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Schwerbehinderung und Beruf


Chrisse

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Hallo liebe Leute,

 

habt Ihr nach Eurer OP auch einen Antrag auf "Prozente" gestellt?

 

Ich kam damals gar nicht auf so eine Idee (man betrachtet sich ja nicht als behindert), aber meine Hausärztin riet es mir, und nach einigen Monaten Bearbeitungszeit hat man mir jetzt einen GdB von 30 % bescheinigt (wegen der 2 Gründe: Klappenersatz und Antikoagulation).

 

Irgendwelche konkreten Vorteile oder Auswirkungen hat dieser Grad aber nicht.

 

Kennt sich jemand damit aus, ob das ein angemessener und üblicher Prozentsatz ist für unsere Erkrankung?

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Hallo Chrisse,

 

hier ein wenig Info zum weitergoogeln:

 

Gleichstellung mit Schwerbehinderten

(§§ 2 Abs. 3, 68 Abs. 3 SGB IX)

 

Personen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, erhalten dieselben Leistungen wie Schwerbehinderte (außer „Erleichterungen im Personenverkehr“ Öffentlicher Fernverkehr, Öffentlicher Nahverkehr), wenn sie infolge ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können.

 

Die Gleichstellung stellt die Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) fest.

 

Gleichgestellte genießen wie Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz. Sie haben jedoch im Gegensatz zu Schwerbehinderten keinen Anspruch auf einen Zusatzurlaub von 5 bezahlten Arbeitstagen im Jahr und auf vorgezogenes Altersruhegeld nach Vollendung des 60. Lebensjahres (Altersrente für Schwerbehinderte).

 

Zitat aus der Seite:

 

http://www.betacare-wissenssystem.de/betan...inderte-54.html?

 

MfG

Thomas Wagner

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Hi Chrisse,

 

glaub der Arbeitgeber muss sich die Zustimmung des Integrationsamtes holen, wenn er Dir kündigen will. Außerdem muss jeder Betrieb (ggf ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl) entweder einen Schwerbehinderten einstellen oder irgendwelche Abgaben leisten.

 

Auf den Seiten vom Integrationsamt findest Du vielleicht noch ein paar Infos.

 

Grüße

Canan

bearbeitet von Canan
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Hallo, danke für Eure Antworten.

 

Das mit der Gleichstellung hat mir das Versorgungsamt auch geschrieben. Allerdings arbeite ich ja in meinem bisherigen Beruf ganz normal weiter und muss auch keine Kündigung o.ä. befürchten.

 

Mich interessiert eher allgemein die Frage, ob Ihr auch einen solchen Antrag gestellt habt und ob die meisten "Klappis" 30 % haben oder einen anderen Satz?

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Hi, Aorten und Mitralklappenersatz gibt 40 %, wenn noch ein Schrittmacher dabei ist, kommen nochmals 10% dazu. Kann allerdings ein ganz schöner Klotz sein den Ausweis zu haben, aber kurz nach so einer OP nimmt man (fast) jeden gutgemeinten Rat an. Gruß Andreas

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Hallo Chrisse,

 

bei mir wurde der Antrag über die Sozialarbeiterin in der Reha gestellt, sie hatte mich auch beraten.

-Man bekommt bei einer normalen AKE 30%.

-Man hat dadurch einen höheren Kündigungsschutz.

-5 Urlaubstage mehr. (so hatte Sie mir das gesagt.)

-Man hat Anspruch auf eine Kur alle 2 Jahre.

-Die Firma kann einen anstelle eines Schwerbehinderten einstellen, wenn sie noch ihre Quote erfüllen muss, aber kein Schwerbehinderter für die Stelle zur Verfügung stand.

-Man muss die Behinderung bei einem Vorstellungsgespräch nicht angeben, wenn man nicht gefragt wird.

-Man kann später bei der Firma anfragen, ob es für sie ein Vorteil ist.

 

So war die Info der Sozialarbeiterin.

 

 

Viele Grüße

 

Sabine

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:rolleyes:

 

Hallo, ich muß hier leider korrigieren.

 

5 zusätzliche Urlaubstage gibt es erst ab 50% GdB

 

und Schwerbehindertenausweis.

 

 

Gruß, Thomas.

 

B)

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Hallo!

 

Mein Steuerberater hatte mich kürzlich gefragt ob ich einen Behindertenausweis besitze. Habe ich (noch) nicht. Es gibt also unter Umständen steuerliche Gründe, die füe einen Ausweis sprechen würden. Bei einem GdB von unter 50% ist das aber nur in bestimmten Fällen möglich. Ein Versuch wert ist es auf jeden Fall wenn man den Ausweis schon hat. Ich denke ich werde ihn auch beantragen, da ich als Selbstständiger mögliche Problem bezüglich der Stellensuche nicht habe.

 

Hier ein Link zu den Freibeträgen etc.: Klick hier

 

Viele Grüße, Peter

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Hallo,

 

meine OP ist ja schon 21 Jahre her, damals gab es 50% über einen Zeitraum von 4 Jahren, dann wurde aber auf 30% runtergestuft. Dabei ist es geblieben. Das Niedrig-Prozentige :lol: gibt es für normalen AKE.

Vorhofflimmern und andere kleine Extras bringen wohl auch nicht mehr dazu. B)

Vorteile der kleinen Prozente: Möglichkeit der Gleichstellung und einen geringen Nachlass beim Finanzamt :D:D

 

Liebe Grüße

 

Rolli

 

:rolleyes:

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-Man muss die Behinderung bei einem Vorstellungsgespräch nicht angeben, wenn man nicht gefragt wird.

Jedenfalls bei einer Schwerbehinderung (50 % oder mehr) ist das so nicht richtig. Eine solche darf nicht verschwiegen werden, weil daran weitreichende Pflichten des Arbeitgebers geknüpft sind.

 

Ich selbst bin mit GdB 50 % eingestuft (weil zum AKE noch anderes dazukommt) und erlebe das in puncto Arbeitsmarkt als absoluten Klotz am Bein. Wer "Klappenersatz pur" hat und ansonsten top fit ist sollte es sich meiner Meinung nach sehr gut überlegen, ob er/sie die Einstufung als schwerbehindert oder gleichgestellt anstrebt und Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.

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  • 2 weeks later...

Unsere Sozialarbeiterin auf der Reha hat uns wie folgt informiert:

  • Steuerliche Vorteile ab 25% Behinderung
  • Besonderer Kündigungsschutz bei genehmigtem Gleichstellungsantrag (!) bereits ab 30% Behinderung
  • 5 Tage Zusatzurlaub ab 50% Behinderung. Ab 50% gilt man als "schwerbehindert" und bekommt auf Antrag einen Ausweis.

Nicht angesprochen hat sie die Kuraufenthalte alle 2 Jahre. Sehr wohl angeesprochen hat sie das Thema, ob man es dem Arbeitgeber sagen muss oder nicht, und sie war eindeutig:

 

Man muss es dem Arbeitgeber NICHT sagen. Die Feststellung einer Schwerbehinderung ist erst einmal nur etwas zwischen uns (den Behinderten) und dem Versorgungsamt. Wenn man seine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber nicht mitteilt, bekommt man natürlich die 5 Tage Zusatzurlaub nicht, hat aber den Kündigungsschutz: Wenn der Arbeitgeber kündigt, zückt man den Ausweis und sagt "nicht so schnell". Dann kommt das Integrationsamt, redet mit dem Arbeitgeber, und hilft - Wunder wirkt das Amt aber auch nicht, einigen Kündigungen stimmt auch das Integrationsamt zu.

 

Sie ging noch weiter: Eine Schwerbehinderung muss wie eine Schwangerschaft bei einem Vorstellungsgespräch nicht angegeben werden, man darf sogar auf die konkrete Frage "Sind Sie schwerbehindert?" lügen und nein sagen. Nach einer Einstellung genießt man trotzdem alle Vorteile. Sie hatte dazu ein aktuelles Gerichtsurteil.

 

Ob es sinnvoll ist, es dem Arbeitgeber nicht zu sagen oder beim Vorstellungsgespräch zu lügen, ist damit nicht gesagt: Es ist ein Vertrauensbruch und wird nicht zu einem guten Arbeitsverhältnis beitragen, wenn man z.B. nach der Probezeit den Schwerbehindertenausweis zeigt und 5 Tage mehr Urlaub (und ggf. Kuraufenthalte) verlangt.

 

Stephan schreibt, die 50% sind wie ein Klotz am Bein... das glaube ich, einerseits. Andererseits gibt es wohl Arbeitgeber, die sich freuen, einen Schwerbehinderten einstellen zu können. Zunächst einmal zahlen sie weniger Ausgleichsabgabe (die mit 100-200 EUR p.a. pro nicht eingestelltem Schwerbehinderten allerdings nicht so hoch ist), vor allem aber gibt es bei Einstellung umfangreiche Hilfen des Integrationsamtes, die bis zur vollständigen Gehaltsübernahme für einige Jahre gehen. Sie erzählte von einem Psychologen, der nur mit Hilfe seines Schwerbehindertenausweises einen Job fand, da das Projekt, für das er arbeiten sollte, kein Geld hatte und scharf auf die Gehaltszahlung des Integrationsamtes war. (Und das sind endlich mal Leistungen, die nicht steuerfinanziert, sondern eben über die Ausgleichsabgaben der Betriebe finanziert werden, die keine Schwerbehinderten beschäftigen.)

 

Was sind denn Eure Erfahrungen? Arbeit mit SchwB Ausweis? Bei vorhandenem Arbeitgeber bzw. neuem?

 

Gruß

Robin

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Mmh, 100-200 EUR jährlich? Schau mal hier: Rehadat - da kommen, je nach Voraussetzung natürlich, ganz andere Werte raus. In meinem Fall spart der AG mehrere 1000 EUR/Jahr.

 

Was die 5 Tage Sonderurlaub anbelangt: Es gibt keine Verpflichtung, die zu nehmen. Ich schaff es kaum, den normalen Urlaub zu verbraten. Ist halt so. Und an Kur kann ich zwar denken, aber nicht nehmen. Komplett unrealistisch. So geht es aber vielen Beschäftigten: Wer nimmt schon seinen gesetzlich verbrieften Bildungsurlaub? Wie wärs z.B. damit: "Baltrum - Insel im Wandel. Küstenschutz, Naturschutz und Klimawandel" - gut mit Kuranwendungen zu kombinieren, nachdem die Pferdeäpfel eingesammelt sind.

 

Das mit dem "Kündigungsschutz" kannst du komplett kippen. Mir ist aus dem eigenen Umfeld kein Fall bekannt, bei dem das Integrationsamt erfolgreich eine solche verhindert hätte. Weshalb auch.

Die Sozialfuzzis müssen das natürlich sagen, ist auch deren Job. Der leider häufig genug unreflektiert ausgeübt wird.

 

Eins hast du in deiner Aufstellung noch vergessen, was sich RICHTIG auswirkt: 2 Jahre früher Rente - sofern es noch eine gibt, wenn wir dran sind.

Und noch ne Kleinigkeit: Mit schwerbehindertem "Haushaltsmitglied" (ab 50%) ist mehr haushaltsnahe Dienstleistung (dazu zählt auch der Schornsteinfeger und die Putzkolonne fürs Treppenhaus) absetzbar. Der Steuervorteil, so denn Arbeit vorhanden, kann deshalb höher sein, als der reine Pauschbetrag suggeriert.

 

Was die Nachteile anbelangt: Je "amtlicher" der Job, desto wahrscheinlicher, dass sich das "grüne Monster" auszahlt. Mit 50 % und weiblich würdest du nahezu jede Promotionsstelle abgreifen ;)

 

Fazit: Bei einem vertrauensvollen Arbeitsverhältnis wird sich mit dem Vorhandensein des grünen Scheins nichts ändern. Bist du als "Krawallbruder" bekannt, der auch nur selten an der Betriebsstätte gesichtet wird, wird aber darauf keine Rücksicht genommen und ein zusätzlicher Anreiz zu Ausgrenzungsbemühungen geschaffen. Die Integrationsämter können da nicht effektiv helfen.

 

Frieder

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Frieder,

 

das sind wichtige Infos...

 

Zur Ausgleichsabgabe hatte ich den folgenden Link, Seite 4 des PDF files - da gibt es die Werte 105, 180 und 260 EUR. Dein Rehadat Link ergibt eher >1.000 bis >2.000 EUR p.a. Was auch immer stimmt - wegen der Ausgleichsabgabe wird ein AG eher nicht hauptsächlich motiviert sein, einen schwerbehinderten AN einzustellen.

 

Ich stimme Dir zu, was den Sonderurlaub und die Kuraufenthalte angeht. Ich habe dieses Jahr noch 14 Resturlaubstage vom letzten Jahr, theoretisch also 44 Tage Urlaub. Ich lebte und arbeitete 3 Jahre in den USA, dort hatte ich 15 Tage Urlaub und wurde schon neidisch beäugt, weil die meisten Menschen in meinem Alter dort nur 10 Tage Urlaub haben. Wir sind mit 30 Tagen verwöhnt - und 35 Tage sind im Arbeitsalltag bestimmt schwer zu nehmen. Und ob man seine Kur so nehmen kann - d'accord, das wird schwierig.

 

Beim Kündigungsschutz kommt es sehr auf den Betrieb an, denke ich. Beispiel "kleiner" Malerbetrieb, schwerbehinderter Mitarbeiter kann nicht mehr malern - na, da kann auch das Integrationsamt nicht helfen, wenn der einzige Bürojob eben schon vergeben ist und die Behinderung den ehemaligen Maler nicht mehr malern lassen kann, dann hat der Betrieb keine Möglichkeit mehr, ihn weiterzubeschäftigen. Aber das ist etwas anderes in einem Großkonzern mit mehreren tausend Mitarbeitern. Da hat der Betrieb große Argumentationsprobleme, dass es im ganzen Geschäft keine Aufgabe geben soll, die der zu kündigende Mitarbeiter nicht doch noch erledigen könnte.

 

Das mit der früheren Rente wurde uns auf der Reha nicht gesagt, und ich habe nicht nach gefragt - mit Mitte 30 ist die Rente irgendwie noch nicht so sehr präsent - und ganz besonders spannend wird es ja jetzt bei den haushaltsnahen Dienstleistungen. Wie sieht das denn mit einem Hundeausführservice aus? Was ist die Definition von "haushaltsnah"?

 

Mich würde außerdem interessieren, wie das so im Arbeitsalltag aussieht - das Verhältnis zu Kollegen, zum Chef, usw. Gibt es dort Veränderungen? Wird man geschont, stigmatisiert, nicht mehr berücksichtigt? Karriere vorbei? Oder im Gegenteil, zuviel Aufgaben, um den unbequemen Menschen mit 5 Tagen Sonderurlaub rauszuekeln? Neid und Mißgunst oder umgekehrt Mitleid? Oder komplett neutral?

 

Gruß

Robin

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Hallo,

 

ich hab seit dem 26.02.2004 zwei Kunstklappen (AKE und MKE). Mir wurde ein GDB von 60 Prozent plus "Kennzeichen G" zugestanden. Ich hab 8 Wochen nach der Operation wieder angefangen zu arbeiten. Ich arbeite 40 Stunden in der Woche als Informatiker in einem größeren Industriebetrieb. Ich werde gewiss nicht geschont, sondern arbeite als Projektleiter fast noch mehr als vor der Operation. Ich merke aber auch, dass mich die Arbeit geistig mehr ermüdet als früher, das Wochenende nutze ich fast nur noch zur Entspannung. Deshalb nehme ich auch die 5 Tage Zusatzurlaub in Anspruch. Ob der verbesserte Kündigungsschutz vor eventueller Kündigung schützt ? diese Frage hat sich zum Glück noch nie gestellt. Mit 46 Jahren und 60 Prozent wäre es gewiss nicht leicht, wieder einen angemessenen job zu finden. Die steuerlichen Vorteile sind jedoch ganz ordentlich. Bei 60 % gibt es einen pauschalen Freibetrag von 720 Euro. Das zusätzliche Kennzeichen "G" bewirkt, dass ich nur die halbe KFZ Steuer zahle (bei einem Dieselfahrzeug ganz ordentlich) und die Entfernungspauschale auch ab dem 01.01.2007 ab dem ersten Kilometer gerechnet wird. Außerdem wird diese Pauschale pro gefahrenen Kilometer gewährt. Mein Arbeitsplatz ist 35 Kilometer entfernt, sodass ich 70 Kilometer abrechnen darf. In Summe ein nicht unerheblicher finanzieller Vorteil.

 

Gruß,

 

 

Stefan

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Hallo Ihr Alle,

Ich lese bei Euren Beiträgen immer, dass der Arbeitgeber 100-200 EUR p.a. als Ausgleichsabgabe zahlen muss für die Nicht-Einstellung von behinderten Arbeitnehmern.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern 5 % davon als Schwerbehinderten einzustellen. Erfüllt er diese Auflage nicht, dann hat er folgende Zahlungen zu leisten (monatlich):

 

bei einer Schwerbehinderten - Quote von weniger als 5 - 3 % 260 EUR

bei einer Schwerbehinderten - Quote von weniger als 3 - 2 % 180 EUR

bei einer Schwerbehinderten - Quote von weniger als 2 % 105 EUR

 

Die Nichterfüllung und Zahlung der Ausgleichabgabe befreien den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung Schwerbehinderte als Arbeitskräfte zu integrieren.

Der Arbeitgeber muss seine freien Arbeitsplätze der Bundesagentur für Arbeit melden und sich von der Agentur auch schwerbehinderte Mitarbeiter vorstellen lassen und bei nicht Einstellung dieses auch begründen.

Natürlich wird es für uns Schwerbehinderte immer Schwierigkeiten geben einen Arbeitplatz zu bekommen. Ich arbeite in einer Wirtschaftsschule für Rehabilitanden und kenne die Schwierigkeiten mit denen unsere Schüler zu kämpfen haben aber wenn von 10 Schülern nur 2 einen Arbeitsplatz bekommen dann ist das schon ein Riesenerfolg.

Soweit ich weiß zählt im Arbeitsleben auch die gleichgestellte Erwerbsminderung zur Ermittlung der 5 % schwerbehinderter Arbeitnehmer im Betrieb aber da müsste ich noch einmal nachlesen um 100 % sicher zu sein.

 

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

Anita

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Danke Anita!

Erfüllt er diese Auflage nicht, dann hat er folgende Zahlungen zu leisten (monatlich):

 

bei einer Schwerbehinderten - Quote von weniger als 5 - 3 % 260 EUR

bei einer Schwerbehinderten - Quote von weniger als 3 - 2 % 180 EUR

bei einer Schwerbehinderten - Quote von weniger als 2 % 105 EUR

Monatlich war das Zauberwort. Ich hatte die o.a. Werte gefunden, aber als jährliche Zahlung angenommen.
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Hallo,

 

hab AKE, 30%, 3 Tage mehr Urlaub und einen Steuerfreibetrag von 310 Euronen im Jahr, allerdings als monatlichen Freibetrag auf der Steuerkarte B)

 

Aber das mit alle 2 Jahre Kur ist mir neu :o

 

Grüße

Markus

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Gibt es hier noch mehr Erfahrungen?

 

Heute wurde mir geraten, meinem Arbeitgeber den Schwerbehindertenstatus zu verschweigen. Ich solle die Steuervorteile ggü. dem Finanzamt mitnehmen, aber mich ansonsten bedeckt halten. Die Nachteile durch die berufliche Stigmatisierung "schwerbehindert" bei Chefs und Kollegen seien größer als der Vorteil (5 Tage mehr Urlaub, eine Kur hier oder da). Ich sei noch zu jung und gesund, da solle ich lieber noch "normal" weitermachen. Im eh unwahrscheinlichen Kündigungsfall kann ich den Schwerbehindertenausweis ja immer noch zücken.

 

Weitere Erfahrungsberichte freuen...

 

... Robin.

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Hi, Robin,

Weitere Erfahrungsberichte freuen...
ich war damals im gleichen Alter, Familienstand und ähnlich stressiges Arbeitsumfeld wie Du heute. Als ich Anfang 1995 nach DKE wieder komplett hergestellt war, habe ich beschlossen, offensiv mit der OP und dem Grad der Behinderung umzugehen. Dh, jeder der es hören wollte, oder auch nicht, hat es zu hören bekommen. Ich habe in der Zeit bis heute dreimal den Job gewechselt und jedesmal vor Vertragsunterschrift die Schwerbehinderung zur Kenntnis gegeben. So kann man auch immer mal einen lockeren Spruch zum Besten geben, ohne Angst zu haben, sich zu verplappern.

Die OP gehört zu Deiner Persönlichkeit und diese Persönlichkeit steht mitten im Leben und agiert.

Frohes Schaffen weiterhin und

bye, Roland

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  • 2 weeks later...

Liebe Leute,

 

ob "Psyche" die richtige Rubrik ist, weiss ich nicht - aber da es nichts medizinisches ist, verfrachte ich es mal hierhin.

 

In knapp 2 Wochen möchte ich wieder anfangen zu arbeiten und überlege noch, ob ich meine Behinderungs-Prozente angebe oder nicht. Noch weiss ich ja nicht einmal, ob und wieviel Prozente ich bekomme, aber mir wurde auf der Reha gesagt, eine Aortendissektion gibt 50% = schwerbehindert.

 

Das hat Vorteile und Nachteile.

 

Wir haben in diesem Thread schon darüber diskutiert, der rutscht jetzt aber langsam weg und ich bin an noch mehr Erfahrungsberichten interessiert, falls Ihr welche habt.

 

Meine Fragen hier nochmal:

Mich würde interessieren, wie das so im Arbeitsalltag aussieht - das Verhältnis zu Kollegen, zum Chef, usw. Gibt es dort Veränderungen? Wird man geschont, stigmatisiert, nicht mehr berücksichtigt? Karriere vorbei? Oder im Gegenteil, zuviel Aufgaben, um den unbequemen Menschen mit 5 Tagen Sonderurlaub rauszuekeln? Neid und Mißgunst oder umgekehrt Mitleid? Oder komplett neutral?
und
Mir wurde geraten, meinem Arbeitgeber den Schwerbehindertenstatus zu verschweigen. Ich solle die Steuervorteile ggü. dem Finanzamt mitnehmen, aber mich ansonsten bedeckt halten. Die Nachteile durch die berufliche Stigmatisierung "schwerbehindert" bei Chefs und Kollegen seien größer als der Vorteil (5 Tage mehr Urlaub, eine Kur hier oder da). Ich sei noch zu jung und gesund, da solle ich lieber noch "normal" weitermachen. Im eh unwahrscheinlichen Kündigungsfall kann ich den Schwerbehindertenausweis ja immer noch zücken.

Einige haben ja schon im alten Thread geantwortet - danke - ich versuche hier einfach nochmal eine Wiederauflage des Themas.

 

Danke

Robin

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Hallo Robin,

 

mach Dir nicht zu grosse Hoffnungen auf 50%, ich denke Du wirst 30% bekommen.

Solltetst Du dem Arbeitgeber keine Mitteilung machen (bei unter 50% auch nicht

notwendig), dann solltest Du den Steuerfreibetrag nicht auf der Steuerkarte eintragen lassen, sondern nur in der Einkommenssteuererklärung, denn sonst wird sicherlich nachgefragt.

Bei einem Grad ab 50% kann der Arbeitgeber auch Vorteile in Anspruch nehmen (Schwerbehindertenabgabe kann entfallen, bzw. weniger werden je nach Betriebsgrösse).

Im Umgang mit Kollegen hat sich bei mir keine Änderung gegenüber der Zeit vor der OP ergeben.

Hoffe auf keinen Fall auf Rücksichtnahme, zuerst wird noch über Deine Krankenzeit geredet, aber das hört sehr schnell auf und niemand denkt daran, dass Du mal eine grosse OP hattest.

Eigentlich ist das auch für Dich sehr gut, denn zur Zeit ist natürlich Deine Herzkrankheit das grosse Thema für Dich und Deine Familie, auch das wird sich ändern und das ganz normale Leben beginnt wieder.

Du wirst sehen, wenn die volle Belastbarkeit wieder da ist, wirst selbst Du nicht mehr täglich an Deine "Herzgeschichte" denken.

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Hallo an alle,

wo steht das mit dem Anspruch auf eine Reha (Kur) alle 2 Jahre, wenn man 50% hat.

Ist mir nicht bekannt.

Vielleicht hat einer einen passenden Link.

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