht nachweisen warum sie Marcumar herausgegeben hat oder bei nachträglicher "Kreuzung" steht beim Arzt etwas anderes in der Patientenakte.

 

Denn obwohl der Patient die Differenz bezahlt wird dem Arzt (bei korrekter Aut Idem Verordnung) der Preis des Marcumar vom Budget abgezogen.

Nun das ist der Weg so wie ich ihn verstehe :unsure: - heisst nicht das es ein Irrglauben :wacko: ist - werde mal recherchieren :ph34r: .

 

MfG

Thomas W.

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Hallo,

 

kurz mal das erste Rechercheergebnis:

 

http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/zuzahlung.html

 

 

 

 

 

 

 

Neue Wahlfreiheit: Vertragsmedikament oder Wunschmedikament

 

Medikamente aus Rabattverträgen unterscheiden sich lediglich durch den Preis von anderen Arzneimitteln, die Wirkstoffe sind gleich. Dennoch kann es individuelle Gründe für Patienten geben, sich bewusst für ein teureres Medikament zu entscheiden. Seit dem 1. Januar 2011 können die Versicherten frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Kasse entscheiden. Wer diesen Weg gehen möchte, bezahlt zunächst sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Dann kann er die Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

 

Konkret bedeutet das:

  • Der Versicherte zahlt in der Apotheke den Apothekenverkaufspreis (Listenpreis) des gewählten Arzneimittels in bar.
  • Der Versicherte reicht das Rezept bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung ein.
  • Egal, wie hoch der Listenpreis des gewählten Arzneimittels ist: erstattet wird der Listenpreis des rabattbegünstigten Arzneimittels, maximal bis zum geltenden Festbetrag.
  • Abgezogen von diesem Betrag werden Zuzahlungen auf den Listenpreis des rabattbegünstigten Arzneimittels. Ist das rabattbegünstigte Arzneimittel zuzahlungsfrei, entfällt dieser Abzugsbetrag.
  • Abgezogen wird außerdem eine Pauschale für entgangene Vertragsrabatte und Verwaltungskosten.
  • Die Krankenkasse regelt diese Pauschale und alle Einzelheiten für die Kostenerstattung in ihrer Satzung und erstattet auf dieser Grundlage. Die Satzung muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
  • Die Versicherten müssen von den Krankenkassen über die Abzugsbeträge informiert werden.

Viele Krankenkassen setzen diese Regelungen erst jetzt in ihrer Satzung um. Die Krankenkassen sind aber bereits jetzt verpflichtet, die Kosten zu erstatten und ihren Versicherten Auskunft über die Höhe der Erstattung zu geben.

 

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veröffentlicht am:06.01.2011

  • Infoblatt zu den Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Stand Januar 2011)PDF-Datei (PDF) 81 KB

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Mehr zum Thema

 

 

 

  • Das Gesetz zu Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG)
  • Versandhandel mit Arzneimitteln
  • Versandapotheke
  • Zuzahlung
  • Arzneimittelaufbewahrung

  • Arzneimittelfälschungen
  • Entsorgung von Arzneimitteln
  • Einfuhr von Arzneimitteln

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MfG

Thomas W.

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OK, ich dachte das die Angelegenheit deutlich unkomplizierter über die Bühne gehen würde.

Da hat man ja eigentlich gar keine Lust mehr einen anderen Hersteller zu wählen.

Zumal auch noch eine Bearbeitungsgebühr von der KK drauf kommt wenn ich das richtig gelesen habe. :huh:

 

Aber danke für die Info.

 

Gruß

Markus

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