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ich glaub es nicht !!!!!!!!!!


annette

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:angry: Ich habe heute den Ablehnungsbescheid von der Krankenkasse bekommen.Begründung:"Da sie nicht voll berufstätig sind , ist es ihnen mögich weiterhin ihren Arzt aufzusuchen.Eine versorgung mit einem CoaguCheck-Gerät zum Preis von 713,85 übersteigt das Maß des Notwendigen und Wirtschaftlichen." Das ist doch die Höhe oder??

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Hallo Annette, :angry:

 

bei mir war es kein Problem ich musste nur eine Gerinnungs-

schulung mitmachen und einen Nachweiss meiner dauerhaften

Erkrankung (mechanische Aortenklappe) führen.

Die Krankenkasse sagte es ist kein Problem bei selbstmessern das

Gerät zu verschreiben.

Der Vertreter der Kasse meinte es wäre billiger selbst zu messen

als ständig zum Arzt zu gehen. Ich war auch nicht Berufstätig,

meines Wissens hat es damit auch nichts zutun.

Vielleicht solltest Du gegen den Bescheid eine Beschwerde einlegen.

Für die wird es billiger das Gerät zur Verfügung zustellen,als die

Artzkosten zutragen das Argument zieht immer.

Viel Erfolg, nicht aufgeben!

 

LG Stefano

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Hallo Annette,

 

das ist Unwissenheit. Diese Rechnung ist eine Milchmädchenrechnung und wird willkürlich vorgenommen.

Der Meßzeitraum über 4 Wochen ist schlichtweg eine Zumutung, wenn man einen Zielbereich relativ genau und sicher einhalten muß. Wer sich mit der Gerinnungshemmung halbwegs auskennt weiß das.

 

Es gibt glaube ich keine Verpflichtung seitens der Krankenkassen, dieses Hilfsmittel zu genehmigen. Es wäre gut zu wissen, wie die Krankenkasse heißt :angry: , von wg. Weiterempfehlen und so......

Versuche noch einmal mit deinem Kardiologen/Hausarzt zu sprechen, ob er eine Empfehlung ausstellen kann. Eventuell ist auch ein Wechsel der Krankenkasse zu überlegen.

Das Thema war hier aber auch schon mehrmals angesprochen worden, vielleicht suchst Du mal in den Treads nach weiteren Argumenten.

 

Ich hoffe hier kommen noch konkretere Tipps!

 

Viele Grüße

 

Klaus

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Ich bin bei der Aok. Das mit der Schulung ist klar da bin ich ja auch angemeldet. Warte nur auf den Termin, wobei ich das ja vergessen kann wenn ich das Gerät nicht bekomme. Hab ja das Rezept was sie vom Arzt wollten abgegeben. Ich geh ja arbeiten aber nur auf 400 euro basis. Aber ich werde morgen hingehen, ich bin 41 und ein Leben lang Marcumar selbst mein arzt sah da keine Shwierigkeiten. Danke schonmal für eure Tips.

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Hllo Annette

 

Wenn Du da morgen hingehst dann frag sie mal

warum die das Gerät ablehnen obwohl du noch

keine Schulung mitgemacht hast. Solche Entscheidungen

sollten doch erst nach allem was vorliegt getroffen werden.

 

Rede nochmals mit Deinem Arzt darüber. Ich habe das

Gefühl das die von der AOK nicht wissen was das überhaupt

für ein Gerät ist. Ich weiß von anderen Klappenpatienten

das diese anfangs auch Probleme hatten, nach einigen

Gesprächen mit der Kasse haben die dann doch eingewilligt.

 

Weiter machen und dran bleiben.

 

LG Stefano :angry:

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Hallo Annette,

 

auf jeden Fall Widerspruch einlegen - hat die Mitteilung einen Hinweis auf Frist (z.B. "Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb von 6 Wochen usw usw.) - wenn ja unbedingt sofort Widerspruch einlegen mit dem Hinweis das eine detalierte Begründung folgt. Vom Arzt/Ärztin ein Attest erstellen lassen, in dem ganz deutlich auf Deine mechanische HK hingewiesen wird und die Notwendigkeit der engmaschigen Kontrolle zur Vermeidung von Komplikationen. Ebenfalls wäre ein Hinweis hilfreich das eine Messung durch den Arzt in kurzen Abständen eine zusätzliche Belastung durch die häufigen Spritzen für die Vene bedeutet.

 

Falls es sich um ein "einfaches" Ablehnungsschreiben der KK handelt ohne Rechtsmittelbelehrung so verlange im Widerspruch, im Falle einer erneuten Ablehnung, eine detailierte Begründung der Ablehnung mit Hinweis auf die zugrunde gelegten Rechtsvorschriften und/oder Entscheidungsgrundlagen.

Mache deutlich, dass Du es auf einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht ankommen lässt.

 

Hier ein paar Argumente / Tipps:

 

1. guck mal hier unter 21.34.01.1001 und 21.34.01.1005 Link: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

 

2. Rechtsgrundlage ist der § 33 SGB V in Verbdg. mit dem Hilfsmittelverzeichnis nach § 128 SGB V

(siehe Link oben unter 1.)

 

3. Hier heisst es zur Indikation der Messgeräte:

Zitat aus dem Hilfsmittelkatalog der GKV -

 

" - Einleitung der Blutgerinnungskontrolle unmittelbar im Anschluss nach Implantation einer künstlichen Herzklappe (mit oder ohne Conduit) und Notwendigkeit einer dauerhaften Therapie mit oral einzunehmnden gerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulatien).

 

- Bei Patienten, bei denen aus anderen Gründen eine lebenslange Antikoagulation erforderlich ist (z.B. länger als drei Monate zurückliegender Zustand nach Implantation einer künstlichen Herzklappe, Zustand nach künstlichem Blutgefäßersatz, Thrombopholie z.B. nach rezidivierenden Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien, schwere Herzrhythmusstörungen wie chronisches Vorhofflimmern, Zustand nach ausgedehnten Herzinfarkten mit eingeschränkter linksventrikulärer Pumpfunktion inklusive einer fortgeschrittenen dilatativen Kardiomyopathie, Koagulopathien: z.B. AT-II-Mangel, Protein-C-Mangel, Faktor-II- und V-Mutationen), und ein therapeutischer Nutzen (Reduzierung der antikoagulationsbedingten Komplikationsrate) zu erwarten ist, ergibt sich die Notwendigkeit einer Blutgerinnungsselbstkontrolle nicht aus der Dauerantikoagulation, sondern kann nur bei zwingender Erfordernis zur Blutgerinnungsselbstkontrolle und eigenständiger Medikamentenanpassung erforderlich sein; u.a. bei folgenden Komplikationen:

 

- Komplikationen unter konventioneller Betreuung (Blutgerinnungskontrolle beim Vertragsarzt)

 

- Schwierigkeiten, die Arztpraxis in regelmäßigen Abständen aufzusuchen (z.B. ungünstige örtliche Verhältnisse, Pflegebedürftige, bei denen die Messung durch Angehörige oder Pflegepersonen erfolgt, berufliche Gründe wie Schichtarbeit oder wechsende berufliche Einsatzorte)

 

- schlechte Venenverhältnisse

 

- Dauerantikoagulation bei Kindern (Messung durch Eltern bzw. später durch die Kinder selbst).

 

Wegen der Übernahme ursprünglich ärztlicher Leistungen (Bestimmung des Gerinnungswertes und Ableitung der erforderlichen Therapieentscheidung, muss der Versicherte eine besondere persönliche Eignung (gutes Verhältnis, hohes Verantwortungsbewusstsein) für eine solche Selbstüberwachung haben bzw. erwarten lassen." Zitat Ende

 

Weder hier noch in den Rechtsvorschriften wird auf die Berufstätigkeit hingewiesen. Lediglich auf die Schulung.

 

Als mir mein Gerät bewilligt wurde (2004) war ich Hausmann und hatte nur einen Nebenjob. Von meiner Kasse wurde nur die eindeutige Diagnose abgefragt und eine Verordnung meiner Hausärztin!

 

 

So nun erstmal genug Stoff - dies ist keine Rechtsberatung - das dürfen nur bestimmte Personen zu denen ich nicht gehöre - von daher auch keine Garantie das die KK es nicht doch besser weiss.

Trotzdem Daumendrück und nicht ärgern lassen -

MfG

Thomas Wagner

bearbeitet von Thomas W.
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Hallo Annette,

 

auf jeden Fall Widerspruch einlegen - hat die Mitteilung einen Hinweis auf Frist (z.B. "Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb von 6 Wochen usw usw.) - wenn ja unbedingt sofort Widerspruch einlegen mit dem Hinweis das eine detalierte Begründung folgt. Vom Arzt/Ärztin ein Attest erstellen lassen, in dem ganz deutlich auf Deine mechanische HK hingewiesen wird und die Notwendigkeit der engmaschigen Kontrolle zur Vermeidung von Komplikationen. Ebenfalls wäre ein Hinweis hilfreich das eine Messung durch den Arzt in kurzen Abständen eine zusätzliche Belastung durch die häufigen Spritzen für die Vene bedeutet.

 

Falls es sich um ein "einfaches" Ablehnungsschreiben der KK handelt ohne Rechtsmittelbelehrung so verlange im Widerspruch, im Falle einer erneuten Ablehnung, eine detailierte Begründung der Ablehnung mit Hinweis auf die zugrunde gelegten Rechtsvorschriften und/oder Entscheidungsgrundlagen.

Mache deutlich, dass Du es auf einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht ankommen lässt.

 

Hier ein paar Argumente / Tipps:

 

1. guck mal hier unter 21.34.01.1001 und 21.34.01.1005 Link: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

 

2. Rechtsgrundlage ist der § 33 SGB V in Verbdg. mit dem Hilfsmittelverzeichnis nach § 128 SGB V

(siehe Link oben unter 1.)

 

3. Hier heisst es zur Indikation der Messgeräte:

Zitat aus dem Hilfsmittelkatalog der GKV -

 

" - Einleitung der Blutgerinnungskontrolle unmittelbar im Anschluss nach Implantation einer künstlichen Herzklappe (mit oder ohne Conduit) und Notwendigkeit einer dauerhaften Therapie mit oral einzunehmnden gerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulatien).

 

- Bei Patienten, bei denen aus anderen Gründen eine lebenslange Antikoagulation erforderlich ist (z.B. länger als drei Monate zurückliegender Zustand nach Implantation einer künstlichen Herzklappe, Zustand nach künstlichem Blutgefäßersatz, Thrombopholie z.B. nach rezidivierenden Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien, schwere Herzrhythmusstörungen wie chronisches Vorhofflimmern, Zustand nach ausgedehnten Herzinfarkten mit eingeschränkter linksventrikulärer Pumpfunktion inklusive einer fortgeschrittenen dilatativen Kardiomyopathie, Koagulopathien: z.B. AT-II-Mangel, Protein-C-Mangel, Faktor-II- und V-Mutationen), und ein therapeutischer Nutzen (Reduzierung der antikoagulationsbedingten Komplikationsrate) zu erwarten ist, ergibt sich die Notwendigkeit einer Blutgerinnungsselbstkontrolle nicht aus der Dauerantikoagulation, sondern kann nur bei zwingender Erfordernis zur Blutgerinnungsselbstkontrolle und eigenständiger Medikamentenanpassung erforderlich sein; u.a. bei folgenden Komplikationen:

 

- Komplikationen unter konventioneller Betreuung (Blutgerinnungskontrolle beim Vertragsarzt)

 

- Schwierigkeiten, die Arztpraxis in regelmäßigen Abständen aufzusuchen (z.B. ungünstige örtliche Verhältnisse, Pflegebedürftige, bei denen die Messung durch Angehörige oder Pflegepersonen erfolgt, berufliche Gründe wie Schichtarbeit oder wechsende berufliche Einsatzorte)

 

- schlechte Venenverhältnisse

 

- Dauerantikoagulation bei Kindern (Messung durch Eltern bzw. später durch die Kinder selbst).

 

Wegen der Übernahme ursprünglich ärztlicher Leistungen (Bestimmung des Gerinnungswertes und Ableitung der erforderlichen Therapieentscheidung, muss der Versicherte eine besondere persönliche Eignung (gutes Verhältnis, hohes Verantwortungsbewusstsein) für eine solche Selbstüberwachung haben bzw. erwarten lassen." Zitat Ende

 

Weder hier noch in den Rechtsvorschriften wird auf die Berufstätigkeit hingewiesen. Lediglich auf die Schulung.

 

Als mir mein Gerät bewilligt wurde (2004) war ich Hausmann und hatte nur einen Nebenjob. Von meiner Kasse wurde nur die eindeutige Diagnose abgefragt und eine Verordnung meiner Hausärztin!

So nun erstmal genug Stoff - dies ist keine Rechtsberatung - das dürfen nur bestimmte Personen zu denen ich nicht gehöre - von daher auch keine Garantie das die KK es nicht doch besser weiss.

Trotzdem Daumendrück und nicht ärgern lassen -

MfG

Thomas Wagner

 

 

 

 

Hallo Annette,

 

lass dich nicht unterkriegen und mach erst mal die Schulung. Das Gerät zu kriegen war für mich kein Problem. Da ist man ein ganzes Leben von diesem Medikament abhängig und dann so was. Ich hätte längst keine Vene mehr, aus der man noch Blut kriegen könnte. Dir alles Gute und herzliche Grüße

 

Maria

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Ich danke euch schonmal morgen werde ich mehr wissen und euch auf dem laufenden halten.,

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Hallo Annette,

ich bin bei der DAK versichert und hatte keinerlei Schwierigkeiten mein Gerät zu bekommen, obwohl ich fast 12 Jahre zum Arzt gegangen bin und somit sehr sehr lange nach meiner AKE OP die Schulung gemacht und das Gerät bei der Kasse beantragt habe. Die Kosten der Schulung habe ich auch zu 100 % ersetzt bekommen. Einer meiner Schüler hatte das gleiche Problem wie Du. Auch er ist oder war bei der AOK versichert; hatte die Schulung gemacht aber das Gerät ist ihm nicht genehmigt worden. Wie die Geschichte letztendlich ausgegangen ist weiß ich nicht, weil er die Schule schon verlassen hat. Ich denke auch Du solltest Einspruch gegen diesen Bescheid erheben. Du hast bestimmt Aussicht auf Erfolg.

Gruß Anita

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Hallo, ich habe vorhin mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen. Sie sagte es ist keine medizinische Indikation vorhanden. Und wirtschaftlich schon gar nicht. Sie war sehr unfreundlich und ich wurde es dann auch. Ich habe jetzt schriftlichen Widerspruch eingelegt. Sie sagte mir auch gleich das sie die Schulung wenn ich jetzt noch eine machen sollte, nicht bezahlen werden. Mal sehen was dabei raus kommt.

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Hallo Annette,

 

kann mich Deiner Überschrift nur anschließen ...............

 

Sprich mit Deinem Arzt und geh auf jeden Fall zu der Schulung (bei mir war das seinerzeit eine Vorraussetzung bevor das Gerät bewilligt wurde ?!).

 

Du könntest auch behaupten, daß Du durch die regelmäßigen Arztbesuche keine Aussicht auf eine volle Erwerbstätigkeit hast .................

 

Alles Gute und viel Durchhaltevermögen

 

LG

 

Sven

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Hallo Annette,

 

das ist wirklich an Ignoranz nicht zu überbieten was sich Deine AOK dort leistet. Eigentlich schade denn vom Prinzip sind die AOKn eigentlich immer sehr kompetent und fachlich versiert. Hier scheint sich wohl ein Geschäftsstellenleiter profilieren zu wollen, damit er der Zentrale gute Einsparpotentiale melden kann. Da wird dann schon mal gerne den Sachbearbeitern(innen) die Anweisung gegeben ersteinmal alles abzulehnen und einen Widerspruch abzuwarten. Wenn das nur in einem Drittel der Fälle klappt ist diese Geschäftsstelle natürlich die "Nummero uno".

 

Also lass Dich nicht unterkriegen und zeige die Zähne - viel Glück.

MfG

Thomas Wagner

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Hallo Annette,

 

ich kann es bis jetzt noch nicht glauben, was du uns berichtest :huh:.

 

Da ich selbst schon einige Probleme mit meiner Krankenkasse hatte (TK), kann ich den Rat von Thomas nur ergänzen um den Anruf bei der für dich zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Vielleicht kann vor dort Druck ausgeübt werden ?

 

Ich wünsche dir vollen Erfolg in deinen Bemühungen. Wenn es noch geht, wechsele unbedingt die KK.

 

Viele Grüße

Michael

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Hallo Anette,

 

Es gibt doch von der AOK diesen medizinischen Beratungsservice "clarimedis".

Frag da doch einfach mal nach.

Vielleicht weiß die eine Hand nicht, was die Andere tut :huh:

 

LG

 

Klaus

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Hab heute mit meinem Arzt darüber geredet, er sagte mir das es ein Gesetz gibt. Es sagt aus das ein Klappenträger der ein lebenlang Marcumar nehmen muß ein Recht auf dieses Gerät hat. Und nicht von einer Krankenkasse bestimmt wird. Das habe ich jezt noch in meinen Widerspruch geschrieben den ich noch nicht weggeschickt habe. Ich warte noch auf das Attest von meinem Arzt. Ich werde euch schreiben was dabei raus kam.

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"Keine medizinische Indikation" für ein Messgerät bei lebenslang notwendiger Antikoagulation??

 

Ich glaube, die Frau kann sich nicht im mindesten vorstellen, was das heißt.

 

Das mit dem Hilfsmittelverzeichnis zu § 128 SGB V wurde ja weiter oben schon geschrieben, das gleiche hat uns der Arzt, der die Schulung durchgeführt hat, auch als Argument genannt, falls es Probleme mit der Kasse geben sollte.

 

Uns hat man nach der Schulung auch Material von der Firma Roche zur Verfügung gestellt, wo für Ärzte und Kassen nochmal ein Rechenexempel und verschiedene Argumente drin standen, die für den CoaguChek sprechen.

 

Wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem Widerspruch!

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Hallo Annette,

 

mir (46) wurde das Gerät sofort von der TK bewilligt und das, obwohl ich "Voll"-Hausfrau und Mutter bin. Die Schulung hatte ich schon in der Reha gemacht. Mein Arzt hat mich unterstützt, mir gegenüber aber immer durchblicken lassen, dass ich nur wenig Chancen auf Genehmigung hätte, allein schon weil ich ja "genügend Zeit" hätte, ständig zum Arzt zu gehen. Zum Glück hatte er sich geirrt. Als ich ihm mitteilte, dass ich das Gerät habe, war er sehr verwundert.

 

Lass dich nicht abweisen. Dir steht ein solches Gerät ebenso zu. Und mach die Schulung auf jeden Fall!

 

Viel Erfolg

Helga

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Hallo Annette,

 

das würde ich auch nicht hinnehmen.

Die wichtigste Indikation für ein Messgerät ist die medizinische. Meines Wissens hat auch schon die Begründung "schlechte Venen" + Konsequenzen. geholfen.

 

Ich hoffe, dass Deine Krankenkasse endlich und bald ein Einsehen hat.

 

Nette Grüße

 

Rolli

 

:huh:

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Oje - ich bin ja auch "nur" Kassenpatientin - da bin ich ja mal gespannt, ob ich nach der OP so ein Gerät bekomme... Allerdings arbeite ich 35 Stunden in der Woche und bin alleinerziehend - reicht das als Indikation?

 

Ich drücke dir mal die Daumen, Annette... Die spinnen doch - die bei der Kasse...

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  • 5 weeks later...

Huhu, Annette,

 

hast Du schon was Neues gehört???

 

Das Thema ist ja schier unglaublich!!!!!! Das wäre doch glatt was für die Zeitschrift "Gerinnung"!!!!

 

Ich war damals im Babyjahr als ich das Gerät beantragte, also auch zu Hause. Hab vier Wochen gewartet und bekam es dann problemlos von meiner Kasse (DAK).

 

LG Grit

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Ich habe mal ein bisschen herumgesucht, ob ich etwas dazu finde.

Roche hat eine Werbe-/Info-Broschüre zum Coagucheck für Ärzte, wie man hier:

http://www.coaguchek.com/resource.php?id=R...03440c5da7eb5c8

herunterladen kann. Dort sind auf Seite 9 die möglichen (und nötigen) Begründungen für die Verordnung eines Messgerätes aufgelistet. Wenn keine gegeben ist, sieht es wohl leider nicht so gut aus... :rolleyes:

 

Ich habe es damals (übrigens seinerzeit noch bei der AOK BaWü bzw. Mannheim, denn ich bin Ex-Mannheimer) damit begründet, dass ich zu viel Arbeitszeit versäumen würde, wenn ich jedesmal zum Arzt müsste. Aber dieses Argument hast Du als Hausfrau eben leider nicht oder jedenfalls nicht so direkt... Versuch aber trotzdem zu argumentieren. Ein Haushalt mit Kindern ist schließlich auch etwas, das gemanagt werden will und einem nicht viel Zeit für Arztbesuche lässt (zu denen man dan vielleicht noch quengelnde Kinder mitnehmen muss).

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Hallo ihr Lieben, sorry das ich mich nicht gemeldet habe. So nach dem Widerspruch und androhung von Sozialgericht haben sie mir das Gerät und die Schulung doch noch bewilligt. Man muß nur hart bleiben ,-) Hallo? ich geh doch arbeiten nur nicht Vollzeit.

bearbeitet von annette
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Hallo Annette,

 

na Hauptsache es hat geklappt, dass du das Gerät bekommst.

In Zeiten knapper Kassen schrecken die Krankenkassen wohl vor nichts zurück, um zu sparen.

 

Weiterhin alles Gute.

 

Liebe Grüße,

Aenne

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Ich habe das Thema verfolgt, obwohl ich gar kein Antikoagulanzier bin...

 

Ich freue mich, dass es geklappt hat, Annette. Denn das war nicht nur therapeutischer Schwachsinn, sondern auch betriebswirtschaftlicher Unsinn. Eigentlich sollten Krankenkassen die Selbstbestimmung FÖRDERN, statt sie zu verhindern, denn sie ist günstiger als die laufenden Arztbesuche und Laboruntersuchungen, die die Krankenkasse ja auch bezahlt, und sie vermeidet nachgewiesener Maßen teure Folgebehandlungen, da der INR bei Selbstbestimmern viel genauer im therapeutischen Bereich liegt als bei Nichtselbstbestimmern.

 

Herzlichen Glückwunsch, dass Du das durchgeboxt hast.

 

Robin

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Hallo Annette,

 

Was lange währt wird endlich gut, oder so ähnlich :huh:

 

Ich bin vor Kurzem beim Surfen auf eine Homepage von einem Arzt, ich glaube Internist, gestoßen, der bietet Schulungen für das Coaguchek an und beschreibt auch die Vorteile der Selbstbestimmung.

Davon gibt es leider viel zu wenig :(

 

 

Viele Grüße

 

Klaus

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