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Dringend schwerbehindertenausweis Dringend


steffi

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Hallo ihr lieben,

bis Montag muss ich ein ganz dringendes Problem lösen. Also ich habe 2 Jobs in Aussicht zu Montag und Dienstag. Der Zu Montag würde mir besser gefallen, er ist in einer Steuerkanzlei. Folgendes im Vorstellungsgespräch wurde ich nicht nach behinderungen gefragt und hole mir also gestern den vertrag ab. Nun finde ich die Klausel:

 

§ 12 >>Schutzbestimmungen

 

Der Angestellte erklärt, dass er nicht under das Sozialgesetzbuch 9- rehabilitation und teilhabe behinderter menschen- oder unter das heimkehrergesetz fällt, und das sie auch nicht aus anderen Gründen behindert oder beeinträchtigt ist, die ihr zufallenden Arbeiten zu verrichten.

 

 

Was ist denn das??? ich habe den Ausweis mit 60% bin ich damit automatisch rehabilitation und teilhabe oder ist damit der Status behinderung gemeint. Ablehnen darf er mich nicht, aber er kann mich ja in der probezeit kündigen und dann habe ich den Job für dienstag auch abgesagt....

 

Hat jemand ne Idee???

Eine ziemlich ratlose Steffi

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Puuuhhhh Steffi,

 

eine korrekte Antwort darauf kann dir nur ein im Arbeitsrecht versierter Anwalt geben.

 

Meine laienhafte Vorstellung dazu, ist folgendes.

 

Mit deinem Grad der Schwerbehinderung von 60 % unterliegst du den Schutzbestimmungen des Sozialgesetzbuches IX (Kündigungsschutz, Ausgleichsabgabenverordnung, Wahlordnung für Schwerbehindertenvertreter, Arbeitsplatzschutzverordnung, Werkstättenverordnung usw. usw.).

 

Jetzt liegt dir ein Arbeitsvertrag vor, in dem du per Unterschrift zustimmst, nicht schwerbehindert zu sein. Wenn du diesen Vertrag unterschreibst, könnte dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Unter Umständen sind dann auch gewisse Schadenshaftungen damit verbunden (Kosten der erneuten Personalsuche, ggf. zeitweise Beschäftigung einer teuren Zeitarbeitskraft u.ä.).

 

Du könntest, so etwas habe ich auch einmal gemacht, in beiden Vertragsexemplaren diesen Absatz fett durchstreichen. Damit nimmst du eine Änderung vor, die bewirkt, das daraus ein neuer Vertrag wird, der erneut von deinem zukünftigem Arbeitgeber unterschrieben werden müsste. Du müsstest also beide Verträge zurück geben.

 

Diesen Weg möchte ich dir aber nicht empfehlen. Besser wäre es, diesen Umstand schnellstmöglich in einem persönlichen Gespräch bekannt zu machen, ohne deine zweite Arbeitschance zu verbauen.

 

Aus irgendeinem Grund versucht dein möglicher Arbeitgeber schwerbehinderten Menschen keine Chance zur beruflichen Betätigung zu geben. Warum er dies macht, ist mir nicht ganz klar. Ich für mich würde in dieser Diskriminierung einen Punkt sehen, mich gegen diesen Arbeitgeber zu entscheiden, da ich es für möglich halte, dass noch mehr solch fauler Bestimmungen auf mich zu kämen.

 

Auch empfehle ich dir dringend, mit Mitarbeitern dieser Sozietät Kontakt aufzunehmen um in Erfahrung zu bringen, wie das Betriebsklima ist.

 

Ich hoffe dich nicht noch mehr ratloser gemacht zu haben.

 

Viele Grüße

Michael

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Liebe Steffi,

 

- Ich stell´ meine mail an Dich auch nochmal ins Forum -

 

Ganz schön stark, was die Leute dort im Vertrag stehen haben wollen. Das würde für mich den Betrieb schon seeeehr unsympatisch machen! Der Hinweis, daß man den Absatz streichen könnte ist richtig, aber würde ich in dem Fall auch nicht empfehlen.

Im genannten Fall müsstest Du schon angeben, daß Du schwerbehindert bist (das SGB IX heisst in dem relevanten Abschnitt "Teilnahme und Rehablitation"). Kündigen könnten Sie nur dann, wenn Du Deine Arbeit nicht machen könntest. Dies würde ich aber ausschließen.

Schutzbestimmung bedeutet für mich, daß der Betrieb bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen muss. D.h. wenn jemand gehbehindert ist, kann man ihm bestimmte Arbeiten nicht zumuten. Genauso sieht es ggf. mit Überzeit aus etc.

Das ist für mich nachvollziehbar und ich bringe einem Betrieb ein gewisses Verständnis entgegen, wenn er das wissen möchte.

Du musst das in einem persönlichen Gespräch mit der Personalabteilung klären, darlegen, daß die künstliche HK dich im Job nicht beeinträchtigt, ja letztlich die Behinderung irrelevant für Deine Arbeit ist und sich für den Betrieb keinerlei Nachteile ergeben. Darlegen, dass der Betrieb in keinerlei Hinsicht irgendwelche Extramaßnahmen ergreifen muss.

Grund für das nicht Nennen bei einem Vorstellungsgespräch: Eben weil die Behinderung für die zu erbringende Arbeit irrelevant ist und zu keinerlei Beeinträchtigung führt und keinerlei Extramaßnahmen erforderlich sind, wurde die Behinderung nicht angeführt.

Das ist juristisch sauber!

Absagen könnten Sie Dir im Moment nur auf Grund der Behinderung übrigens auch nicht (da spricht das Gleichstellungsgesetz deutliche Worte)- gegen irgendwelche fadenscheinige Gründe in der Probephase hast Du aber nichts in der Hand! Versuche wirklich nochmal anzurufen. Was hast Du von einem Betrieb, der Dich, wenn doch ´mal etwas ist, schnell wieder loswerden will?

Ob der Paragraph im Arbeitsvertrag überhaupt zulässig ist muß ich erst noch klären. Das schaffe ich aber nicht bis Montag.......sorry.

 

in dem Sinne, ganz liebe Grüße, drücke Dir die Daumen für Deine Bewerbungen und wünsche Dir Mut für die Entscheidung - höre auf den Bauch .....

 

Armin :huh:

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Hallo,

naja ich war gestern den vertrag abholen und die haben alle einen total netten Eindruck gemacht, aber das tun sie alle immer in den ersten Tagen.

 

Michael, kann man den AG nicht so verstehen, das er das fragt weil er die Fürsorgepflicht hat ??? Ne ne? Dann hätte er das vorher gefragt und es im vertrag anders formuliert. Der Kollege der den vertrag ausgedruckt hat, hat gemeint er hat ihn runtergeladen, aber ich gölaube nicht das sie nicht wissen was sie mir da anbieten.

 

Überstunden sind übrigens im gehalt mit drin, und wenn mein Sohn krank wird zahlt er ausdrücklich nicht. Habe aber gehört das machen mehrere AG. ???

 

Ich werde berichten

 

 

Steffi

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Hallo,

 

meine Empfehlung für die Ausstellung eines Ausweises auf Schwerbehinderung ist wie folgt:

ja, im öffentlichen Dienst z. B. Beamter o. ä.

ggf. ja, wenn älter und Arbeitsstelle relativ sicher ist und Grossbetrieb.

Nein, wenn kein Job oder auch in Kleinstbetrieb.

Weil Unternehmer i. d. R. auf Kosten achten, d. h. 5 Tage mehr Urlaub, evt. Probleme mit Kündigung. Evtl. auch vermehrt Arztbesuche und Fehlzeiten. Wobei übrigens bei Kleinbetrieben Leute mit mehr als 50 GdB (Grad der Behinderung) problemlos gekündigt werden kann, wenn die entspr. Behörde Mitteilung erhält.

Der Schwerbehinderungsausweis hat zwar den steuerlichen Aspekt, allerdings kann die Arbeitsplatzsituation mehr Gewicht haben und somit ist es meist eine persoenliche Entscheidung, wie mache ich es nach der OP.

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Hi,

 

wenn schon danach gefragt wird musst Du wahrheitsgemäß antworten. Ohne Frage hättest Du nur etwas sagen müssen wenn es relevant für den Job wäre. Grundsätzlich hat der AG die Verantwortung VOR der Einstellung alles zu fragen. Dies ist nach dem neuen Antidiskriminierungsgestz (europaweit) in Zukunft sicherlich ein Streitpunkt für div. Arbeitsgerichtsverfahren. Da aber zur Zeit niemand so recht weiss wie das umgesetzt wird - tja da ist der AG am längeren Hebel und fragt einfach mal.

Solltest also ehrlich antworten.

MfG

Thomas Wagner

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Hallo Steffi,

 

bei "Kind krank" zahlt ein AG selten, dafür ist bis zu 10 Tage im Jahr die Krankenkasse zuständig, jedenfalls bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs.

 

Den Sonderurlaub musst du übrigens nicht nehmen, ich hab das bspw. noch nie gemacht. Wenn schon "integriert", dann richtig. Und du kannst darauf hinweisen, dass sich der AG evtl. einen Teil der Schwerbehindertenabgabe sparen kann, sofern er die Quote noch nicht erreicht hat - was ich mir bei solcherart formulierten Arbeitsverträgen schwer vorstellen kann.

 

Ansonsten kann ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit auch ohne Angabe von Gründen (die müssen nicht mal fadenscheinig sein) beendet werden, ohne dass dafür die Zustimmung des Integrationsamts (früher Hauptfürsorgestelle) vorliegen muss.

 

Frieder

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Hallo Steffi,

Diese Klausel, das der Angestellte erklärt, dass er nicht unter das SGB IX fällt, ist Usus. Ob Du nun erwähnen "musst "ob Du eine Schwerbehinderung hast, kann ich Dir klar mit "Nein" beantworten. Das Bundesarbeitsgericht hat dahingehend noch kein eindeutiges Urteil gefällt. Aber Du kannst auf Grund Deiner Erkrankung keinerlei Rechte (im Arbeitsleben) geltend machen. Darunter fällt der Kündigungsschutz sowie der zusätzliche Urlaub von 6 Werktagen. und Überstunden sollen auch im Rahmen bleiben. Solltest Du, aus welchen Gründen auch immer, auf Grund Deiner Erkrankung ausfallen und der Arbeitgeber erfährt von Deiner Behinderung, dann kann er den Arbeitsvertrag eventuell wegen arglister Täuschung anfechten lassen. Wenn der Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter hat, besteht für den Arbeitgeber auch keinerlei Pflicht einen Schwerbehinderten einzustellen womit auch die Zahlung der Ausgleichsabgabe somit entfällt. Er braucht bei einer Kündigung während der Probezeit auch keine Gründe anzugeben. lDu stehst Dich in jedem Falle besser Deine Behinderung beim Arbeitgeber bekannt zu machen und überzeugend Deine Arbeitskraft anbieten. Ich wünsche Dir für Deine neue Arbeitsstelle viel Erfolg.

Liebe Grüße aus Mönchengladbach

Anita

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Hallo Momentan habe ich umstrukturiert,

 

den anderen Job den ich auch zu Montag bzw. Dienstag antreten kann werde ich wohl nehmen.

Morgen (SO) treffe ich mich mit dem Chef der anderen Firma und der will mir seinen vertrag anbieten und mit mir Punkt für Punkt durchgehen. D.h. ich nehme an dieser vertrag wird dann wohl nicht so schlimm wie der von der kanzlei. Da er mich auch nicht nach meiner Schwerbehinderung gefragt hat und wenn dieses nicht in seinem Vertrag drinsteht, werde ich meinen Ausweis nicht erwähnen und auf meine Zusatztage etc. verzichten.

Denn es ist ja offensichtlich nicht so toll in einem Kleibnbetrieb einen SB anzustellen.

 

 

 

 

LG Steffi (Vielen dank für die Ratschläge)

 

Also ist es ok wenn keine Frage, kein Paragraph im vertrag dann muss ich die SB nicht erwähnen???

 

Steffi

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Achja, wenn es also juristisch "sauber" ist bei nicht gefragt werden die SB nicht anzugeben, warum kann der AG dann wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten, nur weil ich zbsp. mal wegen einer Marcumareinstellung oder so ins KHS müsste???

 

Wenn er nicht gefragt hat dann habe ich ihn doch nicht getäuscht, wenn es so wäre müsste ich es ja auf jedenfall sagen. Og dieser doofe Ausweis...

LG Steffi

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